Formulare und Musterschreiben
Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken
Muster
Der Partnerschaftsvertrag soll den Partnern/innen als
Instrument zur Ausgestaltung einer lebendigen
Partnerschaft dienen. Das gilt einerseits, um im
Innenverhältnis das Bestehen der Partnerschaft zu
untermauern und das Fehlen geeigneter
gesetzlicher Regelungen zu überbrücken, andererseits
um im Außenverhältnis im Rahmen der gesetzlichen
Zulässigkeit die Möglichkeit zu schaffen, gegenüber
Behörden und anderen Institutionen als Einheit
aufzutreten.
Partnerschaftsvertrag
Sind die Partner vermögend, besitzen sie Immobilien oder werden Unterhaltsregelungen und Erbversprechen festgeschrieben, muss der Vertrag durch
einen Notar oder Anwalt beglaubigt werden.
§ 3
Partnerschaftsvertrag
(1) Der Partnerschaftsvertrag bedarf der Schriftform.
(2) Der Partnerschaftsvertrag muß enthalten
1.
den Namen und den Sitz der Partnerschaft;
2.
den Namen und den Vornamen sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners;
3.
den Gegenstand der Partnerschaft.
Formularpreis: 1,80 Euro
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