Pfändung- Kindergeld Kann das Kindergeld gepfändet werden? Kindergeld ist nur vom unterhaltsberechtigten Kind pfändbar und wird der Höhe nach besonders berechnet. Gläubiger könnten das Kindergeld jedoch im Rahmen einer Kontopfändung bekommen. Als Sozialleistung ist das Kindergeld per Gesetz bei einer Kontenpfändung in den ersten 7 Tagen ab Gutschrift geschützt und deshalb nicht pfändbar. Danach kann es an die Gläubiger ausgezahlt werden. Es kann nur das Kind selbst Kindergeld pfänden  und zwar gegenüber demjenigen Elternteil, welcher das Kindergeld erhält. Das ist auch nur möglich, wenn Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Ansonsten kann niemand das  Kindergeld aus irgendwelchen Gründen pfänden. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des Kindes selbst gepfändet werden. Gehört das unterhaltsberechtigte Kind zum Kreis der Kinder, für die dem Leistungsberechtigten Kindergeld gezahlt wird, so ist eine Pfändung bis zu dem Betrag möglich, der bei gleichmäßiger Verteilung des Kindergeldes auf jedes dieser Kinder entfällt. Ist das Kindergeld durch die Berücksichtigung eines weiteren Kindes erhöht, für das einer dritten Person Kindergeld oder dieser oder dem Leistungsberechtigten eine andere Geldleistung für Kinder zusteht, so bleibt der Erhöhungsbetrag bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages des Kindergeldes außer Betracht. Schulden Kinder Ohne vorherige oder nachträgliche Zustimmung der Eltern kann mit einem unter 18-jährigen kein wirksamer Vertrag abgeschlossenen werden, der den Rahmen des Taschengeldes überschreitet. Minderjährige sollen gerade vor ihrer eigenen Unvernunft geschützt werden, die sie in die Verschuldung führen kann. Ob der Vertragspartner dabei glaubte, dass der Jugendliche schon älter und über 18 Jahre war, ist dabei egal. Es ist immer das wirkliche Alter maßgeblich und das muss kontrolliert werden. Hat ein Jugendlicher ohne die Einwilligung der Eltern einen Vertrag abgeschlossen, muss der Vertragspartner an die Eltern herantreten und diese zur Genehmigung auffordern. Nur dann kann vom Jugendlichen die Bezahlung verlangt werden. Wenn die Eltern nicht innerhalb von 2 Wochen eine Genehmigung erteilen, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Wenn ein abgeschlossener Vertrag unwirksam ist, heißt das, dass keine Zahlung verlangt werden kann. Immerhin muss der Jugendliche aber die erhaltenen Dinge zurückgeben. Mit dem 18. Geburtstag kann durch den Jugendlichen der abgeschlossene Vertrag selbst genehmigt werden, womit er wirksam und zu erfüllen ist. Als Genehmigung kann schon gedeutet werden, dass der dann volljährige Jugendliche Leistungen weiter in Anspruch nimmt, also den Computer weiter nutzt oder weiter mit dem Handy telefoniert.   Abtretung Gehalt Kündigung Insolvenz 2012 gab es Neuregelungen Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Schuldenregelung nach Bundesland Formulare und Musterschreiben für Gläubiger und Schuldner