Räumungsklage Muster
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Erbschaftssteuerrechner Nebenkostenabrechnung Muster  Mahnung Lohnzahlung   Für eine Bestellung geben Sie folgende Daten ein Das Programm wird bei Bestellung sofort an Ihre Emailadresse übermittelt. Es kann auch auf CD per Post geschickt werden. Es kommen dann 1,50 Euro Versandkosten hinzu, lieferbar 2 bis 3 Werktage) Unterhalt Berechnungsprogramm Produktinformation:  Berechnet den Kindes- und Ehegattenunterhalt. Mit automatischem Bezug auf die Düsseldorfer Tabelle. Berücksichtigt den Selbstbehalt und Freibeträge. Die Berechnung und das Ergebnis kann ausgedruckt werden. Wer eine Familie hat, ist unterhaltspflichtig. Die Kinder haben gegen die Eltern einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Erst wird das bereinigte Nettoeinkommen berechnet. Zuerst wird der Kindesunterhalt errechnet. Kindesunterhalt hat Vorrang. Erst dann, wird der Ehegattenunterhalt ermittelt. Zu berücksichtigen sind Freibeträge und Selbstbehaltssätze.   Eine Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt besteht grundsätzlich gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern, die sich in einer Berufsausbildung befinden. § 1610 Abs. 2 BGB besagt, dass Unterhalt geschuldet ist für das Kind, damit eine angemessene Vorbildung für den Beruf erworben werden kann. Zuerst wird das Bruttoeinkommen ermittelt. Der Unterhalt für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, richtet sich in der Regel nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des Kindesunterhaltes hängt vom Alter des Kindes und vom Einkommen des Unterhaltszahlers ab. Der Ehegattenunterhalt ist der Unterhaltsanspruch, der dem Ehegatten nach deer Scheidung zusteht.     Zuerst wird immer der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und dann erst der Ehegattenunterhalt. Mit unserem Unterhaltsrechner ist das für jeden Laien möglich. Unterhaltsrechner 2012, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt Berechnung nur 5,30- €  statt 11,80 Euro
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Unterhaltsrechner für  Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt