Hat ein Leistungsempfänger ein Bankkonto,
muss er damit rechnen, dass ein Gläubiger
versucht, das Guthaben bei der Bank oder
Sparkasse zu pfänden.
Die drohende Kündigung von Konto und
Arbeitsverhältnis rechtfertigt bei einem
Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze
die Aufhebung der Kontopfändung nach §
765a ZPO. LG Berlin
Alle Kreditinstitute, die Girokonten für alle
Bevölkerunsgruppen führen, halten für jeden
Bürger in ihrem jeweiligen Geschäftsgebiet auf
Wunsch ein Girokonto bereit. Dazu haben sie
sich selbst verpflichtet. Leider halten sich nicht
alle Banken daran.
Seit es das P- Konto gibt, gibt es auch den
Pfändungsschutz für Sozialleistungen nicht
mehr. Es ist somit unerheblich woher das Geld
kommt. Jeder hat bei einem P- Konto
automatisch einen Pfändungsfreibetrag.
Hat man ein P-Konto mit der Bank vereinbart, so
besteht automatisch ein Pfändungsfreibetrag
nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) von
derzeit 1028,89 im Monat.
Über welche Art von Einkünften man verfügt, ist
unrelevant. Bislang waren Sozialleistungen sind
nach § 55 Sozialgesetzbuch (SGB) I nach
Eingang des Geldes 7 Tage "geschützt".
Innerhalb dieser Frist musste die Bank die
Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen. Nun
kann das Geld über das P-Konto geschützt
werden.
Wer ein normales Konto hat und dessen
Sozialleistungen werden über das Konto
gepfändet, muss weiterhin mit seinem Hartz
Bescheid zur Bank gehen. Kann aber auch dann
noch rückwirkend bis 4 Wochen ein P- Konto
beantragen, so dass das Geld trotzdem
ausgezahlt werden muss.
Dieser Pfändungsschutz gilt aber nur bei
eigenen Konten, also nicht, wenn das Geld auf
das Konto von Ehegatten oder
Familienangehörigen überwiesen wird. In
diesem Fall kommen die Gläubiger nicht an das
Konto heran.
Auch nach vielen Jahren Selbstverpflichtung der
Banken gibt es immer noch Beschwerden dass
Bürger, kein Girokonto haben.
Sparkassen müssen jedem Bürger aus dem
eigenen "Gewährleistungsgebiet" ein
Guthabenkonto einrichten. Gerät ein solches
Konto dann aber ins Minus, kann und wird dem
Kunden sehr schnell gekündigt. Im Grunde
genommem gilt diese Selbstverpflichtung nur zur
Bereitstellung eines Guthabenkontos aber nicht
zum ständigen Gebrauch, wenn es mal
Zahlungs- oder Pfändungsprobleme gibt.
Bei Kündigung des Kontos, hat jeder Anspruch
auf Anhörung bei einer der Schlichtungsstellen,
die alle Banken vorort haben. Die
Bankmitarbeiter, die eine Kündigung veranlasst
haben, müssen dem gekündigten Kunden diese
Schlichtungsstelle benennen.
Insolvenz, Pfändungen oder Überziehung des
Kontos sind kein Grund, einem Kunden die
Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zu
verweigern. Eine reine Geldschuld kann für eine
Bank, die ständig mit Geldschulden zu tun hat,
normalerweise kein Grund sein, die Eröffnung
eines Kontos für unzumutbar zu halten.
Fast alle Arbeitgeber verlangen vom Arbeitnehmer
eine Kontoverbindung, da Lohn oder Gehalt nur
bargeldlos gezahlt werden kann. Daher kann es
Probleme geben, wenn Arbeitnehmer kein eigenes
Konto haben. Möglich ist, das Konto von einem
Bekannten oder Verwandten anzugeben. Oder den
Arbeitgeber bitten, den Lohn als Barscheck oder
Verrechnungsscheck auszuzahlen. Vielen
Arbeitnehmern ist das verständlicherweise aber
auch peinlich. Gerade wenn man erst neu
eingestellt wurde und dann gleich mit diesen
Sonderforderungen kommen muss.
