Kosten Haus
Beendet ein Ehegatte die eheähnliche
Gemeinschaft durch Auszug aus einem
gemeinsamen Haus, muss er von diesem
Zeitpunkt an die Hauslasten trotzdem zur
Hälfte tragen.
Das gilt auch, wenn der andere Ehegatte
diese zuvor alleine übernommen hatte. Er ist
von der Zahlungspflicht nur frei, wenn die
Eheleute eine andere Vereinbarung getroffen
hatten.
Andere Möglichkeiten wären:
Es wird der Wert ermittelt, einer bleibt im
Haus wohnen und zahlt dem anderen die
Hälfte des Wertes in Geld. Der eine Partner
kann den anderen z. B. auszahlen oder er
verkauft das Haus und das Geld wird geteilt.
Das gilt jedenfalls dann, wenn das Haus
auch beiden gemeinsam gehört. Während
der Ehe "gehören" jedem 50% des Hauses.
Egal wer wie viel während der Ehe
zugesteuert hat. Wenn das Haus in der Ehe,
also aus dem gemeinsamen Einkommen
angeschafft wurde.
Das Haus bleibt aber immer alleiniges
Eigentum, wenn es einem Partner auch
schon vor der Ehe gehörte.
Wertsteigerungen und wertsteigernde
Maßnahmen werden nach einer Trennung
und im Streitfall von einem Gutachter
ermittelt.
Dieser stellt in seinem Gutachten auch den
Wert zum Tag der Eheschließung fest. Ergibt
sich aus dem Gutachten ein positiver Wert
zwischen Eheschließung und Scheidung wird
dieser Wert geteilt. Das Haus bleibt aber
alleiniges Eigentum.
Wer muss die Miete nach einer
Trennung zahlen?
Schließt ein Wohnungseigentümer mit seiner
Lebensgefährtin einen Mietvertrag über die
gemeinsam genutzte Wohnung ab, kann er
diesen nach Ende der Beziehung nicht ohne
weiteres “wegen Eigenbedarf kündigen”.
Wenn das Nutzungsrecht nicht von der
Beziehung abhängig ist und der Auszug eine
unzumutbare Härte bedeuten würde”
Landgericht Kiel
Im Außenverhältnis, (gegenüber dem
Vermieter), haften beide Ehepartner für die
gesamte Miete. Der Vermieter kann sich
aussuchen, von wem er die Zahlung der
Miete verlangt.
Er kann die Zahlung auch von dem
Ehepartner verlangen, der gar nicht mehr in
der Wohnung wohnt. Solange noch beide im
Mietvertrag stehen, haften beide für die
gesamte Miete.
(Dabei spielt es für den Vermieter keine Rolle,
ob das Paar getrennt oder sogar schon
geschieden ist.)
Im Innenverhältnis, (im Verhältnis der
Ehepartner zueinander), muss jeder die
Hälfte der Miete zahlen.
Wenn die Miete von einem der Ehepartner
vollständig gezahlt worden ist, dann kann er
von seinem Ehepartner die Hälfte des
Betrages verlangen.
Nach der Trennung hat derjenige, der in der
Wohnung wohnen bleibt, die Miete alleine zu
zahlen. (jedenfalls dann, wenn beide Partner
mit dem Auszug einverstanden waren.)
Wer muss die Miete nach der
Trennung/ Scheidung zahlen
Das Mietverhältnis kann nur von allen Mietern
gekündigt werden. Wenn einer der Mieter
nicht kündigt, kann auch der andere Mieter
das Mietverhältnis nicht beenden.
Ein Mieter kann aber gegenüber dem anderen
Mieter einen Anspruch auf Mitwirkung bei der
Kündigung oder auf Freistellung von den
Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haben.
Wenn sich der Vermieter weigert, seine
Zustimmung zur Änderung des Mietvertrages
zu geben und keine nachvollziehbaren
Gründe angibt, besteht die Möglichkeit, diese
Zustimmung durch Gerichtsurteil zu
erzwingen.
Wenn sich der Ehepartner nach einer
Trennung weigert auszuziehen, dann kann
bei Gericht ein Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung gestellt werden.
Die einstweilige Anordnung wird innerhalb
weniger Tage erlassen, ohne dass eine
Gerichtsverhandlung stattfindet. Wer
endgültig, in der Wohnung bleiben darf, muss
in einem normalen Gerichtsverfahren geklärt
werden.
Ermittlung Zugewinn
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