Unterhalt und Pflicht zur Arbeit
Ab einem bestimmten Alter der Kinder, können Mütter verpflichtet sein, arbeiten zu gehen
Wiederverheiratete Mutter muss Nebenjob annehmen Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen
Nebenjob annehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Das gilt
auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als
Hausfrau und Mutter nicht arbeitet.
Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist.
Die Kinder aus erster Ehe haben unterhaltsrechtlich den gleichen Rang wie das Kind aus zweiter Ehe,
Oberlandesgericht Koblenz Az. 13 WF 449/02 Urteil vom 09.10.2002
Ab welchem Alter der Kinder muss die Mutter arbeiten
Die Mütter müssen nach dem neuen Recht früher in ihren Beruf zurückkehren (§ 1570 oder §1615 l Bürgerliches
Gesetzbuch). Bislang gab es eine pauschale Altersgrenze: Geschiedene Mütter mussten erst nach dem 8.
Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Diese Grenze existiert jetzt nicht mehr.
Grundsätzlich wird ab dem dritten Geburtstag des Kindes verlangt, dass sie wieder eine Berufstätigkeit
aufnimmt. Die Pflicht zu arbeiten muss aber der Billigkeit entsprechen. Ist das Kind krank? gibt es
Möglichkeiten der Kinderbetreuung aus? Gibt es einen Kindergartenplatz für das Kind? War die Mutter früher
schon mit Kind berufstätig?
Die Mutter bekommt auch eine gewisse Zeit sich wieder und neu zu orientieren. Kinderbetreuung Ein
Unterhaltspflichtiger, der zwei Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren zu versorgen hat, ist höchstens zur
Ausübung einer Halbtagstätigkeit verpflichtet. Die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit
erhöht sich jedoch auf eine Tätigkeit im Umfang einer Zwei-Drittel-Stelle, wenn die Unterhaltspflicht gegenüber
einem weiteren minderjährigen Kind besteht, das bei dem anderen Elternteil lebt. Urteil des OLG Hamm vom
11.04.2003
Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, so lange und soweit von
ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet
werden kann. Die Voraussetzungen für einen solchen Unterhaltsanspruch sind: ein gemeinschaftliches Kind
eine Regelung über die elterliche Sorge das Kind muss betreuungsbedürftig sein und aufgrund dessen der
betreuende Elternteil nicht in der Lage sein, ganz oder teilweise für seinen Unterhalt zu sorgen.
Erwerbsmöglichkeiten des betreuenden Ehegatten Soweit ein zu erziehendes Kind der Betreuung bedarf, ist der
betreuende Elternteil von seiner Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit freigestellt. Davon kann es aber einige
Ausnahmen geben:
Die Betreuung des Kindes wird von dritter Seite durchgeführt Dem betreuenden Elternteil ist es nicht möglich,
die Betreuung tatsächlich durchzuführen. Auch während der Ehe hat der betreuende Elternteil neben der
Kindesbetreuung bereits gearbeitet. Grundschulkinder Sind die Kinder erst 7 und 10 Jahre alt, ist dem
Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten eine Arbeitsstelle anzunehmen, um den Unterhaltsverpflichteten zu
entlasten. Betreuungsunterhalt Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres Muss in der Regel bis zur Beendigung
der zweiten Grundschulklasse gezahlt werden.
Arbeitspflicht ist abhängig von Kriterien wie: Entwicklungsstörungen oder Schulschwierigkeiten des Kindes,
anderweitige Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, Beschäftigungschancen des Betreuenden. Zwischen dem
11. und dem 15. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar, ab dem 16. Lebensjahr volle
Erwerbsobliegenheit.
Pflicht zur Arbeit bevor die Mutter Unterhalt möchte
Betreut eine Mutter drei schulpflichtige Kinder im Alter von neun bis zwölf Jahren, muss sie grundsätzlich keine
Erwerbstätigkeit aufnehmen. Umstände, die die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit ausnahmsweise als
zumutbar erscheinen lassen, muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen. Urteil des OLG Zweibrücken
vom 03.08.2000; Az.: 6 U F 33/00
Seit 2008 kann sich die unterhaltsberechtigte Mutter nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes gegen eine
Erwerbstätigkeit entscheiden. Wie es danach weiter geht, hängt davon ab, welche Möglichkeiten der
Kinderbetreuung vor Ort bestehen. Dabei wird aber auch bei guten Kita-Angeboten "kein übergangsloser
Wechsel zu einer Vollzeittätigkeit" verlangt. Startseite
“Der Selbstbehalt des Vaters im Rahmen des Unterhaltsanspruchs der nicht verheirateten Mutter ist in der
Regel mit einem Betrag zu bemessen, der zwischen dem angemessenen Selbstbehalt und dem notwendigen
Selbstbehalt liegt.
Die Väter mehrerer - nicht aus einer Ehe hervorgegangener - Kinder haften für den Unterhaltsbedarf der nicht
verheirateten Mutter anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen
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