Pfändung- Kindergeld
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet. Gläubiger könnten
das Kindergeld jedoch im Rahmen einer Kontopfändung bekommen. Als Sozialleistung ist das Kindergeld per Gesetz bei einer
Kontenpfändung in den ersten 7 Tagen ab Gutschrift geschützt und deshalb nicht pfändbar.
Danach kann es an die Gläubiger ausgezahlt werden. Es kann nur das Kind selbst Kindergeld pfänden und zwar gegenüber
demjenigen Elternteil, welcher das Kindergeld erhält. Das ist auch nur möglich, wenn Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht
nicht nachkommen.
Ansonsten kann niemand das Kindergeld aus irgendwelchen Gründen pfänden. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des Kindes
selbst gepfändet werden.
Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist
eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist
das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder dieser
oder dem Leistungsberechtigten eine andere Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag bei der Bestimmung
des pfändbaren Betrages des Kindergeldes außer Betracht.
Schulden Kinder
Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern kann mit einem unter 18-jährigen kein
wirksamer Vertrag abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes überschreitet.
Minderjährige sollen gerade vor ihrer eigenen Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung
führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der Jugendliche schon älter und über 18 Jahre
war, ist dabei egal. Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss kontrolliert werden.
Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen Vertrag abgeschlossen, muss der
Vertragspartner an die Eltern herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann kann vom
Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine
Genehmigung erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein abgeschlossener Vertrag
unwirksam ist, heißt das, dass keine Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der Jugendliche aber
die erhaltenen Dinge zurückgeben.
Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt
werden, womit er wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon gedeutet werden, dass der
dann volljährige Jugendliche Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer weiter nutzt oder
weiter mit dem Handy telefoniert.
Abtretung Gehalt
Kündigung Insolvenz
2012 gab es Neuregelungen
Inhalt des Ratgebers anzeigen!
mehr Info
Schuldenregelung
nach Bundesland
Formulare und Musterschreiben
für Gläubiger und Schuldner
Ratgeber Schulden
Lieferung sofort per Email
oder auf CD per Post
> 70 Seiten Informationen
> Urteile und Regelungen.
> ein Anwalts- und Gerichtskostenrechner
> ein Beratungs-und Prozesskostenhilferechner
> Tabelle Forderungsübersicht mit
automatischer Berechnung
> alles zur Kontopfändung
> viele Formulare, Vorlagen, Anträge und
Musterschreiben zum Thema Schulden
> Neuregelungen 2012