Den Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG I und
II) ohne eigene Kontoverbindung berechnet das
Amt meistens die Gebühr für Überweisungen und
zieht diese von der Zahlung ab, wenn sie nicht
nachweisen können, dass sie ohne eigenes
Verschulden ohne Konto sind. Bei Bezug von ALG
II erhalten die Betroffenen wegen der
Kontolosigkeit daher weniger als das
verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.
Große Jobcenter haben aber oft auch
Auszahlungsstellen direkt im Gebäude. Dort kann
ein Barscheck eingelöst werden. Als Dauerlösung
wird das aber nicht gerne gesehen.
Kontopfändung von Arbeitseinkommen
Ein Gläubiger hat bei Vorliegen der
Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung und
Kenntnis der Bankverbindung die Möglichkeit, bei
Gericht eine Kontopfändung zu beantragen. Die
Bank erhält dann einen Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss. Danach darf sie innerhalb
von 14 Tagen weder an den Gläubiger noch an den
Schuldner Geld auszahlen und auch nicht
überweisen. Für diese 14 Tage ist das Konto
gesperrt! Also für beide Seiten, für den
Bankkunden und für Gläubiger.
In dieser Zeit muss man, beim
Vollstreckungsgericht eine Einschränkung der
Kontopfändung beantragen. Nach 14 Tagen, ist
die Bank verpflichtet, das Guthaben an den
Gläubiger auszuzahlen, wenn sie nicht selbst eine
Forderung gegen den Kunden hat, mit der sie
aufrechnen kann. Die Kontopfändung bleibt so
lange bestehen, bis die Forderung des Gläubigers
beglichen ist oder der Gläubiger die
Kontopfändung zurücknimmt oder ruhen lässt. Es
ist auch immer noch möglich, mit dem Gläubiger
Kontakt aufzunehmen, eine Ratenzahlung
anzubieten und darum bitten, die Kontopfändung
zurückzunehmen.
Bei einer Kontopfändung muss man schnell beim
Amtsgericht einen Freigabeantrag gem. § 850 k
ZPO stellen.
Mit diesem Antrag kann man erreichen, dass das
Gericht die Pfändung aufhebt, soweit es den
unpfändbaren Anteil des Lohnes betrifft. Der
unpfändbare Lohnanteil richtet sich nach der
Pfändungstabelle, § 850 c ZPO. Bei der Aufhebung
der Pfändung (Pfändung Abfindung) des
unpfändbaren Lohnanteils berücksichtigt das
Gericht auch, wie viele Tage noch zwischen
Pfändung und nächster Lohnzahlung zu
überbrücken sind. Der vom Gericht von der
Pfändung freigestellte Betrag muss von der Bank
ausgezahlt werden. Wenn dieser Betrag nicht in
voller Höhe ausgezahlt wird, kann es unter
Umständen daran liegen, dass das Kreditinstitut
von diesem Betrag bereits laufende
Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Strom usw.
beglichen hat. Man erhält ein Schreiben vom
Gericht, dass man im Fall der Aufhebung der
Kontopfändung bei der Bank vorlegen kann.
Um den notwendigen Lebensunterhalt für den
laufenden Monat zu sichern, kann das Gericht
bereits vor der endgültigen Entscheidung über den
Freigabeantrag im Eilverfahren dringend benötigte
Teilbeträge zur Auszahlung freistellen.
Um in den Folgemonaten nicht immer wieder
denselben Antrag bei Gericht zwecks Sicherung
des Lebensunterhaltes stellen zu müssen, sollte
dieser Freigabeantrag bereits auf künftig
eingehende Lohnzahlungen gestellt wird. Darauf
muss man man das Gericht aber hinweisen. Von
alleine geschieht das nicht.
