Ein Patent ist ein hoheitlich erteiltes gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung Patente beim Deutschen Patent- und Markenamt kosten Gebühren:     Patentanmeldung: 60,-- €.     Rechercheantrag: 250,-- €.     Prüfungsantrag nach Recherche: 150,-- €.     Schutzbereich: Deutschland.     Kosten 3. Jahr: 70,-- €.     Kosten 4. Jahr: 70,-- €.     Kosten 5. Jahr: 90,-- €. Das Prüfungsverfahren kostet i.d.R. 350 EUR  Für die Aufrechterhaltung des Patents fallen ab dem dritten Jahr steigende Gebühren von anfangs 70 EUR bis 1940 EUR an. Der Erfinder erhält ein Patent nur, wenn er beim zuständigen Patentamt einen Antrag auf Erteilung eines Patents stellt und dieser positiv beschieden wird. Patente mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland werden im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt in München erteilt. Anträge können auch in den Zweigstellen Jena und Berlin eingereicht werden. Je nach Verfahrensart wird die Patentanmeldung nach Ablauf einer bestimmten Frist offengelegt. Selbst wenn eine Erfindung neu ist, kann sie jedoch nur dann patentiert werden, wenn sie sich in ausreichendem Maß von bestehenden Methoden oder Techniken unterscheidet.
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