Ist ein gemeinsamer Kredit zur Tilgung der alleinigen Schulden eines Partners verwendet worden, haftet im Innenverhältnis dieser Partner auch alleine für die noch offenen Zahlungen. Im Außenverhältnis z.B. gegenüber der Bank haftet natürlich auch der nicht verschuldete Partner. War die Schuldentilgung ein Geschenk, haftet der schenkende Partner auch für die Kreditraten aus der Zeit nach der Trennung. Trägt beim Scheitern der Lebensgemeinschaft einer der Partner die Schulden allein, leben Ausgleichsansprüche, die während intakter nichtehelicher Lebensgemeinschaft gegebenenfalls ausgeschlossen waren, möglicherweise wieder auf. Alleinige Schulden eines Partners Für alleinige Schulden haften die Partner bei Auflösung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich alleine. Das gilt insbesondere auch für das eigne Bankkonto. Haben die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und wird die Gemeinschaft aufgelöst, so sind Zins- und Tilgungsraten ab der Trennung im Innenverhältnis der ehemaligen Partner auszugleichen. OLG Hamm
Für den Schuldenausgleich zwischen nicht miteinander verheirateten Partnern ist zu unterscheiden, ob die Partner einen Vertrag gemeinsam eingegangen sind, oder nur einer der Partner aus einem Vertrag verpflichtet ist. Das betrifft Kreditverträge, Mietverträge oder auch Kaufverträge. Es kommt also nicht darauf an, ob man zusammen lebt oder zusammen wohnt. Gemeinschaftliche Schulden der Partner Für gemeinsame Schulden haften die Partner bei Auflösung der Lebensgemeinschaft im Außenverhältnis als Gesamtschuldner und zwar jeder auf das Ganze. Die Bank kann von jedem alles fordern unabhängig davon, wer das Darlehen verwendet hat. Im Innenverhältnis trägt jeder die Schulden zur Hälfte. Dabei kommt es allerdings immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Eine andere Verteilung ist möglich, wenn die Partner dies vereinbart haben.
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Ist ein gemeinsamer Kredit zur Tilgung der alleinigen Schulden eines Partners verwendet worden, haftet im Innenverhältnis dieser Partner auch alleine für die noch offenen Zahlungen. Im Außenverhältnis z.B. gegenüber der Bank haftet natürlich auch der nicht verschuldete Partner. War die Schuldentilgung ein Geschenk, haftet der schenkende Partner auch für die Kreditraten aus der Zeit nach der Trennung. Trägt beim Scheitern der Lebensgemeinschaft einer der Partner die Schulden allein, leben Ausgleichsansprüche, die während intakter nichtehelicher Lebensgemeinschaft gegebenenfalls ausgeschlossen waren, möglicherweise wieder auf. Alleinige Schulden eines Partners Für alleinige Schulden haften die Partner bei Auflösung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich alleine. Das gilt insbesondere auch für das eigne Bankkonto. Haben die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Darlehen aufgenommen und wird die Gemeinschaft aufgelöst, so sind Zins- und Tilgungsraten ab der Trennung im Innenverhältnis der ehemaligen Partner auszugleichen. OLG Hamm
Für den Schuldenausgleich zwischen nicht miteinander verheirateten Partnern ist zu unterscheiden, ob die Partner einen Vertrag gemeinsam eingegangen sind, oder nur einer der Partner aus einem Vertrag verpflichtet ist. Das betrifft Kreditverträge, Mietverträge oder auch Kaufverträge. Es kommt also nicht darauf an, ob man zusammen lebt oder zusammen wohnt. Gemeinschaftliche Schulden der Partner Für gemeinsame Schulden haften die Partner bei Auflösung der Lebensgemeinschaft im Außenverhältnis als Gesamtschuldner und zwar jeder auf das Ganze. Die Bank kann von jedem alles fordern unabhängig davon, wer das Darlehen verwendet hat. Im Innenverhältnis trägt jeder die Schulden zur Hälfte. Dabei kommt es allerdings immer auf die Umstände des Einzelfalles an. Eine andere Verteilung ist möglich, wenn die Partner dies vereinbart haben.
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