Unterhalt und Anrechnung Urlaubsgeld
Urlaubsgeld wird beim Einkommen in der Düsseldorfer Tabelle schon berücksichtigt.
Daher muss nicht noch zusätzlich vom Urlaubsgeld Unterhalt gezahlt werden
Anrechnung Urlaubsgeld
Urlaubsgeld und Steuerrückerstattungen werden beim Unterhalt berücksichtigt. Diese Gelder werden auf 12
Monate aufgeteilt. Es muss somit nicht das komplette Urlaubsgeld auf einem Mal oder zur Hälfte abgeben
werden. Auch Abfindungen werden berücksichtigt. Auch diese werden auf einen angemessenen Zeitraum
verteilt.
Ist der Unterhaltspflichtige über einen längeren Zeitraum krank und hat dadurch weniger Einkommen, muss
auch das berücksichtigt werden. Dann verringert sich der Unterhaltsanspruch. Das gilt auch bei
Arbeitslosigkeit. Es muss in solchen Fällen schnell gehandelt werden. Gerade dann, wenn es einen
Unterhaltstitel gibt.
Gibt es einen Unterhaltstitel muss dieser schnellstens abgeändert werden, wenn sich das Einkommen des
Unterhaltspflichtigen verringert hat. Denn erst mit Änderung des Unterhaltstitels muss der neue niedrigere
Unterhalt gezahlt werden. Allein die Tatsache, dass sich das Einkommen verringert hat, reicht dann nicht
aus.
Ohne Unterhaltstitel sollte schriftlich mit Nachweisen mitgeteilt werden (meistens die Kindesmutter), dass
eine neue Unterhaltsberechnung stattfinden muss. Bei der Berechnung des Einkommens der Ehegatten wird
das Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate addiert und dann durch 12 geteilt, so dass ein
durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen errechnet wird, in dem mögliche Sonderzahlungen des
Arbeitgebers – wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – enthalten sind.
Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle: Für die Düsseldorfer Tabelle ist das Gesamteinkommen relevant,
also inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld und daraus wird der monatliche Unterhalt bestimmt. Demnach gibt es
keine gesonderten Anteil am Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, da das schon in die Berechnung mit
eingeflossen ist.
“Kindesunterhalt ist bei der Bemessung weiterer Unterhaltspflichten mit dem vollen Tabellenbetrag und nicht
nur mit dem Zahlbetrag zu berücksichtigen Im übrigen kommt im absoluten Mangelfall die Nachrangigkeit
des Unterhaltsanspruchs der Mutter gegenüber dem Kindesunterhaltsanspruch zum Tragen.”
“Eine aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gewährte Abfindung dient als Ersatz des
fortgefallenen Arbeitseinkommens dazu, eine Zeit lang die bisherigen wirtschaftlichen Verhältnisse
aufrechtzuerhalten. Der Abfindungsbetrag ist auf einen angemessenen Zeitraum zu verteilen. Und der
Unterhalt muss unter Umständen neu und für einen gewissen Zeitraum abgeändert werden.
Unterhalt Anrechnung Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
Ausgangspunkt für die Höhe des Unterhalts ist immer das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Das
ergibt sich aus dem Nettomonatsgehalt plus 1/12 des Weihnachtsgeldes plus 1/12 des jährlichen
Urlaubsgeldes, abzüglich der diversen Steuern und Versicherungen. Von dem Nettoeinkommen sind
nochmals 5% berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen
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