Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular zum Muster gibt es kostenlos ein Update In Deutschland ist der Staat dafür verantwortlich, Verbrechen zu bekämpfen und die in Deutschland lebenden Menschen vor kriminellen Handlungen zu schützen. Dies gilt insbesondere für Gewalttaten. Wer dennoch Opfer einer Gewalttat wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung Antrag auf Opferentschädigung Diese Voraussetzungen sind im Opferentschädigungs-Gesetz (OEG) geregelt. Das wichtigste Ziel des Opferentschädigungs-Gesetzes ist es, die leibliche  und seelische Gesundheit der Betroffenen so weit wie möglich wiederherzustellen, damit sie wieder in den Beruf und in die Gesellschaft zurückkehren können. Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz werden nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt.         - Sexueller Missbrauch von Kindern - Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung - Vorsätzliche Körperverletzungsdelikte - Tötungsdelikte Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Von dem Antrag hängt der Beginn der Versorgungsleistungen ab. Daher empfiehlt es sich, den Antrag sogleich zu stellen. Der Ausgang eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens braucht hierzu nicht abgewartet zu werden. Es genügt auch ein formloser Antrag bei der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie. Der Antrag wird aber auch von allen anderen Sozialleistungsträgern sowie von allen Gemeinden entgegengenommen. Antrag Opferentschädigung Musterformular Formular
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