Formulare und Musterschreiben Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken Formular Vergleich schließen zur Prozessvermeidung Bei einem außergerichtlichen Ausgleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld. Der außergerichtliche Ausgleich wird häufig  auch als außergerichtliche Einigung bezeichnet. Gläubiger werden eher zu einem Forderungsverzicht bereit sein, wenn sie im Falle des Konkurses noch höhere Einbußen zu erwarten hätten. Es ist wichtig, die Gläubiger darauf hinzuweisen, dass bei einer Ablehnung des außergerichtlichen Vergleichs die Zahlungsunfähigkeit droht und ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss. Formularpreis:  1,80 Euro Alle Formulare sind von Rechtsexperten erstellt worden.
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