Schmerzensgeld falsche Diagnose
Falsche Krebsdiagnose
Ein Arzt verwechselte Gewebeproben und teilte einem Patienten fälschlicherweise mit, dass er Krebs hat. Wegen der falschen
Diagnose muss er dem Patienten 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen, Oberlandesgericht Bamberg. (Az: 4 U 172/02)
Bei einer Patientin wurde ein Bauchdeckenabzess zwei Tage zu spät diagnostiziert und die Entscheidung zu einer Operation ein bis
zwei Tage zu spät getroffen. Diese verlängerte Leidenszeit wurde den behandelnden Ärzten zum Vorwurf gemacht; der Patientin
wurden 400 Euro,- Schmerzensgeld zugesprochen. (Urteil des LG Itzehoe)
Eine Patientin, die an der linken Brust operiert worden war, unterzog sich danach in einem Krankenhaus einer Strahlentherapie. Statt
der linken Brust wurde jedoch die rechte bestrahlt, was die Patientin aufgrund der Komplexität der medizinischen Geräte nicht ohne
weiteres erkannt hatte und hätte erkennen können. Die Patientin erhielt 20 000 Euro,- Schmerzensgeld (sowie 6% Zinsen auf die
bisherige Schmerzensgeldsumme, die in erster Instanz eingeklagt worden waren). (Urteil des OLG Hamm)
Ärzte einer Universitätsklinik hatten bei einem 15-jährigen Mädchen einen bösartigen Rückenmark-Krebs nicht erkannt. Der Tumor
führte zu einer Lähmung. Aufgrund dieser ist das Mädchen in seiner Lebensqualität erheblich eingeschränkt. Danach erfolgten
jahrelange Prozesse, in denen die Patientin "hingehalten" wurde. Der Patientin wurden Euro 75.000,- Schmerzensgeld sowie eine
monatliche Rente in Höhe von 250 Euro,- zugesprochen.
Der Patientin wurde mehr zugesprochen als sie gefordert hatte, da sich die behandelnden Ärzte nicht nur einen groben
Behandlungsfehler hatten zuschulden kommen lassen, sondern auch noch einen jahrelangen Rechtsstreit begonnen hatten.(Urteil des
OLG Schleswig)
Der Arzt behandelte eine Hirnhautentzündung eines 1-jährigen Jungen nicht rechtzeitig, obwohl in jedem Lehrbuch für Kinderheilkunde
nachzulesen ist, wie das Kind hätte behandelt werden müssen. Aufgrund dessen leidet der Junge nun unter schweren Gehirnschäden.
Da das Verhalten des Arztes grob fehlerhaft war, musste der Arzt Euro 100 000,- Schmerzensgeld sowie Schadensersatz für alle
zukünftigen Schäden zahlen (bspw. Kosten für eine notwendig werdende Therapie). (Urteil des OLG Hamm)
Bei der Geburt eines Kindes verhielt sich der behandelnde Arzt grob fehlerhaft. Durch dieses Verhalten erlitt das Kind einen schweren
Hirnschaden, aufgrund dessen es jede Fähigkeit zu Wahrnehmungen und Empfindungen verloren hat. Ferner waren zahllose stationäre
sowie ambulante Behandlungen und Operationen erforderlich. Dem Kind wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von Euro 115.000,- sowie
eine monatliche Rente in Höhe von Euro 300,- zugesprochen.(Urteil des OLG Schleswig-Holstein)
Trotz eines deutlich vergrößerten Kopfumfanges hatte ein Arzt bei einem Jungen keine weiteren Untersuchungen veranlasst. In der
Folgezeit stellte sich heraus, dass der Junge an einem Wasserkopf litt. Es waren jedoch bereits dauerhafte Hirnschäden eingetreten.
