Schmerzensgeldtabelle, Hundebiss, Verletzungen durch Hunde, Bisswunden 
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 Der Ratgeber enthält Formulare, eine Schmerzensgeldtabelle, Berechnungsprogramme und Informationen.

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Schmerzensgeld bei Unfall mit einem Hund

Ein Jogger, der über einen unangeleinten Hund fällt und sich dabei verletzt, ist ebenfalls schuld an dem Unfall, weil er den Hund bereits aus weiter Entfernung sehen kann und es ihm daher zumutbar gewesen ist, einen Bogen um das Tier zu laufen oder langsamer zu werden. ArbG Dresden Ca 5954/02

 

Personen, die durch einen fremden Hund verletzt werden, haben gegen den Tierhalter einen Schaden- und Schmerzensgeldanspruch. Ist aber der Tierhalter mittellos, so geht diese Anspruch ins Leere. Gleichwohl kann dem Geschädigten gegen den Staat in einem solchen Fall ein Entschädigungsanspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen. Ein solcher Anspruch besteht dann, wenn es sich um einen vorsätzlichen Angriff handelte. Hierbei ist nicht auf das Verhalten des Hundes selbst abzustellen, sondern auf das Verhalten des Hundehalters. Ein Anspruch auf Opferentschädigung gibt es daher nur, wenn das Tier gezielt auf den Menschen gehetzt wurde, oder wenn der Hundehalter mit einem Angriff des Hundes auf den Geschädigten habe rechnen müssen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, scheidet ein Entschädigungsanspruch aus. 

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Nähert sich ein Radfahrer einem frei laufenden Hund und kommt der Radfahrer dann beim Zufahren auf den Hund zu Fall, so kommt eine Tierhaltergefährdungshaftung des Hundehalters nur dann zum Tragen, wenn der Hund sich konkret so verhalten hat, dass er den Verkehr gefährdet und durch sein Verhalten den Radfahrer zu Fall gebracht hat. Alleine die Tatsache, dass sich der Hund vor dem Unfall auf der von dem Radfahrer benutzten Fahrbahn befunden hat, reicht für eine Haftung des Hundehalters nicht aus. Die Schmerzensgeldklage des verletzten Radfahrers wurde daher abgewiesen.


 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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