Übertragnung Aufenthaltsbestimmungsrecht Aufenthaltsbestimmungsrecht  Ohne Festlegung haben die Sorgeberechtigten automatisch das Aufenthaltbestimmungsrecht.  Aufenthaltsbestimmungsrecht: Der Kindeswunsch ist mitentscheidend Sind Eltern über den vorläufigen Aufenthalt ihres gemeinsamen Kindes nicht einig, muss notfalls eine Regelung über das Gericht gefunden werden. Bei der Entscheidung des Gerichts ist der  Kindeswunsch mitentscheidend. OLG Köln, 4 UF 135/04 Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil der elterlichen Sorge. Daraus folgt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht keiner der beiden aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern berechtigt ist, das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft an einen neuen Wohnort zu bringen. Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil Die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Eltern kann die Anordnung der alleinigen elterlichen Sorge oder der Übertragung eines Teils der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein dann rechtfertigen, wenn sich  Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen. OLG Frankfurt a.M., Beschluss 1 UF 343/99  Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auf Antrag vom Sorgerecht getrennt werden, wenn das dem Kindeswohl entspricht. Es gibt trotz gemeinsamer elterlicher Sorge die Möglichkeit, ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht für nur einen Elternteil festzulegen. Grundsätzlich darf sowohl die Mutter als auch der Vater das gemeinsame Kind beim Auszug aus der ehelichen Wohnung mitnehmen, wenn der andere Elternteil einverstanden ist. Besitzt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, kann er diese Entscheidung ohne Zustimmung des anderen Elternteils treffen. Ein Wechsel des Wohnortes (Umzug der Mutter mit dem Kind) ist, soweit die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge haben, ohne Zustimmung des Vaters nicht möglich, da dadurch auch das Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind erheblich erschwert wird. Ist der sorgeberechtigte Elternteil aufgrund einer gerichtlichen Umgangsregelung verpflichtet, das  Kind dem anderen Elternteil zu bestimmten Zeiten zu übergeben, so kann er sich gegenüber der Durchsetzung dieser Anordnung nicht darauf berufen, das Kind weigere sich, mit dem anderen Elternteil mitzugehen. OLG Zweibrücken Ein Elternteil ist auf Verlangen des anderen verpflichtet, nach Trennung und Scheidung den Umgang mit dem Kind im üblichen Umfang auszuüben. Sind die Eltern mit der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht einverstanden, so ist im allgemeinen einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge und nicht nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.  Wer mit seinem Kind aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen möchte und nicht über die Zustimmung des anderen Elternteils verfügt, muss einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht stellen. Bis zur Entscheidung hat das Kind in der gemeinsamen Wohnung zu verbleiben. Wenn die Gefahr besteht, dass ein Elternteil das Kind gegen den Willen des anderen Sorgeberechtigten ins Ausland bringen könnte, wird dem Antrag auf Trennung von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht fast immer entsprochen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann zwar auch mit der erstmaligen Sorgerechtsentscheidung geregelt werden, jedoch auf Antrag auch zu jedem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Aufenthaltsbestmmungsrecht kann nur einem Elternteil übertragen werden, wenn die Gefahr der Kindesentführung besteht. Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht Rechtsanwaltsdatenbank Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Elternteil allein:  “Wenn ein dreizehneinhalb Jahre altes Kind seine Mutter ablehnt und es sowieso bei dem Vater lebt,  dann ist es gerechtfertigt, dem Vater auch die alleinige elterliche Sorge zu übertragen. Das gilt insbesondere  dann, wenn die Kindesmutter wenig unternimmt, um Kontakt zu ihrem Kind zu bekommen.” OLG Brandenburg - Unterhalt berechnen - Beweislast wegen Arbeitssuche bei Untehaltsverpflichtung Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.