Wäre der Junge früher behandelt worden, hätte er eine große Chance auf ein weitgehend normales Leben gehabt. Dem Kind wurden
Euro 80.000,- Schmerzensgeld sowie der Ersatz aller zukünftig entstehenden Schäden zugesprochen. (Urteil des OLG Oldenburg)
Schmerzensgeld für Falschdiagnose Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und eröffnet daher dem falschen Patienten, dass er an
Krebs erkrankt sei, so muss er dafür 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Mit dieser Entscheidung billigte das Gericht dem Kläger Schmerzensgeld für den aufgrund der Falschdiagnose erlittenen
Schockschaden mit Angstzuständen zu. Begründet wurde das unter anderem damit, dass es Pflicht eines jeden Mediziners sei, seine
Patienten nicht in unnötige Ängste zu versetzen. Sei eine eröffnete Diagnose jedoch objektiv falsch und belaste den Patienten
psychisch schwer, so sei diese Pflicht verletzt. OLG Koblenz 2003-07-03 5 U 27/03
Misslungene Schönheitsoperation
Ein Patient, der nach einer misslungenen Schönheitsoperation schriftlich auf weitere Ansprüche gegen den behandelnden Arzt
verzichtet, kann später kein Schmerzensgeld verlangen. Eine 50-jährige Frau unterzog sich einer Schönheitsoperation. Sie wollte zwei
von den Nasenflügeln zur Oberlippe verlaufende Falten entfernen lassen. Der Eingriff erfolgte mittels chemischer Hautschälung sowie
einem mechanischen Abschleifen der obersten Hautschicht. Nach dem Eingriff kam es zu einer Herpes-Infektion, und auf den
behandelten Hautpartien bildeten sich Narben.
Der Chirurg schlug der Frau vor, sie auf seine Kosten weiterzubehandeln und ihr das gezahlte Honorar zurück zu erstatten. Sie
verlangte Schmerzensgeld von ihrem Arzt. Das Gericht entschied jedoch, daß die Frau wirksam auf weitergehende Ansprüche gegen
den Arzt verzichtet hatte und daher kein Schmerzensgeld verlangen kann. OLG Stuttgart 2002-10-30 4 U 95/02
Glück und Pech zugleich hatte ein bayrischer Patient: Der Arzt verwechselte die Gewebeproben und eröffnete dem falschen Patienten
den nahen Krebstod. Folge: Schock und Angstzustände. Das Oberlandesgericht Bamberg (4 U 172/02) sprach dem Mann 2500 Euro
Schmerzensgeld zu. 8500 € für eine misslungene Schönheits-Operation im Bauch-Bereich (Fettabsaugen) bei mangelhafter
Aufklärung über die Risiken, Urteil des LG München I vom 06.03.2002, Az: 9 O 16100/94
Bei einer 26-jährigen Studentin wurden aufgrund einer verspäteten und falschen ärztlichen Diagnose beide Eierstöcke entfernt, was
eine völlige Sterilität zur Folge hatte. Zur Schmerzensgeldzuweisung in Höhe von 25 000 Euro trug zum einen die zu erwartende
psychische Belastung der Frau und zum anderen die beharrliche Weigerung der Ärzte, ein Schmerzensgeld zu zahlen, bei
(Entscheidung des LG Hamburg).
Aufgrund eines groben ärztlichen Diagnosefehlers wurde bei einer jüngeren Frau eine Metastasierung eines Brustdrüsenkarzinoms auf
die Lymphknoten der linken Achselhöhle und der rechten Halsseite zu spät erkannt; eine operative Entfernung der Eierstöcke, eine
langwierige Chemotherapie und die Amputation der linken Brust waren erforderlich.
Der Frau wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro zugesprochen (Entscheidung des LG Bremen). Infolge eines ärztlichen
Diagnosefehlers musste eine 45-jährige, krebskranke Frau eine Lebensverkürzung um mehrere Monate in Kauf nehmen. Bei richtiger
Diagnose eines Brustkrebses hätte eine Chemotherapie ein halbes Jahr früher einsetzen können.
Ein Schmerzensgeld wurde in Höhe von 7500 Euro festgesetzt (Entscheidung des LG Lüneburg). Eine ärztliche Fehldiagnose nach
einer schweren Hodenprellung führte bei einem 25-jährigen Mann zu einer operativen Entfernung des rechten Hodens. Ihm wurde ein
Schmerzensgeld aufgrund der zu erwartenden psychischen Störungen in Höhe von 10.000 Euro zugesprochen (Entscheidung des OLG
Düsseldorf).
“2500,- EUR Schmerzensgeld nach Fehldiagnose „Hodenkrebs“ Verwechselt ein Arzt zwei Gewebeproben und eröffnet daher dem
falschen Patienten, dass er an Krebs erkrankt sei, so muss er dafür Schmerzensgeld zahlen. OLG Bamberg hervor.”
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