Mustervorlagen/Formularealle 300 Formulare aus unserem Angebotals Komplettpaket zur Zeit nur 13,30 Euro statt 33 Eurosofort zum Download oder als CDmehr Informationen zum Komplettpaket!Komplettpaket anfordern!Musterschreiben und Musterformulare zum Thema Miete und Wohnen Die Muster und Formulare können je nach Bedarf angepasst, ausgefüllt und bearbeitet werden. Das Musterpaket “Miete und Wohnen” mit den 47 Formularen als Vorteilspaketfür zur Zeit nur 8,30,- € statt 15,90 EuroBetriebskostenBetriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes. 2. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Aufstellung der BetriebskostenBetriebskosten im Sinne von sind: 1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer; 2. die Kosten der Wasserversorgung, 3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe; 4. die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer BetriebsbereitschaftIm unbefristeten Mietvertrag müssen beide Mietvertragsparteien namentlich genau benannt und das Mietobjekt genau bezeichnet werden. Hierzu zählen auch mitvermietete Nebenräume oder sonstige Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz.Nach dem Gesetz muss der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen und fehlerfreien Zustand überlassen und während der Mietzeit so erhalten. Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Der Mieter muss den Vermieter informieren , dass Mängel vorliegen, und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig kann der Mieter die Miete kürzen, d. h. weniger Miete zahlen, solange der Mangel vorliegt. Ein Fehler liegt vor, wenn die Mietsache so beschaffen ist, dass der Mieter die Wohnung nicht nutzen kann, wie er es normalerweise erwarten darf. Nicht nur Fehler, die die Mietwohnung selber betreffen, berechtigen zur Mietminderung. Auch Störungen von "außen" können Wohnungsmängel sein. Lärm aus einer benachbarten Diskothek oder von einer Baustelle. Ob der Vermieter für den Mangel verantwortlich ist, spielt keine Rolle wenn es um die Zulässigkeit der Mietminderung geht. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt und der Mieter diesen Mangel nicht selbst verschuldet hat ______________