Arbeitszeit
Bezahlung an Sonntag und Feiertag
Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bezahlung, wenn er während der Arbeitszeit für die Feuerwehr tätig wird?
Ja. Quelle: Bundesarbeitsgericht 13.2.1996 AP BGB § 611 Feuerwehr Nr. 1
Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, bleibt der Gehaltsanspruch bestehen. Wären an diesem Tag
Überstunden geleistet, so müssen auch diese bezahlt werden, selbst dann, wenn der Arbeitnehmer krank gemeldet ist.
Bezahlung Vergütung Feiertage und Sonntage
Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit
Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur
Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 ArbZG
Arbeitszeit Bezahlung am Sonntag und Feiertag, Sonntagsarbeit
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