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Hausverwaltervertrag
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Verwaltervertrag
§ 1 Grundlagen des Verwaltervertrages
1. Für das Anwesen ... ist als Verwalter bestellt worden ....
2. Die Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem
Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und
dieses Vertrages.
3. Nach dem Bestellungsakt gilt die Verwalterbestellung für folgenden Zeitraum:
....
4. Auf dieser rechtlichen Grundlage schließen die Beteiligten hiermit einen
Verwaltervertrag ab. Die Verwaltung betreffende Vereinbarungen in der
Teilungserklärung haben im Zweifel Vorrang vor den Vereinbarungen dieses
Vertrages.
5. Eine Kündigung des Verwaltervertrages vor Ablauf des Bestellungszeitraumes
ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
§ 2 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
1. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters betreffen insbesondere:
- Aufstellen einer Hausordnung und deren
Überwachung............................................
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Verwaltervertrag,
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Zwischen Eigentümergemeinschaft und Hausverwalter empfiehlt sich ein
Verwaltervertrag. Die Bestellung des Verwalters ist auf einen Zeitraum von max.
5 Jahren beschränkt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Verwalter hat seiner Tätigkeit die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns zugrunde zu legen und haftet gegenüber der Eigentümergemeinschaft für
alle Vermögens- und Vertrauensschäden.
Der WEG- Verwalter ist entsprechend § 21 WEG benannten Grundlagen zu
ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet.
Hausverwalter
Der Immobilienverwalter ist verpflichtet, die
Immobilienverwaltung gewissenhaft zu führen und alles zu tun, was zu einer
ordnungsgemäßen Verwaltung notwendig ist. Er ist berechtigt und verpflichtet,
die wirtschaftlichen uns sonstigen Interessen des Auftraggebers in jeder
Hinsicht zu beachten und zu vertreten.
Zum Aufgabenbereich des Immobilienverwalters gehören insbesondere:
1. Vertragsverwaltung
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Erfassung aller Stammdaten zum Objekt
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Erfassung aller Stammdaten zu den Mietern
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Sicherstellung vereinbarter Mietsicherheiten
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Einholung von preisrechtlichen Genehmigungen zu
Wertsicherungsklauseln
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Alle Vertragsabwicklungen mit den Mietern
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Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten
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Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit
Erstellung eines Mahnbescheids