Der Unterhaltsverzicht ist grundsätzlich formfrei.
Unterhaltsvereinbarungen können Eheleute zwar
nur für den Zeitraum nach der Scheidung
schließen beispielsweise auch schon vor der Ehe
oder während der Ehe.
Wenn die Behörden nachweisen können, dass der
Unterhaltsverzicht bereits in der Absicht erklärt
wurde, statt dem Unterhaltsschuldner die
öffentlichen Kassen in Anspruch zu nehmen, dann
kann sich das Sozialamt die bereits gezahlten
Gelder vom Unterhaltsschuldner wiederholen und
für die Zukunft die Unterhaltsgläubigerin auf den
Unterhaltsschuldner verweisen.
Etwas anderes gilt, wenn zu dem Zeitpunkt, zu
dem der Unterhaltsverzicht erklärt wurde, noch
nicht absehbar war, dass der Unterhaltsberechtigte
irgendwann der Sozialhilfe zur Last fallen würde.
Dann ist auch dieser Unterhaltsverzicht weiter
wirksam, obwohl jetzt die öffentlichen Kassen in
Anspruch genommen werden.
Preis gesamt: 2,
20
€
+
sofort zum Download
Sie erhalten das Formular in
Word und in PDF.
Die Formulare sind
- mit PC und Smartphone -
(zum Ausfüllen, Bearbeiten, Speichern, Drucken,
Versenden)
Produktempfehlung
19,90 € nur 11,30 €