Der Pfändungsschutz gem. § 850 k ZPO gilt nur für
"wiederkehrende Leistungen" wie z.B.
Lohnzahlungen. Keinen Pfändungsschutz gibt es
für Bankguthaben wie etwa normale Spar- oder
Bausparguthaben, Guthaben aus
Lebensversicherungen usw.! (Pfändung
Kindergeld)
Laufende Sozialleistungen sind nach § 54 Abs. 4
SGB I grundsätzlich wie Arbeitseinkommen
pfändbar. Werden sie auf ein Bankkonto
überwiesen, ist das Kontoguthaben gemäß § 55
Abs. 1 SGB I für die Dauer von sieben Tagen seit
der Gutschrift unpfändbar. Hat der Schuldner bis
zum Ablauf dieser Frist nicht vollständig über die
Gutschrift verfügt, wird der verbliebene Betrag von
der Pfändung erfasst. Der Schuldner darf darüber
ohne eine abweichende gerichtliche Entscheidung
nicht mehr verfügen, auch wenn die Sozialleistung
insgesamt die Pfändungsfreigrenzen für
Arbeitseinkommen nicht übersteigt und der auf
dem Konto verbliebene Betrag daher unpfändbar
ist. BGH Aktenzeichen: VII ZB 56/06
Ist die Bank berechtigt, für die
Bearbeitung von Kontopfändungen
Gebühren zu verlangen?
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
Kreditinstitute für die Bearbeitung von
Kontopfändungen kein gesondertes Entgelt in ihren
allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen
dürfen, da dadurch die Bankkunden
unangemessen benachteiligt würden. Durch die
Bearbeitung von Pfändungs- und
Überweisungsbeschlüssen kommen die
Kreditinstitute lediglich ihrer gesetzlichen
Verpflichtung nach, Pfändungen von Gläubigern
ihrer Kunden zu bearbeiten und
Pfändungsanfragen bezüglich Kundenkonten zu
beantworten. Sie erbringen dadurch keine Leistung
für den Bankkunden, die eine gesonderte
Vergütung rechtfertigen würde.
Wenn das Kreditinstitut trotzdem Gebühren für die
Bearbeitung einer Kontopfändung berechnet,
sollte die Bank unverzüglich auf das BGH-Urteil
hingewiesen werden und die Gebühren
zurückgefordert werden. Eine Rückforderung von
Kontopfändungsgebühren ist auch für die
Vergangenheit möglich, das Urteil wirkt bis in das
Jahr 1977 zurück.
Ist das Kreditinstitut berechtigt, das
Girokonto aufgrund einer Kontopfändung
zu kündigen?
Es kommt immer wieder vor, dass Banken eine
Kontopfändung zum Anlass nehmen, ein
Girokonto zu kündigen. Grundsätzlich sind
Girokonten kündbar, ohne dass dafür besondere
Gründe vorliegen müssen.
Eine negative Schufa- Eintragung stellt aber keinen
Grund dar, die Eröffnung eines Girokontos zu
verweigern. Leider ist es aber oft so, dass auch
diese Girokonten auf Guthabenbasis nach
Kontopfändungen oft gekündigt werden,
insbesondere wenn mehrere Pfändungen
eingehen.
Ohne Angabe der Bank, bei der der Schuldner sein
Konto führt, kann der Gläubiger beim Gericht
keinen Antrag auf Kontopfändung stellen. Es gibt
aber Blindpfändungen. Gläubiger schicken ihren
Pfändungsbeschluss einfach an Banken in der
Umgebung des Schuldners, in der Hoffnung, dass
dieser dort ein Konto hat.
Eine drohende Kündigung des Kontos begründet
wegen der besonderen Schutzvorschrift des § 55
SGB I aber auch dann keine sittenwidrige Härte
i.S.d. § 765a ZPO, wenn auf das Konto lediglich
Sozialleistungen überwiesen werden.
