"Hat die gegnerische Versicherung Zweifel an einem Gutachten, hat sie jederzeit das Recht, das Fahrzeug nachbesichtigen zu lassen."
gegnerische Versicherung Unfall melden
Versicherungsnummer (Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers)
Schadennummer: (soweit schon bekannt)
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit mache ich Ansprüche aus einem Verkehrsunfall am 00.00.0000 um 00.00 Uhr geltend.
Der Verkehrsunfall hat sich wie folgt ereignet:
Unfallschilderung,
z.B.: Ich befuhr die X-Straße am: XXXXX in Fahrtrichtung Y als plötzlich und unerwartet das bei Ihnen versicherte Fahrzeug rückwärts
aus einer Parktlücke kam und mir dabei den rechten vorderen Kotflügel beschädigte...............
Unfallgeschädigte haben in den meisten Fällen einen Anspruch, die Höhe des Schadens durch ein Sachverständigengutachten
feststellen zu lassen, und die daraus entstehenden Kosten erstattet zu bekommen.
Die Reparaturkosten können auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlags einer Werkstatt
abgerechnet werden.
Ein Neu-Ersatz nach einem Unfall gibt es meistens nur, wenn das Fahrzeug nicht älter als 4 Wochen ist.
Sollte nach einem Unfall das Fahrzeug so stark beschädigt sein, dass die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs-
und Restwert übersteigen, liegt ein Totalschaden vor. In einem solchen Fall muss die Versicherung nicht die Reparaturkosten erstatten,
sondern nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Hat die gegnerische Versicherung Zweifel an dem vorgelegten Gutachten, hat sie jederzeit das Recht, das Fahrzeug
nachbesichtigen zu lassen.
Sollte das Fahrzeug einen Totalschaden haben, müssen die Kosten dafür gegen Nachweis der Rechnung von der Versicherung des
Unfallverursachers erstattet werden.
Die bei einer Neuzulassung entstehenden Kosten für Gebühren, neue Kennzeichen, u.ä. müssen ebenfalls von der Versicherung ersetzt
werden.
Für Telefongespräche, Briefporto, Fahrtkosten u. ä. werden pauschal 25 Euro (regional unterschiedlich) von der Versicherung ersetzt.
Die Gefahr, Mietwagenkosten nicht erstattet zu bekommen besteht bei Wenigfahrer. Die Kosten werden in der Regel nur über einen
Zeitraum von ca. 14 Tagen erstattet werden.
In dem Fall, dass auf die Anmietung eines Autos verzichtet wird, steht dem Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs eine
Nutzungsausfallentschädigung zu, deren Höhe sich nach dem Typ des Fahrzeugs richtet.
Nach einem Unfall gehören auch die Heilungskosten (Arzt-, Krankenhaus-, Kur-, Medikamentenkosten u.ä.) zu den erstattungsfähigen
Beträgen.
Wer ein Kleinkind zu versorgen hat, dass man nicht alleine lassen kann, während man das beschädigte Fahrzeug in eine Werkstatt
bringt, kann Babysitterkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen.
Sie erhalten das Formular in
Word und in PDF.
Die Formulare sind
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(zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken,
Versenden)
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