Bei uns  finden Sie Vertragsvorlagen und Muster, Musterschreiben und Musterbriefe aus allen Lebensbereichen.

Die Muster  können je nach individueller Situation angepasst und überarbeitet werden. Die Musterschreiben werden immer dem aktuellen Stand angepasst.

Die Musterschreiben sind nach Thema sortiert::

Miete und Wohnen

Arbeit und Beruf

Kaufrecht

Erbrecht

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Beruf allgemein

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Wohnungsmietvertrag 

§ 1 Mietvertragsparteien



Mietvertrag zwischen

__________________, wohnhaft in: _______________________ (Vermieter),

und

__________________ und zur Zeit wohnhaft in:__________________________ (Mieter)


§ 1 Mietsache

(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken folgende

Wohnung im Hause______________(Ort, Straße, Hausnummer), im _____Geschoß _______(z. B. rechts-links-mitte; Nr. _ des Geschoßplans), bestehend aus ___Zimmer(n), ___ Küche/Kochnische, ___ Bad, ___ Dusche, ___ WC, ___ Flur, ___ Diele; _____

Mitvermietet werden: _ Garage, _ Stellplatz Nr. _

(2) Die Wohnung ist _ eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) oder eine gesetzl. sonst preisgebundene Wohnung, _ eine Dienstwohnung, _ eine Werkwohnung, _ eine Eigentumswohnung, _ eine werkgeförderte Wohnung, _ . . .

Die Wohnfläche beträgt ca. _ qm. Diese Angabe ist rein beschreibend und bezeichnet nicht die vertraglich geschuldete Leistung.

(3) Der Mieter ist berechtigt, folgende gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen nach Maßgabe der Hausordnung mitzubenutzen: _ Waschküche, _ Trockenplatz, _ Trockenboden, _ Hofplatz, _ Garten.

Abstellraum/-fläche _ Fahrräder, _ Kinderwagen, _ Mofas, _ Mopeds, _ Gemeinschaftsantenne, _ Aufzug; . . .

§ 2 Miete

(1) Die Miete beträgt monatlich Euro _(...), in Worten: Euro _(...)

_ Die Wohnung ist preisgebunden und die Miete daher aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsberechnung ermittelt. Die Miete kann sich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erhöhen oder ermäßigen.

Neben der Miete werden folgende Betriebskosten iSd. § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung umgelegt und durch Vorauszahlungen (mit Abrechnung) oder Pauschalen (ohne Abrechnung) erhoben:

1. Für Wasserversorgung und Entwässerung, _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...);

2. Für Zentralheizung/zentrale Brennstoffversorgung/Versorgung mit Fernwärme, _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...);

3. Für Warmwasserversorgung/Versorgung mit Fernwarmwasser, _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...);

4. Für Aufzug/Aufzüge, _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...);

5. Für laufende öffentliche Abgaben (z. B. Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllabfuhr), _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...);

6. Für Schornstein-, Kamin-Reinigung, _ Vorauszahlung/ _ Pauschale Euro _(...); Euro _(...); Euro _(...)

_ Neben der Miete wird außerdem erhoben: ein Zuschlag (z. B. für Untervermietung, gewerbliche Nutzung) Euro _(...); eine Vergütung (z. B. für Garage, Abstellplatz, Garten) Euro _(...); für Euro _(...)

Insgesamt sind mithin vom Mieter zu zahlen (siehe dazu § 3) Euro _(...)

(2) Sind Vorauszahlungen vereinbart, so wird über sie jährlich einmal abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt unverzüglich, sobald die Abrechnungsunterlagen dem Vermieter vorliegen. Der Mieter ist berechtigt, in angemessener Zeit nach Zugang der Abrechnung die Unterlagen während der üblichen Geschäftszeiten bei dem Vermieter oder der von ihm bestimmten Stelle einzusehen. Eine etwaige Differenz aufgrund der Abrechnung zugunsten des Vermieters (des Mieters) hat der Mieter (Vermieter) innerhalb von einem Monat nach Zugang der Abrechnung an den Vermieter (den Mieter) zu zahlen. Im Falle des Auszugs eines Mieters während einer Abrechnungsperiode erfolgt die Verteilung bei der nächstfälligen Abrechnung im Verhältnis der Mietzeit zu der Abrechnungsperiode.

 

 

 

 
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