Erbschaftssteuerrechner
Nebenkostenabrechnung Muster
Mahnung Lohnzahlung
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3 Werktage)
Unterhalt
Berechnungsprogramm
Produktinformation:
Berechnet den Kindes- und
Ehegattenunterhalt.
Mit automatischem Bezug auf die
Düsseldorfer Tabelle.
Berücksichtigt den Selbstbehalt
und Freibeträge.
Die Berechnung und das Ergebnis
kann ausgedruckt werden.
Wer eine Familie hat, ist unterhaltspflichtig. Die Kinder haben gegen die Eltern einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Erst wird das bereinigte
Nettoeinkommen berechnet. Zuerst wird der Kindesunterhalt errechnet. Kindesunterhalt hat Vorrang. Erst dann, wird der Ehegattenunterhalt ermittelt. Zu
berücksichtigen sind Freibeträge und Selbstbehaltssätze.
Eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen
unverheirateten Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
§ 1610 Abs. 2 BGB besagt, dass Unterhalt geschuldet ist für das Kind, damit eine angemessene Vorbildung für den Beruf erworben werden kann.
Zuerst wird das Bruttoeinkommen ermittelt.
Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer
Tabelle.
Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen des Unterhaltszahlers ab.
Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhaltsanspruch, der dem Ehegatten nach deer Scheidung zusteht.
Zuerst wird immer der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und dann erst der Ehegattenunterhalt. Mit unserem Unterhaltsrechner ist
das für jeden Laien möglich.
Unterhaltsrechner 2012, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt Berechnung
nur 5,30- € statt 11,80 Euro
Unterhaltsrechner für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt