Unterhalt für nichteheliches Kind Unterhalt für nichteheliches Kind Bei nichtehelichen Kindern ist der Unterhalt begrenzt auf 6 vor und 8 Wochen nach der Geburt. Der Anspruch verlängert sich um 3 Jahre, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft keiner Arbeit nachgehen kann (§1615 l Abs. 2 BGB). Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass unter Umständen, auch über die 3 Jahre hinaus Unterhalt gezahlt werden muss. Das kann dann der Fall sein, wenn die Mutter beispielsweise nicht arbeiten kann, weil das Kind krank ist. Nach §16151l Abs. 2 BGB steht der Mutter eines nicht ehelichen Kindes für die Zeit von vier Monaten vor der Geburt bis maximal drei Jahre nach Geburt ein Unterhaltsanspruch auf Kindesunterhalt zu, wenn sie in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Eine Verlängerung der Unterhaltsverpflichtung gibt es nur in Ausnahmefällen. Die Unterhaltspflicht des Vaters des gemeinschaftlichen nicht ehelichen Kindes besteht nach Vollendung dessen dritten Lebensjahres aber fort, wenn die Mutter Schwierigkeiten hat, eine mit der Kindesbetreuung zu vereinbarende Vollzeitarbeitsstelle zu finden. Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz sagt, dass für nichteheliche Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen sind wie für eheliche Kinder. Daher darf auch bei Unterhaltsansprüchen ehelichen Kindern eine erheblich längere persönliche Betreuung zugestanden werden als nichtehelichen Kindern. Die Unterhaltsansprüche eines nichtehelichen Elternteils sind nicht mehr nachranging. neues Urteil vom Bundesgerichtshof Es ist nicht mehr prinzipiell so, dass Mütter für ihre unehelichen Kinder nur 3 Jahre Anspruch auf Unterhalt haben. Vielmehr muss nach Billigkeit entschieden werden. “Auch nach langjähriger Ehe geht der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten dem Anspruch des neuen Ehegatten, der Kinder zu betreuen hat, nicht zwangsläufig vor.”  “Bemisst sich der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegen einen wieder verheirateten Ehegatten nach seinem die ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechneten Einkommen, ist auch ein eventueller Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen. “ Eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter kann vom Vater des Kindes Unterhalt verlangen. Auch ein nichtehelicher Vater kann diesen Unterhaltsanspruch haben, falls umgekehrt der Vater das Kind betreut. - Unterhalt berechnen - Düsseldorfer Tabelle 2012 Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.