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Verjährungsfristen von Forderung, Verjährungsfrist Forderungen,
Vertrag Kaufvertrag Werkvertrag
Art des Anspruchs
Frist
Fristbeginn
regelmäßige Verjährung
3 Jahre
nach Ablauf des
(z.B. Kaufpreisforderung,
Entstehungsjahres und
Werklohnforderung)
von Kenntnis des Gläubigers
Anspruch und Schuldner
rechtskräftig festgestellte
30 Jahre
ab Rechtskraft
Forderungen
(z.B. Urteil,
Vollstreckungsbescheid)
Schadensersatzansprüche z.B.
30 Jahre
Begehung der Handlung
wegen Verletzung an Leben,
Körper usw.
Gewährleistungsansprüche aus
2 Jahre
Übergabe der Sache
einem Kaufvertrag
(Ausnahme siehe unten)
Arglistiges Verschweigen eines
3 Jahre
siehe Regelverjährung
Mangels der Kaufsache
durch den Verkäufer
Gewährleistungsrechte bei
5 Jahre
Übergabe der Sache
Kaufvertrag über ein Bauwerk oder
Gegenständen die für ein Bauwerk
verwendet wurden
Gewährleistungsrechte aus einem
2 Jahre
Abnahme des Werkes
Werkvertrag (Ausnahme siehe unten)
Arglistiges Verschweigen eines
3 Jahre
siehe Regelverjährung
Mangels am Werk durch den
Hersteller
Gewährleistungsrechte aus
5 Jahre
Abnahme des Werkes
Herstellung eines Bauwerks oder
Arbeiten am Bauwerk
Gewährleistungsrechte aus
3 Jahre
siehe Regelverjährung
Erstellung unkörperlicher
Arbeitsergebnisse (Software)
Reisevertragsrecht
2 Jahre
geplanter Rückreisetermin
Ersatzanspruch des Vermieters
6 Monate
Zeitpunkt der Zurückerhaltung
wegen Veränderung oder
der Sache
Verschlechterung der
vermieteten Sachen
Ansprüche des Mieters auf Ersatz
6 Monate
Beendigung des
von Verwendungen oder auf
Mietverhältnisses
Gestattung der Wegnahme
einer Einrichtung
Verjährungsfrist Forderungen