4000 Euro Schmerzensgeld sind nach einem Verkehrsunfall mit erheblichen Dauerschäden angemessen. Ein 28 Jahre alter Mann erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall Verletzungen, die erhebliche Dauerschäden hinterließen. OLG Düsseldorf, 2002-08-01, 8 U 206/01  4000 Euro Ein "einfacher" Auffahrunfall hatte zu massiven Verletzungen des Klägers im Halswirbelsäulenbereich geführt. Der Kläger wurde aufgrund der ständigen Schmerzen und ärztlichen Behandlungen depressiv. 60 000 Euro. Auch bei einem nur leichten Auffahrunfall können Autofahrer im Einzelfall Schmerzensgeld für ein Schleudertrauma beanspruchen. (Oberlandesgericht Celle), (Az.: 14 V 102/00). Die Richter hatten einem Unfallopfer dabei 1000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Psychische Folgen eines Auffahrunfalls.   Hat ein Kraftfahrer schuldhaft die Körperverletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers verursacht, so haften er und seine Haftpflichtversicherung für alle  organischen und psychischen Folgen. Leidet der Unfallgeschädigte nach einem Auffahrunfall unter Tinitus, Sprach- und Konzentrationsstörungen, Niedergeschlagenheit und Schwindelanfällen und ist er deshalb über längere Zeit arbeitsunfähig, ist ihm auch für diese Beschwerden ein angemessenes Schmerzensgeld (hier 25.000 Euro) zu bezahlen. Urteil des OLG Saarbrücken vom 14.03.2006 4 U 326/03-5/05 OLGR Saarbrücken 2006, 761 Auffahren auf langsamer werdendes Fahrzeug Ein Autofahrer, dessen Wagen auf der Autobahn durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss durch rechtzeitiges Einschalten der Warnblinkanlage die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer warnen. Fährt ein anderer Verkehrsteilnehmer auf das langsame Fahrzeug auf, haftet der Auffahrende entgegen der sonst geltenden Regeln nur für ein Drittel des Schadens. Urteil des KG Berlin vom 31.07.2008, 12 U 5/08, VRS 2009, 273 Auffahrunfall wegen zu hoher Geschwindigkeit auf BAB Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn fährt, muss neben einem ausreichenden Abstand die vorausfahrenden Fahrzeuge sorgfältig und konzentriert beobachten und jederzeit reaktionsbereit sein. Ein Autofahrer handelt danach grob fahrlässig, wenn er nachts mit gleich bleibender Geschwindigkeit von über 150 kmh auf einer Autobahn fährt, mehr als eine Minute Zeit hat, einen mit einer Geschwindigkeit von nur 62 km/h vorausfahrenden Lkw wahrzunehmen und auch den sich rasch verkürzenden Abstand zu erkennen und trotzdem ungebremst auf diesen auffährt. Urteil des OLG Rostock vom 26.09.2008 5 U 115/08 OLGR Rostock 2009, 115 Auffahrunfall nach Spurwechsel (Schmerzensgeld) Bei einem Auffahrunfall spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des auffahrenden Kraftfahrers. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn sich der Unfall kurz nach einem Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat und sich nicht beide Kraftfahrer bereits auf die geänderte Verkehrssituation eingestellt haben. Ist das nicht zweifelsfrei zu klären, ist der Schaden hälftig zu teilen. Urteil des KG Berlin vom 26.08.2004 12 U 195/03 KGR Berlin 2005, 99 DAR 2005, 157   Schwer verletzt nach Auffahrunfall – 60000  Euro Schmerzensgeld Auch ein einfacher Auffahrunfall kann zu schweren Verletzungen führen, die einen Geschädigten sein Leben lang beeinträchtigen. In einem Fall, in dem der Fahrer des stehenden Fahrzeugs durch den Aufprall massive Verletzungen der Halswirbelsäule mit weitgehenden Folgewirkungen erlitten hatte,sprach das Landgericht Saarbrücken ein Schmerzensgeld von 60 000 Euro zu.  Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen: 6 O 29/95 1. Bei einem Kettenauffahrunfall ist hinsichtlich des Frontschadens der Beweis des ersten Anscheins, der Auffahrende habe  sich unachtsam  und verkehrswidrig verhalten, nur bedingt anwendbar. Der Führer des mittleren Fahrzeugs muss beweisen,  dass ihn der Hintermann  auf den Vordermann aufgeschoben hat. 2. Für den Heckschaden ist i.d. R. von einer erhöhten Betriebsgefahr des mittleren Fahrzeugs auszugehen, allerdings nur, wenn ein erheblicher Aufprall auf den Vordermann bewiesen ist. Ist der Frontschaden des mittleren Fahrzeugs nur gericht, kommt es nicht zu einer Betriebsgefahrerhöhung. 3. Eine Schadensschätzung ist insgesamt dann vorzunehmen, wenn die ursächliche Beteiligung des zuletzt Auffahrenden seinem Umfang  nach nicht beweisen ist. Auszugehen ist vom Wiederbeschaffungswert des PKW ohne Frontschaden. Bei der Schadensschätzung  ist der quotale Anteil des Heckschadens am Gesamtschaden zu ersetzen. AG Mannheim 15.5.2009 3 C 7/08 19.5.2009   (www.justiz.baden-wuerttemberg.de) Autofahrer darf im Ort auch für Katze bremsen Urteile: Bei nicht aufklärbarem Unfallhergang tragen Beteiligte den Schaden in gleicher Höhe “Bleibt der Hergang eines Verkehrsunfalls auf einer Bundesautobahn ungeklärt, wird der Schaden aufgrund der Betriebsgefahr beider Fahrzeuge geteilt.”  Landgericht Coburg.  Autofahrer muss bei Motordefekt andere Verkehrsteilnehmer warnen “Verkehrsteilnehmer müssen nicht mit viel zu langsamen Fahrzeug auf der Autobahn rechnen. Wird ein Fahrzeug durch einen Motordefekt immer langsamer, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen.” Kammergericht Berlin  € 55.000 Schmerzensgeld für verzögerte Behandlung eines Schlaganfalls (bei mittelgradiger Schädigung) Schmerzensgeld nach Auffahrunfall Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld Behandlungsfehler  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle