Schmerzensgeld Versicherung zahlt nicht
Wenn die Versicherung nicht zahlen will
Zahlungsunwillige Versicherung muss erhöhtes Schmerzensgeld zahlen Muss ein Unfallopfer wegen einer Schmerzensgeldforderung
jahrelang gegen die Versicherung prozessieren, so hat der Betroffene einen höheren Schmerzensgeldanspruch.
Der Kläger war durch einen Unfall schwer verletzt worden. Das ihm zustehende Schmerzensgeld von 47 000 Euro zahlte die
Versicherung jedoch nicht. Die jahrelangen Prozesse, die der Kläger um das Geld führen musste, sah das Oberlandesgericht Nürnberg
als "weitere seelische Beeinträchtigung" an und setzte deshalb das Schmerzensgeld auf 75 000 Euro hoch.
Die Richter warfen der Versicherung vor, sie habe das Unfallopfer jahrelang "im Ungewissen" gehalten. Es sei ihm nicht möglich
gewesen, die körperlichen und seelischen Unfallfolgen finanziell auszugleichen. Genau dazu sei das Schmerzensgeld aber da.
Außerdem sei es für den Kläger "besonders herabwürdigend" gewesen, dass die Versicherung entgegen eines ärztlichen Befundes
grundlos behauptet hatte, der Mann habe bei dem Unfall einen erhöhten Blutalkoholwert gehabt. OLG Koblenz 1998-03-23 5 W 208/98
Schleppende Schadensregulierung
Bei einer schleppenden Schadensregulierung von Seiten der Versicherung kann das Schmerzensgeld deutlich heraufgesetzt werden.
Eine zuvor rüstige 82-jährige Frau wurde aufgrund eines Unfalls zum Pflegefall. Die Versicherung zögerte die Schmerzensgeldzahlung
mit dem Argument, der schlechte Gesundheitszustand habe schon zuvor vorgelegen, immer weiter hinaus. Das Gericht verurteilte die
Versicherung nun zu einer Zahlung in Höhe von 25 000 Euro.
Das Unternehmen habe einen Zusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitszustand "ins Blaue hineinen" bestritten. Das
Schmerzensgeld sei nur deshalb so gering ausgefallen, da die Verletzte mittlerweile geistig verwirrt und damit "relativ vermindert
leidensfähig" sei. 2000-02-23 4 O 270/96
Erhöhung des Schmerzensgeldes bei Zahlungsverzögerung
Zahlt die Versicherung ein Schmerzensgeld nicht aus, obwohl die Schadenslage eindeutig ist und es auch sonst keinen Grund dafür
gibt, das Geld zurückzuhalten, so rechtfertigt dies eine Erhöhung des ursprünglichen Schmerzensgeldes. In dem vorliegenden Fall
hatte die Versicherung über 4 Jahre dem Geschädigten keinen einzigen Pfennig aus einem Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 200
000 Euro gezahlt.
Das Gericht erhöhte deswegen den Anspruch um 15 000 Euro. OLG Frankfurt a.M. 2000-05-25 16 U 227/99
Unfallopfer müssen es nicht hinnehmen, wenn ihre Haftpflichtversicherung sie bei der Regulierung des Schadens hinhält. Verzögert die
Versicherung mutwillig die Auszahlung eines Schmerzensgeldes, steht Geschädigten als Ausgleich eine höhere Summe zu. Das geht
aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hervor, Nach Auffassung der Richter sei eine Haftpflichtversicherung
gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zügig zu begleichen (Az.: 5 U 1921/06).
“Es wurde einem Versicherungsnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von € 2.000,00 zugesprochen, weil sich die Versicherung
geweigert hatte, ihre Verpflichtung aus einem Krankenrücktransportversicherungsvertrag zu erfüllen. Landgericht München”
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