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eidesstattliche Versicherung, Schufa, Folgen Abgabe E.V.
Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung dient der Information des Gläubigers über die Vermögensverhältnisse des
Schuldners. Denn der Schuldner muss bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung alle Vermögenswerte
angeben. Tut er nicht oder nicht vollständig, macht er sich strafbar.
Voraussetzungen der eidesstattlichen Versicherung
Der Gläubiger kann die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner nur verlangen, wenn
er beim Schuldner nichts pfänden konnte. Das Gericht prüft zusätzlich, ob der Schuldner in den letzten
drei Jahren bereits eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Ist das geschehen, sendet das
Gericht dem Gläubiger eine Kopie des Protokolls der letzten Abgabe einer
eidesstattlichen Versicherung zu.
Der Schuldner braucht eine neue eidesstattliche Versicherung nicht abzugeben. Vor Ablauf der
Dreijahresfrist kann der Gläubiger eine Abgabe der Erklärung nur verlangen, wenn er nachweist, dass sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners wesentlich geändert haben. Ein Schuldner sollte schon aus
Kostengründen die eidesstattliche Versicherung nicht unnötig abgeben. Wer vor Ablauf der Dreijahresfrist
geladen wird, sollte das Gericht daher am besten mit Angabe des Aktenzeichens, über die frühere
Abgabe informieren.
Verfahren der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Das Gericht lädt den Schuldner zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vor. Mit der Ladung schickt es
dem Schuldner ein mehrseitiges Formular das “Vermögensverzeichnis" zu, das ausgefüllt mit zum
Termin gebracht wird, aber auch im Termin ausgefüllt werden kann. Im Vermögensverzeichnis muss der
Schuldner angeben, ob er Sparguthaben, Wertpapiere oder wertvolle Gegenstände besitzt.
Er muss seinen Arbeitgeber oder andere Einkommensquellen angeben. Er muss auch eine bestehende
Lebensversicherung mitteilen. Seit 01.01.1999 nimmt der Gerichtsvollzieher die eidesstattliche Versicherung ab.
Eine Lebensversicherung kann vom Gläubiger gepfändet und auch vorzeitig gekündigt werden.
Die angesparten Gelder werden dann an den Gläubiger ausgezahlt.
Der Schuldner wird auf die Strafbarkeit falscher Angaben hingewiesen und hat an Eides Statt zu versichern,
dass die von ihm verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht
wurden. Der Termin ist nicht öffentlich, der Gläubiger darf aber teilnehmen.
Haft und Haftbefehl
Erscheint der Schuldner im Termin ohne ausreichende Entschuldigung nicht, so ordnet das Gericht auf Antrag
des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Haft an.
Wer plötzlich erkrankt oder aus anderen dringenden Gründen nicht am Termin teilnehmen kann, sollte sich auf
jeden Fall mit dem Gericht, auch telefonisch, in Verbindung setzen.Im Krankheitsfall sollte ein Attest vorgelegt
werden. So kann der Erlass eines Haftbefehls verhindert werden.
Der Haftbefehl wird vom Gerichtsvollzieher vollstreckt und ist mit einem strafrechtlichen Haftbefehl nicht zu
vergleichen. Eine Fahndung findet nicht statt. Weigert sich der Schuldner nach seiner Verhaftung, die eidesstattliche
Versicherung abzugeben, kann er bis zu sechs Monaten in dieser Angelegenheit in Haft gehalten werden.
Die im Gefängnis verbrauchte Zeit mindert die Forderung beim Gläubiger nicht, ein "Absitzen” der Schulden ist nicht möglich.
Folgen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung wird in ein "Schuldnerverzeichnis" beim Amtsgericht eingetragen. Dieses
Verzeichnis kann nur von Personen eingesehen werden, die ein begründetes Interesse belegen können. Eine
Veröffentlichung findet nicht statt. Die Eintragung wird nach drei Jahren oder auf Antrag schon früher gelöscht, wenn die
Schulden vorher bezahlt werden.
Schufa
Die Schufa ist eine Gemeinschaftseinrichtung der kreditgebenden deutschen Wirtschaft. Ihre Aufgabe besteht zum einem
darin, ihre Vertragspartner, d.h. kreditgebenden Unternehmen (Banken, Versandhäuser usw.) vor Verlusten im
Kreditgeschäft zu bewahren, zum anderen hat sie sich ausdrücklich verbraucherschützenden Ziele gesetzt.
Durch Ihre Informationen soll den Kreditgebern die Möglichkeit eröffnet werden, die Kreditnehmer durch
verantwortungsvolle Beratung von einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren.
Die SCHUFA speichert im wesentlichen die Beantragung und Aufnahme folgender Vertragsbeziehungen sowie deren
vertragsgemäßen Beendigung (positive Daten):
Girokonten, Ausgabe einer Kreditkarte, Bürgschaften, Leasing und Mietkaufgeschäfte, Kredite mit Betrag, Ratenzahlung
Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (e.V.)
Haftbefehl (bei Nichterscheinen zum Termin der Abgabe der e. V.)
Die in der SCHUFA- Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. So bleiben
Kreditverpflichtungen beispielsweise bis zur ordnungsgemäßen Rückzahlung und darüber hinaus weitere 3 Jahre im
Datenbestand gespeichert und dann automatisch gelöscht. Merkmale über ordnungsgemäß erledigte Kredite weisen den
Betroffenen als kreditwürdig aus und sind damit die beste Empfehlung für die Vergabe von Krediten. Merkmale über
nicht-vertragsgemäßes Verhalten werden ebenfalls am Ende des 3. Kalenderjahres nach Ihrer Einspeicherung gelöscht.
Haben sich derartige Merkmale (e V, Zwangsmaßnahme, Saldo nach Kündigung eines Kredites/Girokontos) vor Ablauf der
Löschungsfrist erledigt, weil der Kunde seine offene Forderung ganz oder teilweise beglichen hat, so wird dies in der
SCHUFA- Datei zusätzlich vermerkt.
Ein Schuldner hat bei der Abgabe der eidesstattlichen Vermögensversicherung alle Vermögenswerte anzugeben, aus
denen sich Verwertungsmöglichkeiten für den Gläubiger ergeben können.
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