Aufforderung zur Zahlung von Kindesunterhalt
Voraussetzung für die Zahlung des Kindesunterhalts ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Allerdings gilt für minderjährige Kinder eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Der Verpflichtete muss sich nach Kräften dafür einsetzen, dass der Lebensbedarf des Kindes gesichert ist. Wer den Kindesunterhalt nicht erhält, kann sich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Der Unterhaltsbeistand fordert dann die Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid beim säumigen Elternteil an. Der Anspruch auf Kindesunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung vom Ehepartner. Staatliche Stellen können erst in Anspruch genommen werden, wenn der Ex-Partner den Unterhalt verweigert. Die Kosten eines Rechtsanwalts muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der den Auftrag erteilt. Die Kindesmutter oder der Kindesvater muss die Kosten des Rechtsanwalts erstatten, wenn er sich im Zeitpunkt der anwaltlichen Tätigkeit mit der Zahlung des Kindesunterhalts in Verzug befindet. Vorgehen: Aufforderung Unterhalt zu zahlen: -Schriftliche Aufforderung des Unterhaltsverpflichteten mit Fristsetzung zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse -Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung von Kindesunterhalt -Einleitung eines Unterhaltsverfahrens beim zuständigen Familiengericht Ab dem Ersten des betreffenden Monats hat man Anspruch auf rückständigen Unterhalt.
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Voraussetzung für die Zahlung des Kindesunterhalts ist die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Allerdings gilt für minderjährige Kinder eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Der Verpflichtete muss sich nach Kräften dafür einsetzen, dass der Lebensbedarf des Kindes gesichert ist. Wer den Kindesunterhalt nicht erhält, kann sich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden und einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Der Unterhaltsbeistand fordert dann die Einkommensnachweise für die letzten 12 Monate sowie den letzten Einkommenssteuerbescheid beim säumigen Elternteil an. Der Anspruch auf Kindesunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung vom Ehepartner. Staatliche Stellen können erst in Anspruch genommen werden, wenn der Ex-Partner den Unterhalt verweigert. Die Kosten eines Rechtsanwalts muss grundsätzlich derjenige bezahlen, der den Auftrag erteilt. Die Kindesmutter oder der Kindesvater muss die Kosten des Rechtsanwalts erstatten, wenn er sich im Zeitpunkt der anwaltlichen Tätigkeit mit der Zahlung des Kindesunterhalts in Verzug befindet. Vorgehen: Aufforderung Unterhalt zu zahlen: -Schriftliche Aufforderung des Unterhaltsverpflichteten mit Fristsetzung zur Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse -Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung von Kindesunterhalt -Einleitung eines Unterhaltsverfahrens beim zuständigen Familiengericht Ab dem Ersten des betreffenden Monats hat man Anspruch auf rückständigen Unterhalt.
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