PATIENTENVERFÜGUNG Für den Fall, dass ich, ………………………………………………………………………………………………...…………… in einen Zustand gerate, In welchem ich meine Urteils- und Entscheidungsfähigkeit unwiederbringlich aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Bewusstseinstrübung durch Krankheit, Unfall oder sonstige Umstände verloren habe und deshalb nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu bilden oder... In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Schritte unterbleiben sollten. Durch eine Patientenverfügung willigt man im Voraus in bestimmte ärztliche Maßnahmen ein oder untersagt diese. Auf diese Weise kann man sein Selbstbestimmungsrecht vorsorglich ausüben – für den Fall, dass man einmal einwilligungsunfähig ist.

Die Patientenverfügung sollte mindestens folgendes enthalten:

* Eingangsformel * Möglichst genaue Beschreibung der Situation, für welche die Patientenverfügung gelten und zur Anwendung gebracht werden soll * Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, z.B. lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung * Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, * Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf * Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen * Eventuell Hinweis auf Organspende-Bereitschaft * Schlussformel * Datum, Unterschrift * Aktualisierung(en), v Versehen mit Datum und Unterschrift
Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Generell kann empfohlen werden, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Des Weiteren sollte die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden.
Diese Patientenverfügung können Sie Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Zum Beispiel Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung oder lebenserhaltende Maßnahmen. Und welcher Vertrauter bestimmte Entscheidungen dazu treffen soll. Sie erhalten das Formular in Word und im PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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Die Patientenverfügung sollte mindestens

folgendes enthalten:

* Eingangsformel * Möglichst genaue Beschreibung der Situation, für welche die Patientenverfügung gelten und zur Anwendung gebracht werden soll * Festlegungen zu ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen, z.B. lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, Künstliche Ernährung * Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, * Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf * Hinweise auf weitere Vorsorgeverfügungen * Eventuell Hinweis auf Organspende- Bereitschaft * Schlussformel * Datum, Unterschrift * Aktualisierung(en), v Versehen mit Datum und Unterschrift
Mit der Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Entscheidungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Generell kann empfohlen werden, eine Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht zu ergänzen. Des Weiteren sollte die Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden.
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Diese Patientenverfügung können Sie Ihren individuellen Bedürfnissen anpassen. Zum Beispiel Schmerzbehandlung, künstliche Ernährung oder lebenserhaltende Maßnahmen. Und welcher Vertrauter bestimmte Entscheidungen dazu treffen soll. Sie erhalten das Formular in Word und im PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
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