Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes
gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung
Patente beim Deutschen Patent- und
Markenamt kosten Gebühren:
Patentanmeldung: 60,-- €.
Rechercheantrag: 250,-- €.
Prüfungsantrag nach Recherche: 150,-- €.
Schutzbereich: Deutschland.
Kosten 3. Jahr: 70,-- €.
Kosten 4. Jahr: 70,-- €.
Kosten 5. Jahr: 90,-- €.
Das Prüfungsverfahren kostet i.d.R. 350 EUR
Für die Aufrechterhaltung des Patents fallen
ab dem dritten Jahr steigende Gebühren von
anfangs 70 EUR bis 1940 EUR an.
Der Erfinder erhält ein Patent nur, wenn er
beim zuständigen Patentamt einen Antrag auf
Erteilung eines Patents stellt und dieser
positiv beschieden wird.
Patente mit Wirkung für die Bundesrepublik
Deutschland werden im Verfahren vor dem
Deutschen Patent- und Markenamt in
München erteilt. Anträge können auch in den
Zweigstellen Jena und Berlin eingereicht
werden.
Je nach Verfahrensart wird die
Patentanmeldung nach Ablauf einer
bestimmten Frist offengelegt.
Selbst wenn eine Erfindung neu ist, kann sie
jedoch nur dann patentiert werden, wenn sie
sich in ausreichendem Maß von bestehenden
Methoden oder Techniken unterscheidet.
Formularpreis: 1,80 Euro
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