Arbeitszeit Bezahlung an Sonntag und Feiertag Behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Bezahlung, wenn er während der Arbeitszeit für die Feuerwehr tätig wird? Ja. Quelle: Bundesarbeitsgericht 13.2.1996 AP BGB § 611 Feuerwehr Nr. 1 Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag fällt, bleibt der Gehaltsanspruch bestehen. Wären an diesem Tag Überstunden geleistet, so müssen auch diese bezahlt werden, selbst dann, wenn der Arbeitnehmer krank gemeldet ist. Bezahlung Vergütung Feiertage und Sonntage Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 ArbZG Arbeitszeit Bezahlung am Sonntag und Feiertag, Sonntagsarbeit Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info 2012 gab es Neuregelungen im Arbeitsrecht Hauptseite Arbeitsrecht mehr Informationen zum Arbeitsrecht