AG Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.07.2004 - 34 M
4516/04
Eine Kontenpfändung gegenüber einem völlig
leistungsunfähigen Schuldner mit damit drohendem
Verlust des Girokontos verstößt gegen die guten
Sitten; ein dahingehender Pfändungs- und
Überweisungsbeschluss ist aufzuheben.
AG St. Wendel, Beschluß vom 29. 3. 2004 - 2 M
1345/03
Eine Einstellung der Kontenpfändung als
sittenwidrige Härte nach § 765a ZPO kommt bei
Erhalt von Sozialleistungen nicht schon deshalb in
Betracht, weil anderenfalls eine Kündigung des
Girokontoverhältnisses möglich erscheint.
AG Oranienburg, Urteil vom 14.04.2003 - 9 M
2007/02
Soweit nicht weitere Umstände hinzutreten, kann
eine Kontopfändung nach § 765a ZPO nicht allein
deshalb aufgehoben werden, weil dem Schuldner
die Kündigung seiner Kontoverbindung im Falle
weiterer Kontopfändungen angedroht werden.
AG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.11.2002 - 83 M
11365/01
Der Schuldner kann sich auf die allgemeine
Härteklausel des § 765a ZPO berufen, wenn ihm
mit einer Kontopfändung ein erheblicher Schaden
zugefügt wird, ohne dass dem die Chance einer
auch nur geringfügigen Befriedigung des
Gläubigers gegenübersteht.
LG Essen, Beschluss vom 25. 9. 2001 - 11 T
293/01
Weitere Informationen
1. Auch nach vielen Jahren Selbstverpflichtung der
Banken gibt es immer noch Beschwerden dass
Bürger vom Wirtschaftsleben ausgeschlossen
werden, weil sie kein Girokonto haben. Banken
hatten sich verpflichtet, jedem Bürger ein girokonto
zur Verfügung zu stellen. Halten sich oft aber nicht
daran, wenn Bürger negative Schufaeinträge
haben.
2.Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen
Nachteilen führen. Weil womöglich beide
Einkommen berechnet werden könnten.
3. In besonderen Härtefällen kann das
Vollstreckungsgericht eine Kontopfändung
aufheben (§ 765 a ZPO). Die Aufhebung der
Kontopfändung muss aber beantragt werden. Das
geht nicht automatisch.
4. Bei der Lohnpfändung gilt der Posteingang des
Gerichtsbeschlusses beim Arbeitgeber als Stichtag
für die Reihenfolge. Das spielt eine Rolle, wenn
mehrere Pfändungen vorliegen.
5. In der Pfändungstabelle kann man ablesen, wie
viel bei einer Lohnpfändung vom Einkommen als
Freibetrag erhalten bleiben muss. Alles was unter
dem Freibetrag liegt ist nicht pfändbar.
6. Bei der Lohnabtretung gilt immer das Datum der
Abtretung.
8. Für die Pfändbarkeit des Urlaubsentgeltes gelten
auch die allgemeinen Lohnpfändungsregelungen.
9. Eine Abfindung ist eine einmalige Leistung und
ist daher voll pfändbar. Es kann aber
Pfändungsschutz für die Abfindung beantragt
werden...
10. Kindergeld darf nur für den Unterhalt des
Kindes selbst gepfändet werden.
11. Die Vollstreckung nimmt der Gerichtsvollzieher
(Gerichtsvollzieher in die Wohnung lassen) vor.
12. Die eidesstattliche Versicherung verschafft dem
Gläubiger die nötigen Informationen.
13. Auch ein PKW ist dann unpfändbar, wenn er
zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen
Gründen für den Schuldner unverzichtbar ist.
14. Der rückständige Unterhalt verjährt in drei
Jahren. (Verjährung von Schulden)
15. Sowie ein Mieter einer Forderung widerspricht,
muss das Gericht entscheiden.
16. Durch einen Vollstreckungsschutzantrag kann
vorläufig eine Zwangsräumung vermieden werden,
wenn ein Härtefall vorliegt.
