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Musterschreiben, Widerspruch, Mustervertrag, Mustervorlage
 

Vertrag über außereheliche Lebensgemeinschaft, 
Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare, 
Ehevertrag) 
Muster- Schreiben: 
(Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt, 
Aufforderung zur Zahlung von Ehegattenunterhalt, 
Antrag Kindergeld, 
gegenseitige Vollmacht für Paare, 
Neutitulierung der Unterhaltsansprüche meiner Kinder, 
Vergleich zur Prozessvermeidung.
Verzicht auf Ehegattenunterhalt, 
Antrag auf Arbeitslosengeld II und Antrag Sozialgeld 
Antrag auf Eheschließung, 
Antrag auf Elterngeld
Patientenverfügung 
Sozialamt: (Anträge einmalige Beihilfe,  Klage: Untätigkeit,
Verwaltungsgericht, Widersprüche: Ablehnung, eheähnliche
Gemeinschaft, Mietzuschuss, Heizkosten, Bekleidung,
Arbeitsaufforderung Mietrückstände usw..)

 
 

 
 
 
 
 
 

Das neue Elterngeld bekommen alle Eltern, deren Kinder nach dem 01.01.2007 geboren werden. Für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder gibt es weiterhin das Erziehungsgeld. Es ist also durchaus möglich, dass Familien mit mehreren Kindern für ein älteres Kind das alte Erziehungsgeld und gleichzeitig für ein jüngeres Kind das neue Elterngeld erhalten.

Anders als beim Erziehungsgeld gibt es beim Elterngeld keine Einkommensgrenzen. Somit kann jede Mutter und jeder Vater in den Genuss des Elterngeldes kommen. Grundsätzlich werden monatlich 67 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.

Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 sondern 73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.

Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld. Diese 300 Euro
 
 
 
 
 
 

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