Kindergeld volljährige Kinder/ Änderungen
Kindergeld für volljährige Kinder
Für die beiden ersten Kinder gibt es jeweils 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro
und für jedes weitere Kind 215 Euro Kindergeld. Hierbei richtet sich die Höhe des
Kindergeldes für das einzelne Kind nach der Reihenfolge der Geburten.
Anspruch auf Kindergeld besteht über das 18. Lebensjahr hinaus. Wenn sich das
Kind in der Ausbildung befindet und das Jahreseinkommen die Summe von 8.004
Euro nicht überschreitet, wird bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld gezahlt. (Diese
Einkommensgrenze ist weggefallen)
Bei Kindern, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird der genannte
Grenzbetrag gekürzt, soweit das nach den Verhältnissen im Wohnsitzland des
Kindes notwendig und angemessen ist. Einkommensgrenze, wenn das Kind im
Kalenderjahr 18 Jahre alt wird. Bis zu dem Monat, in dem Kinder das 18.
Lebensjahr vollenden, werden sie ohne weiteres bei der Kindergeldzahlung
berücksichtigt.
Das Kindergeld wird auf die Unterhaltssumme angerechnet. § 1612 b, 1612 c
BGB
Die Eltern müssen das Kindergeld nicht zusätzlich zum Unterhalt im Monat an
das Kind weitergeben, sondern es ist bereits in dem Betrag enthalten. Wenn der
Berechtigte seinem Kind, trotz bestehender Verpflichtung, keinen Unterhalt leistet
bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das Kindergeld auf Verlangen an
das Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen, die dem Kind
tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld für ein volljähriges Kind steht demjenigen Elternteil zu, der zum
Barunterhalt verpflichtet ist. Lebt das Kind bei dem anderen Elternteil, der das
Kindergeld erhält, so ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den
Unterhaltsbedarf anzurechnen und mindert daher den Unterhaltsanspruch. Urteil
des BGH vom 26.10.2005 XII ZR 34/03 BGHR 2006, 93
Kindergeld beim Studium des Kindes.
Die Eltern eines studierenden Kindes haben solange Anspruch auf Kindergeld,
bis die Examensergebnisse bekannt sind. Finanzgericht Niedersachsen Az. 9 K
685/97 KI
Kindergeld wird über das 18. Lebensjahr hinausgezahlt wenn: - zwischen zwei
Ausbildungen oder zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, für eine
Übergangszeit, von bis zu vier Monaten, - wenn ein Kind eine Ausbildung wegen
fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann - wenn ein
Kind einen freiwilligen Dienst (freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges
ökologisches Jahr oder einen Europäischen Freiwilligendienst) ableistet.
Kindergeld wird auch für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres gezahlt, wenn es einen Arbeitsplatz sucht und den
Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zur Verfügung steht. Eltern
wehrpflichtiger Kinder haben keinen Anspruch auf Kindergeld, da Soldaten
grundsätzlich durch ihren Wehrsold versorgt sind.
Trotz des Studienabschlusses kann die Zahlung von Kindergeld verlangt werden.
Wenn zum Beispiel nach dem Studienabschluss eine Promotion folgt. Deswegen
endet die Zahlung des Kindergeldes nicht immer automatisch mit der Beendigung
eines Studiums. FG Düsseldorf 15 K 4646/96
Kindergeld für volljährige Kinder
Seit 2012 ist das Kindergeld unabhängig von eigenem Einkommen- es gibt
keine Einkommensgrenzen mehr.
Im September 2011 hat der Bundesrat entschieden, dass die Einkommens- und
Bezügegrenze bei volljährigen Kinder entfallen. Es spielt also keine Rolle mehr,
wie hoch das Ausbildungsgeld, Bafög oder Nebeneinkommen ist. Das Kindergeld
für volljährige Kinder wird immer gezahlt für:
Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem
Erststudium befinden, werden ab 2012 ohne weitere Voraussetzungen immer als
Kind berücksichtigt.
Kinder, die weder eine Berufsausbildung noch ein Studium abgeschlossen haben,
werden immer berücksichtigt, unabhängig davon, wie viel sie jobben und wie viel
Geld sie verdienen.
Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge nur weg,
wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20
Wochenstunden ausübt. Außerdem erhalten sie künftig noch Kindergeld für
Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z.B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für
Kinder, die während ihres Studiums Ferien- oder Nebenjobs annehmen.
“Soweit hälftiges Kindergeld zur Einkommensteuer des barunterhaltspflichtigen
Elternteils hinzugerechnet, aber unterhaltsrechtlich nicht angerechnet wird, ist die
Besteuerung verfassungswidrig” “Die Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes
zwischen zwei Ausbildungsabschnitten lässt den Kindergeldanspruch für die
Zeiten der Berufsausbildung selbst dann nicht entfallen, wenn hierdurch der
gesetzliche Jahresgrenzbetrag eigener Einkünfte des Kindes überschritten wird.
Finanzgericht Münster”
Eine Vereinbarung zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern,
wonach der eine das Kindergeld bekommt, obwohl die Kinder beim anderen
leben, ist unwirksam. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs dient das Geld
ausschließlich den Kindern. Somit steht es auch nur dem Partner zu, der für die
Kinder sorgt und bei dem sie wohnen.
Vorschau anzeigen!
-Antrag auf Kindergeld
-Formular zur Erklärung
zum Ausbildungsverhältnis
-Haushaltsbescheinigung
-Lebensbescheinigung
-Erklärung zu eigenen Einkünften
-Schulbescheinigung
-Erklärung zur abgeschlo. Ausbildung
-Mitteilung, wenn KInd ohne Arbeit
und Ausbildung ist
Alle Formulare sind im
Ratgeber enthalten.
Folgende Formulare werden benötigt
für die Beantragung von Kindergeld für
minderjährige und volljährige Kinder.
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