Kann das Kindergeld gepfändet werden? Früher waren Sozialleistungen, wie Kindergeld, ALG2, Sozialhilfe usw. für 7 Tage auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt. Das gilt jetzt nicht mehr. Denn dafür wurde das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Damit sind nun alle Zahlungen auf dem Konto, bis zu einem bestimmten Freibetrag, pfändungssicher. Das Pfaendungsschutzkonto (P- Konto) muss bei der Bank beantragt werden. Das ist auch rückwirkend möglich. Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder dieser oder dem Leistungsberechtigten eine andere Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages des Kindergeldes außer Betracht. Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld für ihre volljährigen Kinder überwiesen und leiten es entsprechend weiter. Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Wenn die volljährigen Kinder zum Beispiel nicht mehr zu Hause wohnen, können Sie das Kindergeld selbst beantragen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Die Eltern sind unterhaltspflichtig, solange auch Kindergeld gezahlt wird. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes für das Kind ist berücksichtigt, dass die Eltern das Kindergeld erhalten. Beantragt das Kind selbst Kindergeld und erhält es auch auf das eigene Konto ausgezahlt, müssen die Eltern weniger Unterhalt zahlen. Nämlich abzüglich des Kindergeldes. Schulden Kinder Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern kann mit einem unter 18-jährigen kein wirksamer Vertrag abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes überschreitet. Minderjährige sollen gerade vor ihrer eigenen Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der Jugendliche schon älter und über 18 Jahre war, ist dabei egal. Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss kontrolliert werden. Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen Vertrag abgeschlossen, muss der Vertragspartner an die Eltern herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann kann vom Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine Genehmigung erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein abgeschlossener Vertrag unwirksam ist, heißt das, dass keine Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der Jugendliche aber die erhaltenen Dinge zurückgeben. Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt werden, womit er wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon gedeutet werden, dass der dann volljährige Jugendliche Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer weiter nutzt oder weiter mit dem Handy telefoniert.
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet. Gläubiger könnten das Kindergeld jedoch im Rahmen einer Kontopfändung bekommen. Es kann nur das Kind selbst Kindergeld pfänden und zwar gegenüber demjenigen Elternteil, welcher das Kindergeld erhält. Das ist auch nur möglich, wenn Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Ansonsten kann niemand das Kindergeld aus irgendwelchen Gründen pfänden. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des Kindes selbst gepfändet werden. Das Kindergeld selbst ist also nicht pfändbar. Möglich ist es aber für Gläubiger, das Kindergeld über eine Kontopfändung zu erhalten. Geht das Kindergeld auf ein Konto, welches gepfändet wurde, ist es weg. Die Bank muss es nicht auszahlen. Auch nicht mit einer Bescheinigung von der Kindergeldkasse, welche die Zahlung des Kindergeldes auf das Konto bestätigt. Das Kindergeld ist also auf einem Konto nicht mehr vor einer Pfändung geschützt.
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Kann das Kindergeld gepfändet werden? Früher waren Sozialleistungen, wie Kindergeld, ALG2, Sozialhilfe usw. für 7 Tage auf dem Konto vor einer Pfändung geschützt. Das gilt jetzt nicht mehr. Denn dafür wurde das Pfändungsschutzkonto eingeführt. Damit sind nun alle Zahlungen auf dem Konto, bis zu einem bestimmten Freibetrag, pfändungssicher. Das Pfaendungsschutzkonto (P- Konto) muss bei der Bank beantragt werden. Das ist auch rückwirkend möglich. Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder dieser oder dem Leistungsberechtigten eine andere Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages des Kindergeldes außer Betracht. Normalerweise erhalten die Eltern das Kindergeld für ihre volljährigen Kinder überwiesen und leiten es entsprechend weiter. Sollten die Eltern der Unterhaltspflicht gegenüber ihrem Kind nicht oder nur unvollständig nachkommen, können volljährige Kinder das Kindergeld direkt ausgezahlt bekommen. Wenn die volljährigen Kinder zum Beispiel nicht mehr zu Hause wohnen, können Sie das Kindergeld selbst beantragen, wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen. Die Eltern sind unterhaltspflichtig, solange auch Kindergeld gezahlt wird. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes für das Kind ist berücksichtigt, dass die Eltern das Kindergeld erhalten. Beantragt das Kind selbst Kindergeld und erhält es auch auf das eigene Konto ausgezahlt, müssen die Eltern weniger Unterhalt zahlen. Nämlich abzüglich des Kindergeldes. Schulden Kinder Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern kann mit einem unter 18-jährigen kein wirksamer Vertrag abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes überschreitet. Minderjährige sollen gerade vor ihrer eigenen Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der Jugendliche schon älter und über 18 Jahre war, ist dabei egal. Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss kontrolliert werden. Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen Vertrag abgeschlossen, muss der Vertragspartner an die Eltern herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann kann vom Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine Genehmigung erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein abgeschlossener Vertrag unwirksam ist, heißt das, dass keine Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der Jugendliche aber die erhaltenen Dinge zurückgeben. Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt werden, womit er wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon gedeutet werden, dass der dann volljährige Jugendliche Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer weiter nutzt oder weiter mit dem Handy telefoniert.
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet. Gläubiger könnten das Kindergeld jedoch im Rahmen einer Kontopfändung bekommen. Es kann nur das Kind selbst Kindergeld pfänden und zwar gegenüber demjenigen Elternteil, welcher das Kindergeld erhält. Das ist auch nur möglich, wenn Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Ansonsten kann niemand das Kindergeld aus irgendwelchen Gründen pfänden. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des Kindes selbst gepfändet werden. Das Kindergeld selbst ist also nicht pfändbar. Möglich ist es aber für Gläubiger, das Kindergeld über eine Kontopfändung zu erhalten. Geht das Kindergeld auf ein Konto, welches gepfändet wurde, ist es weg. Die Bank muss es nicht auszahlen. Auch nicht mit einer Bescheinigung von der Kindergeldkasse, welche die Zahlung des Kindergeldes auf das Konto bestätigt. Das Kindergeld ist also auf einem Konto nicht mehr vor einer Pfändung geschützt.
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