Schmerzensgeld, Telefonterror, Telefon Schmerzensgeld Tabellen
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5.000 Euro Schmerzensgeld wegen Telefonterrors

Nächtelanger "Telefonterror" im Wiederholungsfall

Gesundheitliche Schäden des Opfers

        Unaufgeforderter Telefoneintrag

Die Telekom kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn sie dem Wunsch eines Kunden, nicht in das Telefonverzeichnis eingetragen zu werden, nicht nachkommt.

Einem ehemaligen Polizisten wurde 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da die Telekom ihn entgegen seines ausdrücklichen Wunsches dennoch in das Telefonverzeichnis aufgenommen hatte. Der Polizist hatte sich aus Angst vor Racheakten von überführten Straftätern versetzen lassen. Er wies die Telekom an, seinen Namen und Adresse nicht in das örtliche Telefonverzeichnis aufzunehmen. Dies geschah dennoch. Der Polizist musste sich dadurch vor lauter Angst in psychologische Behandlung begeben. Das Gericht sprach ihm deshalb Schmerzensgeld zu.
 
 
 
 

 

 
 

Auch Telefonterror ist Mobbing, ebenso wie das Bloßstellen von anderen mit peinlichen Fotos und Filmen oder das Streuen von Gerüchten sowie die Beschimpfung des Opfers per Handy oder im Internet.

 


 

 

 

 

Telefonwerbung ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher dem Anrufer gegenüber ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.

 

Anrufe, die ohne Ihre vorherige Einwilligung erfolgen, sind verboten. Unerlaubte Werbeanrufe können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 
 
 
 

5000 Euro Schmerzensgeld wegen Telefonterrors

Nächtelanger "Telefonterror" im Wiederholungsfall 

Gesundheitliche Schäden des Opfers 

5000 Euro  Schmerzensgeld 

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 22.06.2001, Az. 6 U 523/01 

 


 
 
 

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