17. Voraussetzungen für die Vollstreckung sind die
Fälligkeit der Leistung.
18. Ein Schuldner ist grundsätzlich nicht
verpflichtet, Rücklagen für die zu erwartenden
Kosten eines Insolvenzverfahrens über sein
Vermögen zu bilden.
19. Die Schuldenbefreiung wirkt auch gegen solche
Gläubiger, die sich nicht am Insolvenzverfahren
beteiligt haben.
20. Der Streitwert ist grundsätzlich der Betrag, um
den gestritten wird.
21. Ab Verzugseintritt kann der Gläubiger
Verzugszinsen vom Schuldner fordern.
22. Pro Mahngebühr darf ein Inkassounternehmen
nur die ungefähren Portokosten berechnen.
Danach folgt das Mahnverfahren, der Ablauf ist
geregelt.
23. Für alleinige Schulden haften die Partner bei
Auflösung der Lebensgemeinschaft grundsätzlich
alleine. Das gilt insbesondere auch für das eigne
Bankkonto.
24. Eine Lebensversicherung kann vom Gläubiger
gepfändet und auch vorzeitig gekündigt werden.
25. Die Verjährungsfrist für die Zinsen beginnt dann
neu zu laufen, wenn der Schuldner die Forderung
anerkennt.
26. Da die Verjährung wieder und wieder neu
beginnen kann, kann die Gesamtdauer der
Verjährung ein
Vielfaches der gesetzlichen Frist betragen.
27. Es gibt für die Zwangsvollstreckung kein
bestimmtes Schema.
28. Eine Bank ist auch dann berechtigt, einen
Geschäftskredit zu kündigen, wenn der Kunde
seinen
Zahlungsverpflichtungen noch nachkommt.
29. Der Verbraucher, dem eine Strom- oder
Gasliefersperre droht, kann sich an die
Geschäftsstelle des
Amtsgerichts wenden.
Und- Konto:
Hier können alle Kontoinhaber ausschließlich
gemeinschaftlich über das Kontoguthaben verfügen
bzw. eingeräumte Kontokorrentkredite in Anspruch
nehmen.
Eine Bank, die sich von einem Kunden die
Gehaltsansprüche zur Sicherung eines Darlehens
abtreten lässt,
ist nicht berechtigt, auch etwaige
Abfindungsansprüche des Arbeitnehmers pfänden
zu lassen, wenn das
Darlehen notleidend wird.
§ 850 a Nr.2 spricht davon das es unpfändbar ist
soweit " es den Rahmen des üblichen nicht
übersteigt".
Weiterhin gibt es unterschiedliche Zahlungen
aufgrund Urlaub a) Urlaubszuschuss
(Urlaubsgeld) b) Urlaubsabgeltungsanspruch
Abfindungen werden entweder auf Grundlage einer
gesetzlichen Bestimmung gewährt, z.B. nach
dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für
ungerechtfertigte Kündigungen (§§ 9,10 KSchG)
oder für die
sittenwidrige Kündigung (§ 13 KSchG). Ansprüche
auf Dienst- und Sachleistungen können nicht
gepfändet werden.
Die wichtigste Voraussetzung für die
Zwangsvollstreckung ist ein Vollstreckungstitel.
Darunter versteht man
eine gerichtliche Entscheidung oder eine Erklärung
einer oder mehrerer Parteien, die einen
vollstreckbaren Inhalt enthalten.
Folgende Sachen sind der Pfändung nicht
unterworfen: Kleintiere in beschränkter Zahl sowie
eine Milchkuh
oder nach Wahl des Schuldners statt einer solchen
insgesamt zwei Schweine, Ziegen oder Schafe,
wenn diese
Tiere für die Ernährung des Schuldners, seiner
Familie oder Hausangehörigen, die ihm im
Haushalt,
in der Landwirtschaft oder im Gewerbe helfen.
Thema Schuldner und Gläubiger
nur 8,30 €, statt 14,80 €
bis