Schmerzensgeld Körperverletzung
Schmerzensgeld, wenn Schüler durch Mitschüler verletzt werden
Ein Schüler erhält nach Misshandlungen durch minderjährige Täter Schmerzensgeld. Mehrere Mitschüler im Alter zwischen 11
und 13 Jahren hatten einen Jungen fast zwei Monate lang auf dem Schulhof schwer körperlich misshandelt, so dass sich dieser
anschließend psychiatrisch betreuen lassen musste.
Die Täter wurden zu Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € verurteilt. Das Gericht bezog dabei ausdrücklich auch die Täter mit
ein, die während der Misshandlungen nur zugesehen hatten. Die Minderjährigkeit der Täter schließe sie von dieser
zivilrechtlichen Haftung nicht aus.
Prügelnde Schüler bekommen bei Körperverletzung kein Schmerzensgeld
Für Körperverletzungen durch eine Prügelei in der Schule bekommt ein verletzter Schüler kein Schmerzensgeld, wenn die
Verletzung von dem Schulkameraden nicht gewollt war. Schmerzensgeld für misshandelten Schüler Der Täter ist gesetzlich
verpflichtet, dem Opfer den verursachten Schaden zu ersetzen.
Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und
Krankenhauskosten oder Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit.
- ca. 1200 € bei einem Nasenbeinbruch mit 3-tägigem Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des
ArbG Frankfurt vom 30.1.1997, Az: 16 Ca 2295/96
- ca. 2500 € für einen Nasenbeinbruch und eine Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit 16 Tage), Urteil des OLG
München vom 09.08.2001, Az: 19 U 2623/01
- ca. 5000 € für einen Nasenbeinbruch, einem Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene Zähne (sechswöchige
Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Minderung der Erwerbstätigkeit um 10%), Urteil des LG München I vom 15.11.2001, Az: 19 O
21405/98
Schmerzensgeld wegen Körperverletzung, Misshandlung durch Mitschüler
“Nicht jeder, der geschlagen wird, kann vom „Schläger“ Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Hat er den anderen
provoziert und angegriffen, handelt der eventuell in Notwehr – und somt gerechtfertigt.”
Schmerzensgeld, wenn Schüler durch Mitschüler verletzt werden
“Schläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen” Wer sich gegen einen tätlichen Angriff wehrt und
somit in Notwehr handelt, muss nicht für Verletzungen des Angreifers aufkommen. Bundesgerichtshof”
Schmerzensgeld bei Rangelei unter Schülern
Wird ein Schüler bei einer Rangelei im Schulgebäude von einem Mitschüler verletzt, kann er nur dann Schmerzensgeld
beanspruchen, wenn ihm die Körperverletzung vorsätzlich zugefügt wurde. Ansonsten ist der Anpruch ausgeschlossen.
Landgericht Coburg
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