Schmerzensgeld, Telefonterror, Telefon
Schmerzensgeld Tabellen
Der Ratgeber
enthält Informationen, Schmerzensgeldtabellen, Berechnungsprogramme und
Musterschreiben.

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5.000
Euro Schmerzensgeld wegen Telefonterrors
Nächtelanger
"Telefonterror" im Wiederholungsfall
Gesundheitliche
Schäden des Opfers
Unaufgeforderter Telefoneintrag
Die
Telekom kann unter Umständen zur Kasse gebeten werden, wenn sie dem
Wunsch eines Kunden, nicht in das Telefonverzeichnis eingetragen zu werden,
nicht nachkommt.
Einem
ehemaligen Polizisten wurde 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da
die Telekom ihn entgegen seines ausdrücklichen Wunsches dennoch in
das Telefonverzeichnis aufgenommen hatte. Der Polizist hatte sich aus Angst
vor Racheakten von überführten Straftätern versetzen lassen.
Er wies die Telekom an, seinen Namen und Adresse nicht in das örtliche
Telefonverzeichnis aufzunehmen. Dies geschah dennoch. Der Polizist musste
sich dadurch vor lauter Angst in psychologische Behandlung begeben. Das
Gericht sprach ihm deshalb Schmerzensgeld zu.
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Auch Telefonterror ist Mobbing, ebenso wie das
Bloßstellen von anderen mit peinlichen Fotos und Filmen oder das Streuen von
Gerüchten sowie die Beschimpfung des Opfers per Handy oder im Internet.
Telefonwerbung
ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher dem Anrufer gegenüber
ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
Anrufe,
die ohne Ihre vorherige Einwilligung erfolgen, sind verboten. Unerlaubte
Werbeanrufe können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet
werden.
5000 Euro Schmerzensgeld wegen Telefonterrors
Nächtelanger "Telefonterror" im
Wiederholungsfall
Gesundheitliche Schäden des Opfers
5000 Euro Schmerzensgeld
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg
vom 22.06.2001,
Az. 6 U 523/01
Schmerzensgeld,
Telefonterror, Telefon Schmerzensgeld Tabellen