Schmerzensgeld nach Hundebiss Schmerzensgeld für Hundebiss Das Landgericht Zwickau hat einem Jungen 2556 Euro Schmerzensgeld für einen Hundebiss zugestanden. Der damals Dreijährige war von einem Golden Retriever der Nachbarn gebissen worden und musste in Krankenhaus. Mit dem Schmerzensgeld sei den psychischen Belastungen des Opfers sowie dessen Verletzungen Rechnung getragen.     Keine Mithaftung für angeleinten Hund Rennt ein nicht angeleinter Schäferhund, der sich in erheblicher Entfernung von der Person befindet, die ihn ausführt, auf einen angeleinten Pudel zu und verletzt sich der Führer des Pudel Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen, um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.  AG Lampertsheim, AZ 3 C 529/99   Wenn ein Hundehalter zum Schutz seines von einem größeren Hund angegriffenen Hundes in eine Beißerei eingreift und dabei Bissverletzungen erleidet, so haftet der Halter des angreifenden Hundes auch dann, wenn sich nicht ermitteln lässt, welcher Hund den Verletzten gebissen hat. LG Flensburg, AZ 1 S 119/95  Hundebiss- verletzung im Gesicht (6jähriges Mädchen): 10.000 Euro (OLG Celle, 20 U 17/96) Der Tierhalter haftet fast immer, wenn sein Tier etwas anstellt. Die große Ausnahme, wenn der Hund dem Beruf oder Erwerbstätigkeit des Halters dient.(Oberlandesgericht Karlsruhe, Az: 7 U 21/95) Hundebiss: - ca. 425 € bei zwei Hundebissen (linker Unterschenkel, rechter Oberschenkel) ohne bleibende Beeinträchtigung,   Urteil des LG München II vom 27.06.1991  - ca. 2000 € bei einem Hundebiss in Knie / Oberschenkel mit beleibender Narbe (Arbeitsunfähigkeit 12 Tage),   Urteil des AG Frankfurt vom 11.04.1997, Az: 32 C 725/97 - 19  Schmerzensgeld nach Hundebiss angekettete Hunde können auch beißen “Beißt ein Hund zu, haftet in der Regel der Hundehalter. Ist auch noch bekannt, dass der Hund schnell mal zuschnappt, kann das auch dann gelten, wenn der Hund bei seiner Bissattacke angekettet war. Eine Klägerin traf zwar ein Mitverschulden, weil sie sich trotz der Warnung dem Hund genähert hatte Das überwiegende Mitverschulden traf jedoch die Beklagte, weil sie den Hund nicht weggesperrt hatte. Landgericht Coburg Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld, Fußgänger, Fußgängerunfall  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle