Miete nach der Trennung
- Unterhalt berechnen
- Zugewinnausgleich
Miete nach der Trennung/ Scheidung weiterzahlen?
Hier muss man zwischen dem Außenverhältnis und dem Innenverhältnis unterscheiden. Im Außenverhältnis, (gegenüber
dem Vermieter), haften beide Ehepartner für die gesamte Miete. Der Vermieter kann sich aussuchen, von wem er die
Zahlung der Miete verlangt. Er kann die Zahlung auch von dem Ehepartner verlangen, der gar nicht mehr in der
Wohnung wohnt.
Solange noch beide im Mietvertrag stehen, haften beide für die gesamte Miete. Im Innenverhältnis, (im Verhältnis der
Ehepartner zueinander), muss jeder die Hälfte der Miete zahlen. Wenn die Miete von einem der Ehepartner vollständig
gezahlt worden ist, dann kann er von seinem Ehepartner die Hälfte des Betrages verlangen.
Nach der Trennung hat derjenige, der in der Wohnung wohnen bleibt, die Miete alleine zu zahlen. Kosten Haus Beendet
ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft durch Auszug aus einem gemeinsamen Haus, muss er von diesem
Zeitpunkt an die Hauslasten zur Hälfte tragen. Das gilt auch, wenn der andere Ehegatte diese zuvor alleine übernommen
hatte. Er ist von der Zahlungspflicht nur frei, wenn die Eheleute eine andere Vereinbarung getroffen hatten.
Nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht für einen Ehegatten im Zweifel kein Anlass mehr, dem
anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen. Daher kommt die hälftige Ausgleichsregelung wieder
zum Tragen.
Etwas anderes gilt nur, wenn die Eheleute eine andere Vereinbarung getroffen haben. Andere Möglichkeiten: Es wird der
Wert ermittelt, einer bleibt im Haus wohnen und zahlt dem anderen die Hälfte des Wertes in Geld. Der eine Partner kann
den anderen z. B. auszahlen oder er verkauft das Haus und das Geld wird geteilt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das
Haus auch beiden gemeinsam gehört.
Während der Ehe "gehören" jedem 50% des Hauses. Egal wer wie viel während der Ehe zugesteuert hat. Wenn das
Haus in der Ehe, also aus dem gemeinsamen Einkommen angeschafft wurde. Das Haus bleibt immer alleiniges
Eigentum, wenn es einem Partner auch schon vor der Ehe gehörte. Wertsteigerungen und wertsteigernde Maßnahmen
werden im Streitfall von einem Gutachter ermittelt. Dieser stellt in seinem Gutachten auch den Wert zum Tag der
Eheschließung fest.
Ergibt sich aus dem Gutachten ein positiver Wert zwischen Eheschließung und Scheidung wird dieser Wert geteilt. Das
Haus bleibt aber alleiniges Eigentum.
wer muss die Miete nach einer Trennung zahlen?
Miete nach der Trennung
“Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die gemeinsam genutzte Wohnung
ab, kann er diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne weiteres wegen Eigenbedarf kündigen. Wenn das
Nutzungsrecht nicht von der Beziehung abhängig ist und der Auszug eine unzumutbare Härte bedeuten würde”
Landgericht Kiel
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