4000 Euro Schmerzensgeld sind nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen. Ein 28 Jahre alter Mann erlitt
bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf, 2002-08-01, 8 U
206/01 4000 Euro
Ein "einfacher" Auffahrunfall hatte zu massiven Verletzungen des Klägers im Halswirbelsäulenbereich geführt. Der Kläger wurde
aufgrund der ständigen Schmerzen und ärztlichen Behandlungen depressiv. 60 000 Euro.
Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen.
(Oberlandesgericht Celle), (Az.: 14 V 102/00). Die Richter hatten einem Unfallopfer dabei 1000 Euro Schadenersatz zugesprochen.
Psychische Folgen eines Auffahrunfalls.
Hat ein Kraftfahrer schuldhaft die Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so haften er und seine
Haftpflichtversicherung für alle organischen und psychischen Folgen.
Leidet der Unfallgeschädigte nach einem Auffahrunfall unter Tinitus, Sprach- und Konzentrationsstörungen, Niedergeschlagenheit und
Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese Beschwerden ein angemessenes
Schmerzensgeld (hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Urteil des OLG Saarbrücken vom 14.03.2006 4 U 326/03-5/05 OLGR Saarbrücken
2006, 761
Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug
Ein Autofahrer, dessen Wagen auf der Autobahn durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss durch rechtzeitiges Einschalten
der Warnblinkanlage die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das langsame Fahrzeug
auf, haftet der Auffahrende entgegen der sonst geltenden Regeln nur für ein Drittel des Schadens. Urteil des KG Berlin vom
31.07.2008, 12 U 5/08, VRS 2009, 273
Auffahrunfall wegen zu hoher Geschwindigkeit auf BAB
Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, muss neben einem ausreichenden Abstand die vorausfahrenden Fahrzeuge
sorgfältig und konzentriert beobachten und jederzeit reaktionsbereit sein. Ein Autofahrer handelt danach grob fahrlässig, wenn er
nachts mit gleich bleibender Geschwindigkeit von über 150 kmh auf einer Autobahn fährt, mehr als eine Minute Zeit hat, einen mit einer
Geschwindigkeit von nur 62 km/h vorausfahrenden Lkw wahrzunehmen und auch den sich rasch verkürzenden Abstand zu erkennen
und trotzdem ungebremst auf diesen auffährt. Urteil des OLG Rostock vom 26.09.2008 5 U 115/08 OLGR Rostock 2009, 115
Auffahrunfall nach Spurwechsel (Schmerzensgeld)
Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes
kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich
nicht beide Kraftfahrer bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben. Ist das nicht zweifelsfrei zu klären, ist der
Schaden hälftig zu teilen. Urteil des KG Berlin vom 26.08.2004 12 U 195/03 KGR Berlin 2005, 99 DAR 2005, 157
Schwer verletzt nach Auffahrunfall – 60000 Euro Schmerzensgeld
Auch ein einfacher Auffahrunfall kann zu schweren Verletzungen führen, die einen Geschädigten sein Leben lang beeinträchtigen. In
einem Fall, in dem der Fahrer des stehenden Fahrzeugs durch den Aufprall massive Verletzungen der Halswirbelsäule mit
weitgehenden Folgewirkungen erlitten hatte,sprach das Landgericht Saarbrücken ein Schmerzensgeld von 60 000 Euro zu.
Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 6 O 29/95
1. Bei einem Kettenauffahrunfall ist hinsichtlich des Frontschadens der Beweis des ersten Anscheins, der Auffahrende habe sich
unachtsam und verkehrswidrig verhalten, nur bedingt anwendbar. Der Führer des mittleren Fahrzeugs muss beweisen, dass ihn der
Hintermann auf den Vordermann aufgeschoben hat.
2. Für den Heckschaden ist i.d. R. von einer erhöhten Betriebsgefahr des mittleren Fahrzeugs auszugehen, allerdings nur, wenn ein
erheblicher Aufprall auf den Vordermann bewiesen ist. Ist der Frontschaden des mittleren Fahrzeugs nur gericht, kommt es nicht zu
einer Betriebsgefahrerhöhung.
3. Eine Schadensschätzung ist insgesamt dann vorzunehmen, wenn die ursächliche Beteiligung des zuletzt Auffahrenden seinem
Umfang nach nicht beweisen ist. Auszugehen ist vom Wiederbeschaffungswert des PKW ohne Frontschaden. Bei der
Schadensschätzung ist der quotale Anteil des Heckschadens am Gesamtschaden zu ersetzen. AG Mannheim 15.5.2009 3 C 7/08
19.5.2009 (www.justiz.baden-wuerttemberg.de)
Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen Urteile: Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang tragen Beteiligte den Schaden in gleicher
Höhe “Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr
beider Fahrzeuge geteilt.” Landgericht Coburg.
Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen “Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit viel zu langsamen
Fahrzeug auf der Autobahn rechnen. Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die
anderen Verkehrsteilnehmer warnen.
Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen.” Kammergericht Berlin
€ 55.000 Schmerzensgeld für verzögerte Behandlung eines Schlaganfalls (bei mittelgradiger Schädigung)
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