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Erben werden in Ordnungen eingeteilt. Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers, seine Enkel und Urenkel. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers mit deren Verwandten (die Geschwister, Nichten und Neffen). Erben dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Nachkommen (Onkel,Tanten und Vettern des Erblassers). Erben vierter Ordnung sind die Urgroßeltern. 

Zuerst kommen die Kinder des Erblassers als Erben in Frage. Lebt zum Zeitpunkt des Todes ein Sohn oder eine Tochter des Erblassers, erbt dieses Kind alleine den ganzen Nachlass. Existieren mehrere Kinder, erben sie anteilsmäßig. Sollten die Kinder des Erblassers ebenfalls verstorben sein, hinterlassen diese aber Enkelkinder, so erben die Enkelkinder den gesamten Nachlass, mehrere Enkel erben anteilsmäßig. Sollte ein Kind unter mehreren zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits verstorben sein, so geht der Erbanteil dieses Kindes auf seine eigenen Abkömmlinge über.

Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls weder Kinder noch Enkel- oder Urenkelkinder des Erblassers, dann kommen die Erben zweiter Ordnung (die Eltern und Geschwister) in Frage. Leben beide Eltern des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls, so erben sie zu gleichen Teilen je die Hälfte des Nachlasses. Ist ein Elternteil bereits verstorben, treten an die Stelle dieses verstorbenen Elternteils dessen Nachkommen (Geschwister des Erblassers mitsamt deren Nachkommen).
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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