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Die Formulare werden ständig auf Aktualität und Rechtssicherheit geprüft. Wir arbeiten mit Rechtsanwaltskanzleien in ganz Deutschland zusammen. 

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Formular: "Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen an die Mieter"

    
   
   
   
   
   

     

Unter den Begriff Modernisierung fallen  solche Maßnahmen, die der Verbesserung der gemieteten Räume, des Gebäudes selbst oder der Schaffung neuen Wohnraumes dienen. 

Eine Verbesserung liegt vor, wenn sich der Gebrauchswert der Mietsache  erhöht, sich die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder die Maßnahmen eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie oder Wasser bewirken.

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken! 

Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen an die Mieter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei Fragen oder Problemen:  Tel: 07 11/ 34228913,  Fax: 07 11/ 34228917,   Musterschreiben@aol.com
 
 
 
 

Beispiele: 

für die Verbesserung des Wohnwertes,  
für die Einsparung von Heizenergie und Wasser.  

 

Fallen Instandsetzung und Modernisierung zusammen  müssen die Kosten für die fällige Instandsetzung von den Gesamtkosten abgezogen werden. In diesem Fall muss jede einzelne Maßnahme, die auf die Miete umgelegt werden soll, als Wertverbesserung oder energiesparende Maßnahme nachgewiesen werden. Der Vermieter muss dazu genau auflisten, welche Kosten für welche Maßnahme auf die Instandhaltung oder- setzung und welche auf die Modernisierung entfallen.

 

Verlangt der Vermieter nach Abschluss einer Wärmedämm- Maßnahme eine Mieterhöhung wegen Modernisierung, muss er nicht durch eine so Wärmebedarfsrechnung darlegen, in welchem Maß sich eine Verringerung des Verbrauchs an Heizenergie ergibt (BGH VIII ARZ/01).
 

Musterschreiben Ankündigung Modernisierung Wohnung Musterschreiben für Mieter

 

 

 

Eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

Bei Vereinbarung einer Staffelmiete.

Bei Vereinbarung einer Indexmiete 

Bei Vereinbarung eines Zeitmietvertrages

Hat der Mieter die Modernisierung nicht geduldet und ist der Vermieter dagegen nicht wirksam vorgegangen, entfällt ebenfalls ein Anspruch auf eine Mieterhöhung.

Der Vermieter muss den Mieter drei Monate vor dem Beginn der Modernisierungsmaßnahme über die Art, den voraussichtlichen Umfang, den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme sowie die zu erwartende Erhöhung der Miete schriftlich informieren.

 

Will der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude oder der Wohnung des Mieters durchführen, so hat er gemäß § 554 Abs.3 BGB eine wirksame Modernisierungsankündigung für den Mieter zu erstellen. Insbesondere ist dabei darauf zu achten, dass die gesetzliche 3-Monatsfrist nicht nur erläutert, sondern auch eingehalten wird. Wird die Frist nicht nicht eingehalten, so besteht seitens des Mieters kein Duldungsanspruch.

Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen

   

hiermit kündige ich, Vermieter, gem. § 554 Abs. 3 BGB Modernisierungsmaßnahmen in der von Ihnen gemieteten Wohnung, Muster Str. 99, 99999 Musterhausen 3. OG links, an.

Die Arbeiten werden voraussichtlich am 01.08.2010 beginnen und 14 Tage in Anspruch nehmen. Mit diesem Schreiben wird die dreimonatige Frist für eine Ankündigung gewahrt.

Es werden neue Fenster in das Gebäude eingebaut. In Ihrer Wohnung ist das Austauschen sämtlicher Fenster im Wohn-, Schlaf-, Badezimmer und der Küche geplant. Dazu müssen die alten Fenster ausgestemmt und die neuen, doppelverglasten Fenster eingebaut werden. Außerdem werden Verputz-, und Malerarbeiten nötig sein. Die Wohnung wird..........................

 


 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


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