Schmerzensgeld vom Frisuer
Führt eine misslungene Dauerwellenbehandlung dazu, dass zahlreiche Haare abbrechen und die Haarstruktur erheblich geschädigt
wird, ist der Friseur seiner Kundin bei schuldhaftem Verhalten zum Schadensersatz verpflichtet. Das Amtsgericht sprach der
klagenden Frau einen Betrag von ca. 900 EUR zu, von dem 250 EUR auf ein angemessenes Schmerzensgeld entfielen. AG Köln
vom 08.08.2001 141 C 5/01
Ein Friseur, der einer Kundin beim Legen einer Dauerwelle die Haare so zerstörte, dass sie sie anschließend kurz schneiden lassen
musste, musste 500 Euro Schmerzensgeld an die Frau überweisen, die angab, infolge der zerstörten Frisur unter einer „depressiven
Verstimmung“ zu leiden. Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 510 C 705/94).
Ein Friseur hatte eine Dauerwelle nicht fachgerecht gelegt, die Wickler falsch anbracht und eine zu starke Lösung verwendet, so
dass die Haare brachen (Amtsgericht Köln, 141 C 5/01). Er musste 250 Euro für die unterlassene Haardiagnose zahlen.
Fehlerhafte Dauerwellenbehandlung (nässende Wunde, vollständiges Nachwachsen der Haare dauerte 2 Jahre): 500 Euro (LG
München I, 28 O 17239/03) Ein Fehler liegt vor, wenn eine Frau nach einer unsachgemäßen Dauerwellenbehandlung ihr Haar kurz
schneiden lassen muss und in der Folge an einer depressiven Verstimmung leidet. In einem Fall sprach das Amtsgericht Hannover
der betroffenen Kundin 500 Euro Schmerzensgeld für eine verpfuschte Dauerwelle zu.
Eine Frau, die zwecks Glättung ihrer Haare einen Friseur aufsuchte und um Hilfe bat, sind nach dem Friseuerbesuch die Haare
ausgefallen. Das Gericht sprach der Klägerin die Erstattung der Kosten des Friseur- und auch des Arztbesuchs samt Medikamenten
von insgesamt 53 Euro und außerdem 1 000 Euro Schmerzensgeld zu. (AZ: 15 C 63/06)
Wegen einer fehlerhaften Dauerwelle waren einer Kundin Haare am Hinterkopf abgebrochen und ausgefallen. Dafür verklagte sie
den Friseur auf Schmerzensgeld. Die Richter sprachen der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000.- Euro zu und verurteilten
den Friseur darüber hinaus zur Rückerstattung der 60,- Euro Friseurkosten. (Urteil v. 07.05.2009, Az.: 8 C 351/08)
Nach einer langwierigen Prozedur mit Färben, Dauerwelle, erneutem Färben und Legen brachen einer Frau die Haare an der
Wurzel ab. Sie musste eine Perücke tragen. Ihr stehen 1500 Euro Schmerzensgeld vom Friseur zu. Oberlandesgericht Köln. (Az: 19
U 62/99) Eine Kundin, die ihre Haare verlor und musste zum Nachwachsen eine Perücke tragen. Der Grund war die unsachgemäße
Behandlung durch ihren Friseur, der zuerst eine Dauerwelle machte, die Haare färbte und danach der Kundin eine Extensionsfrisur
verabreichte. 1500 Euro Schmerzensgeld Oberlandesgericht Köln (19 U 62/99).
Wegen der fehlerhaften Farbbehandlung verlangte eine Frau von ihrem Friseur die Kosten von 15 000 Euro für eine
Haarverlängerung und 1500 Euro Schmerzensgeld, da die Haare kaputt waren. Da ihre langen blonden Haare ihr besonders
wichtig waren, sei die Haarverlängerung nötig gewesen, sagte die Frau. 9.000 Euro Schmerzensgeld.
