Impressum Rechtsanwälte Startseite Verjährungsfristen von Forderung, Verjährungsfrist Forderungen, Vertrag Kaufvertrag Werkvertrag Art des Anspruchs Frist Fristbeginn regelmäßige Verjährung 3 Jahre nach Ablauf des (z.B. Kaufpreisforderung, Entstehungsjahres und Werklohnforderung) von Kenntnis des Gläubigers   Anspruch und Schuldner rechtskräftig festgestellte 30 Jahre ab Rechtskraft Forderungen  (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) Schadensersatzansprüche z.B. 30 Jahre Begehung der Handlung wegen Verletzung an Leben, Körper usw. Gewährleistungsansprüche aus 2 Jahre Übergabe der Sache einem Kaufvertrag (Ausnahme siehe unten) Arglistiges Verschweigen eines 3 Jahre siehe Regelverjährung Mangels der Kaufsache durch den Verkäufer Gewährleistungsrechte bei 5 Jahre Übergabe der Sache Kaufvertrag über ein Bauwerk oder Gegenständen die für ein Bauwerk verwendet wurden Gewährleistungsrechte aus einem 2 Jahre Abnahme des Werkes Werkvertrag (Ausnahme siehe unten) Arglistiges Verschweigen eines 3 Jahre siehe Regelverjährung Mangels am Werk durch den Hersteller Gewährleistungsrechte aus 5 Jahre Abnahme des Werkes Herstellung eines Bauwerks oder Arbeiten am Bauwerk Gewährleistungsrechte aus 3 Jahre siehe Regelverjährung Erstellung unkörperlicher Arbeitsergebnisse (Software) Reisevertragsrecht 2 Jahre geplanter Rückreisetermin Ersatzanspruch des Vermieters 6 Monate Zeitpunkt der Zurückerhaltung wegen Veränderung oder der Sache Verschlechterung der vermieteten Sachen Ansprüche des Mieters auf Ersatz 6 Monate Beendigung des von Verwendungen oder auf Mietverhältnisses Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung Verjährungsfrist Forderungen