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Enthält alle Änderungen die sich für 2011 ergeben haben, ebenso aktuelle Hartz 4 Rechner.

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Angemessene Miete                                                       

 

Vom Sozialamt oder von der Arbeitsagentur wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen neben der Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Miete übernommen.

Bei der Überprüfung der angemessenen Wohnkosten gibt es drei Messgrößen

  die angemessene Wohnfläche

  die Miethöchstgrenze und die

  Heizkostenpauschale.

 

 

 

Personen

max. m2

1

50

2

60

3

75

4

85

5

95

6

105

7

115

8

125

9

135

10

145

11

155

12

165

Miethöchstgrenze

Die Miethöchstgrenze richtet sich meist an der Wohngeldtabelle in der Mietstufe IV. Weitere Kriterien für die Angemessenheit kann z.B. auch der örtliche Mietpreisspiegel sein. Die Regelungen über die Angemessenheit sind bei jeder Kommune schriftlich festgelegt und können beim Sozialamt oder der Arbeitsagentur erfragt werden. 

Personen

Kaltmiete

1

325,00 €

2

395,00 €

3

470,00 €

4

545,00 €

5

625,00 €

6

700,00 €

7

775,00 €

8

850,00 €

9

925,00 €

10

1 000,00 €

11

1 150,00 €

jede weitere

+ 75,00 €

 

Einen Abschlag von 10% von der jeweiligen Mietobergrenze gibt es, wenn die Wohnung schlecht ausgestattet ist (z.B. keine Zentralheizung, keine Dusche oder Bad, Toilette außerhalb der Wohnung).

Einen Abschlag von 20% gibt es, wenn im Einzelfall eine Kleinstwohnung unter 30 m² als ausreichend angesehen wird.

Einen Aufschlag von 10% von der jeweiligen Mietobergrenze gibt es, wenn die Wohnung teilmöbiliert ist, bei Vollmöbilierung gibt es einen Aufschlag von 20%.

Individuelle Aufschläge bis maximal 30% gibt es, wenn ein behindertengerechter Wohnraum benötigt wird oder wenn soziale Gründe zu berücksichtigen sind (Großfamilie)

 

Die angemessenen Heizkosten

Es werden 1,- € je qm berechnet. Allerdings kann es auch hier im Einzelfall  zu Abweichungen kommen.

 

Enthält alle Änderungen die sich für 2011 ergeben haben, ebenso aktuelle Hartz 4 Rechner.

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Angemessene Heizkosten

Haushaltsgröße

Betrag

1 – 2 Personen

557,00 €/Jahr

46,00 €/mtl.

3 – 4 Personen

722,00 €/Jahr

60,00 €/mtl.

5 und mehr Personen

836,00 €/Jahr

70,00 €/mtl.

Jährliche Nachzahlungen werden auch übernommen, wenn insgesamt der Jahreshöchstbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls liegt unwirtschaftliches Verhalten vor, die Nachzahlung oder auch der überhöhte Abschlag muss selbst getragen werden.

Die Kosten für die Warmwasseraufbereitung zählen nicht zu den Heizkosten.

 

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

 

angemessene Miete, Heizkosten, welche Miete muss übernommen werden

 

 

 

 

 

 

 

Leipzig hat "angemessene Miete" definiert.
Demzufolge gilt als Maximalwert:
- Grundmiete 3,85 €,
- kalte Neben- und Betriebskosten 1,37 €,
- Heiz- und Warmwasserkosten 0,95 €

Macht als Warmmiete 6,17 €.
Hinsichtlich der Größes Wohnraums folgt die Stadt dem Wohnungsbindungsgesetz:
1 Person bis 45 qm, 2 Personen bis 60 qm, 3 Personen bis 75 qm, jede weitere Person 10 qm zusätzlich.