Aufsichtspflicht - Unterhalt berechnen - Haushaltsaufteilung nach einer Scheidung Aufsichtspflicht Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet (§ 832 BGB). Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen und danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung. Ein Kind, welches das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es anderen zufügt, nicht verantwortlich und daher nicht haftbar. Kinder vom 7. bis zum 10.Geburtstag sind für fahrlässig verursachte Schäden nicht verantwortlich, die bei einem Verkehrsunfall mit einem Kfz, einer Schienen- oder Schwebebahn entstehen. 7 bis 18-Jährige sind für Schäden selbst verantwortlich, soweit die notwendige Einsichtsfähigkeit vorhanden ist und sie vorsätzlich oder fahrlässig handeln. Das gilt auch für 7 bis 10-Jährige im Straßenverkehr, wenn sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Schädigt das Kind einen Dritten, muss die Aufsichtsperson beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat. Das gilt auch, wenn sich das Kind verletzt. Hier tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, die aber bei Verletzung der Aufsichtspflicht Regressansprüche erhebt. Eine Mutter, die auf dem Küchentisch ein zum Kartoffeln schälen benutztes Messer liegen lässt und aus dem Raum geht, obwohl neben dem Tisch ihr 5- jähriger Sohn mit einem anderen Kleinkind spielt, verletzt ihre Aufsichtspflicht und haftet daher für den entstandenen Schaden, der dadurch entsteht, dass ihr Sohn dem Spielkameraden mit dem Messer eine Stichverletzung zufügt. Dies gilt auch dann, wenn zwar eine weitere aufsichtspflichtige Person im Raum anwesend ist, diese aber mit anderen Aufgaben beschäftigt ist und eventuell die Gefahrenlage nicht erkennt. OLG Hamm vom 01.10.1998; Az.: 6 U 92/98 Kinder sind bis zum Alter von 8 Jahren nicht reif genug, um ohne besondere Anleitung im Straßenverkehr eigenständig ein Fahrrad zu führen. Verursacht ein 8- jähriges Kind einen Schaden, weil es auf der Straßenmitte gegen ein anhaltendes Fahrzeug stößt, haften die Eltern wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Nur wenn Eltern z.B. vom Fahrbahnrand oder durch Hinterherfahren die Möglichkeit haben, Fahrfehler des Kindes durch Zurufen zu korrigieren, kommen sie ihrer Aufsichtspflicht nach. Urteil des AG Detmold vom 05.06.1996 6 C 424/96 Kinder, die sich in einer Gruppe auf dem Außengelände eines Kindergartens aufhalten, dürfen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt bleiben. Es ist eine  Kontrolle im Abstand von wenigen Minuten geboten. Silvester-Knaller müssen sicher vor Kindern aufbewahrt werden, sonst können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Silvester-Knaller müssen sicher vor Kindern aufbewahrt werden, sonst können Eltern für die Folgen einer unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden.  Landgericht München. mit allen Neuregelungen 2012 Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist....