Ist es aber dennoch der Fall, kann der Vermieter
vom Mieter Schadensersatz bezüglich der
Beseitigungskosten verlangen. Wurden neue
Isolierglasfenster eingebaut und ist deshalb eine
Änderung des Heizungs- und Lüftungsverhaltens
erforderlich, muss der Vermieter den Mieter hierauf
auch hinweisen.
Grundsätzlich trägt der Vermieter die Beweislast
dafür, dass die Mietsache mangelfrei ist, der
Schimmel also nicht auf Bau- oder
Konstruktionsfehler oder den Zustand des
Gebäudes zurückzuführen ist. Kann er das – z.B.
durch ein Sachverständigengutachten – beweisen,
muss der Mieter darlegen, dass er für den
Schaden nicht verantwortlich ist.
Kann die Ursache des Schimmels nicht ermittelt
werden, so hat der Vermieter den Beweis der
Mangelfreiheit nicht erbracht. Er hat dann den
Mangel zu beseitigen.
Oder der Mieter hat das Recht zur
Mietminderung.
Schimmel gefährdet die Gesundheit. Bei manchen
Pilzarten reichen schon wenige Sporen, im
Allergien und Hautinfektionen auszulösen.
Das Risiko, an Asthma zu erkranken, steigt bei
Schimmelbefall im Haus um 50 Prozent. Daher ist
auch eine fristlose Kündigung möglich, wenn der
Schimmel nicht beseitigt werden kann.
Mietminderung wegen Schimmel
Mietminderung wegen Schimmel
Mit diesem Schreiben können Sie Ihrem Vermieter
mitteilen, dass Sie Schimmel in der Wohnung
haben. Sie bitten ihn, den Schimmel zu beseitigen.
Setzen ihm dafür eine Frist und kündigen an, dass
Sie die Miete mindern werden, wenn er den
Schimmel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt.
Das Musterschreiben erhalten Sie im Word und im
PDF Format.
Die Vorlagen sind mit
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(zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)
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