Schmerzensgeld Körperverletzung Schmerzensgeld, wenn Schüler durch Mitschüler verletzt werden Ein Schüler erhält nach Misshandlungen durch minderjährige Täter Schmerzensgeld. Mehrere Mitschüler im Alter zwischen 11 und 13 Jahren hatten einen Jungen fast zwei Monate lang auf dem Schulhof schwer körperlich misshandelt, so dass sich dieser anschließend psychiatrisch betreuen lassen musste. Die Täter wurden zu Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 € verurteilt. Das Gericht bezog dabei ausdrücklich auch die Täter mit ein, die während der Misshandlungen nur zugesehen hatten. Die Minderjährigkeit der Täter schließe sie von dieser zivilrechtlichen Haftung nicht aus. Prügelnde Schüler bekommen bei Körperverletzung kein Schmerzensgeld Für Körperverletzungen durch eine Prügelei in der Schule bekommt ein verletzter Schüler kein Schmerzensgeld, wenn die Verletzung von dem Schulkameraden nicht gewollt war. Schmerzensgeld für misshandelten Schüler Der Täter ist gesetzlich verpflichtet, dem Opfer den verursachten Schaden zu ersetzen. Dazu gehören unter anderem Vermögensschäden, Schmerzensgeld, entgangener Lohn, Haushalts-, Heil- und Krankenhauskosten oder Schäden durch verminderte Erwerbsfähigkeit. - ca. 1200 € bei einem Nasenbeinbruch mit 3-tägigem Krankenhausaufenthalt und zweiwöchiger Arbeitsunfähigkeit, Urteil des ArbG Frankfurt vom 30.1.1997, Az: 16 Ca 2295/96  - ca. 2500 € für einen Nasenbeinbruch und eine Platzwunde am Nasenrücken (Arbeitsunfähigkeit 16 Tage),   Urteil des OLG München vom 09.08.2001, Az: 19 U 2623/01  - ca. 5000 € für einen Nasenbeinbruch, einem Bruch der Mittelhand und zwei ausgeschlagene Zähne   (sechswöchige Arbeitsunfähigkeit, dauerhafter Minderung der   Erwerbstätigkeit um 10%), Urteil des LG München I vom 15.11.2001, Az: 19 O 21405/98 Schmerzensgeld wegen Körperverletzung, Misshandlung durch Mitschüler “Nicht jeder, der geschlagen wird, kann vom „Schläger“ Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern. Hat er  den anderen provoziert und angegriffen, handelt der eventuell in Notwehr – und somt gerechtfertigt.”                              Schmerzensgeld, wenn Schüler durch Mitschüler verletzt werden “Schläger hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen” Wer sich gegen einen tätlichen Angriff wehrt und somit in Notwehr handelt, muss nicht für Verletzungen des Angreifers aufkommen. Bundesgerichtshof” Schmerzensgeld bei Rangelei unter Schülern Wird ein Schüler bei einer Rangelei im Schulgebäude von einem Mitschüler verletzt, kann er nur dann Schmerzensgeld beanspruchen, wenn ihm die Körperverletzung vorsätzlich zugefügt wurde.  Ansonsten ist der Anpruch ausgeschlossen. Landgericht Coburg Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Autounfall  2012 gab es Neuregelungen  zum Schmerzensgeld Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info mehr zum Anspruch Schmerzensgeld Schmerzensgeld nach Bundesland! Schmerzensgeldtabelle