Werkvertrag
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende
Arbeiten auf seinem
Grundstück __________________ in __________
________ (z. B. Einbau einer Geschoßtreppe mit 35
Stufen v. EG zum 1. OG))
§ 2 Geschäftsbedingungen
Dem Vertragsverhältnis liegen zugrunde:
- das Angebot des Auftragnehmers vom
____ ,
- die VOB/B und VOB/C.
Eventuelle allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftragnehmers finden keine Anwendung.
Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer
zur Herstellung des versprochenen Werkes,
der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten
Vergütung verpflichtet.
Gegenstand des Werkvertrags kann die
Herstellung oder Veränderung einer Sache als
auch ein anderer durch Arbeit oder
Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.
Durch den Werkvertrag wird ein bestimmter
Arbeitserfolg geschuldet Das Risiko für den
Eintritt des Erfolges trägt der Unternehmer. Als
Ausgleich für das vom Unternehmer zu
tragende Vorleistungsrisiko stehen dem
Werkunternehmer Sicherungsrechte zu.
Der Unternehmer muss dem Besteller das
Werk mangelfrei verschaffen. Ist das Werk
mangelhaft, steht dem Besteller das Recht auf
Nacherfüllung und unter weiteren
Voraussetzungen auch das Recht auf
Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz,
Rücktritt, Minderung und/oder Schadensersatz
zu.
Der Vergütungsanspruch wird grundsätzlich
erst mit der Abnahme des Werks fällig, zu der
der Besteller allerdings verpflichtet ist. Nach
§632a BGB kann der Unternehmer für in sich
abgeschlossene Teile des Werks
Abschlagszahlungen verlangen.
Beispiele für Werkverträge:
Errichtung eines Bauwerks
Reparatur einer Maschine
Übersetzung eines Textes
Beförderung von Gütern
3 Seiten
Die Vorlagen sind im Word- und im PDF-
Format und müssen nur noch mit den
individuellen Daten angepasst werden.
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