Dauerwelle Schädigung des Haupthaares durch Dauerwelle und Färben mit der Folge, dass die Haare kurz über der Wurzel
abbrechen und eine Perücke getragen werden muss: 1.534 EUR (OLG Düsseldorf, 07.01.2000 - 19 U 62/99).
Eine Saloninhaberin wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und zum Ersatz der der Klägerin entstandenen Kosten verurteilt,
da die Haarbehandlungen nicht den Regeln der Technik entsprachen.“ Zahlung von 1500 Euro Schmerzensgeld zuzüglich
Kostenersatz in Höhe von 2700 Euro. Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 62/99) Ein Friseur hat bei einer 15jährigen Schülerin eine
falsche Färbemethode angewandt, wodurch der Haarwuchs geschädigt wurde. 3000 Euro für die falsche Färbung (Amtsgericht
Erkelenz, 6 C 509/93
Wegen einer fehlerhaften Farbbehandlung verlangte eine Frau von ihrem Friseur die Kosten von
15 000 Euro für eine Haarverlängerung und 1500 Euro Schmerzensgeld. Da ihre langen blonden Haare ihr besonders wichtig
waren, sei die Haarverlängerung nötig gewesen. Die Prozessparteien einigten sich auf einen widerrufbaren Vergleich, 9000 Euro
Schmerzensgeld. Landgericht Hannover
Schmerzensgeld für Glatze nach Friseurbesuch Wem nach einem Friseurbesuch die Haare ausfallen, der hat einen Anspruch auf
Schadensersatz und Schmerzensgeld. OLG Köln 2000-01-07 19 U 62/99 500 Euro musste ein Friseur bezahlen, um einer Kundin
über die depressive Verstimmung hinwegzuhelfen, an der sie aufgrund eines Kurzhaarschnitts in Folge einer unsachgemäßen
Dauerwellenbehandlung litt (Amtsgericht Hannover, 510 C 705/94).
“Kundin hat Schmerzensgeldanspruch von 300,- Euro nach misslungener Haarfärbung beim Friseur.
Mangelnde Risikoaufklärung des Friseurs kann zur Unwirksamkeit der Einwilligung des Kunden in die Haarbehandlung führen. Einer
Kundin, der nach dem Haare färben durch die Friseurin die Haare an der Wurzel abbrechen, kann Schadensersatz und
Schmerzensgeld zustehen. Landgericht Mönchengladbach.”
“Blutige und abgelöste Kopfhaut nach Blondierung – Kundin hat Anspruch auf 3.000 Euro Schmerzensgeld Kundin muss sich auf
fachliche Kompetenz des Friseurs bei der Behandlung verlassen können Kommt es bei einer Friseur- Kundin durch eine
Blondierung der Haare zu blutiger und sich ablösender Kopfhaut, sowie zum Abbrechen der Haare, steht der Kundin
Schmerzensgeld zu. Ein Mitverschulden der Kundin ist auszuschließen, wenn sie auf Schmerzen bei der Behandlung hingewiesen
hat. Landgericht Arnsberg.”
“Eine Kundin, die durch eine fehlerhafte Blondierung am Hinterkopf eine Verätzung und in dadurch eine kahle Stelle hat, hat
Anspruch auf Schmerzensgeld - jedoch nur auf in einem dem Schaden angemessenen Rahmen. Landgericht Coburg.”
“500,- DM Schmerzensgeld wegen misslungener Dauerwellenbehandlung Dauerwellenbehandlung war Körperverletzung Wenn der
Friseur die Dauerwelle verpfuscht, muss er unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Amtsgericht Köln” “1.000,- DM
Schmerzensgeld wegen Kurzhaarschnitt nach fehlerhafter Dauerwellenbehandlung Eine Kundin, die sich nach einer
unsachgemäßen Dauerwellenbehandlung die Haare kurz schneiden lassen muss, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Amtsgericht
Hannover”
Schmerzensgeld, weil der Friseur die Haare verpfuscht hat
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