Unterhalt und Hartz 4
- Unterhalt berechnen
- Vaterschaftsklage und Anfechtungsfrist
Unterhalt und Hartz 4 / Urteile
Vor der Bewilligung von Hartz 4 werden die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Arbeitslosen ermittelt.
Trotzdem kann sich ein Unterhaltspflichtiger nicht allein durch den Hinweis auf den Bezug von Arbeitslosengeld II/ Hartz
4 seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen.
Denn bei der Prüfung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit sind auch Vermögenswerte zu berücksichtigen, die
bei der Bewilligung der Arbeitslosenunterstützung zumindest zum Teil unbeachtlich sind (z. B. Lebensversicherung).
Außerdem ist ein Elternteil gegenüber seinem minderjährigen Kind immer verpflichtet, auch sein Vermögens
einzusetzen (z. B. Eigentumswohnung). Urteil des OLG Brandenburg 9 UF 148/04 NJW-RR 2005, 949
Ein Unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um seine
Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Der arbeitslose
Unterhaltspflichtige muss ständig Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen, auf Stellenangebote
reagieren, eigene Annoncen aufgeben und bei möglichen Arbeitgebern vorsprechen. Hierbei sind auch Bemühungen
außerhalb des örtlichen Bereichs zumutbar. Dabei ist von einem Zeitaufwand vergleichbar mit einer vollschichtigen
Erwerbstätigkeit auszugehen. Beschluss des OLG Köln 4 WF 294/97
Ein Arbeitsloser, der einem minderjährigen Kind Unterhalt schuldet, muss alle ihm zumutbaren Maßnahmen ergreifen,
um durch Aufnahme einer Arbeit seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Von einem ungelernten Arbeitslosen
können jedoch Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit im Geringverdienerbereich nicht verlangt werden, wenn ein
solches Einkommen wegen der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld nicht zu einer erheblichen Steigerung der
Leistungspflicht führen kann.
Ein Unterhaltspflichtiger darf aber seine Bewerbungen auf die heimatliche Region beschränken, wenn er keine
Anhaltspunkte dafür hat, in welcher anderen Gegend seine Chancen, eine Hilfsarbeiterstellung zu erlangen, besser
wären. Aufgrund der geringen finanziellen Möglichkeiten ist ihm nicht zuzumuten, auch andere Regionen aufzusuchen,
um dort seine Bewerbungschancen zu testen. Urteil des OLG Hamm 5 UF 314/96
Arbeitslosigkeit entbindet nicht automatisch von Unterhaltspflichten. Es muss der Arbeitslose noch einen Teil des
Arbeitslosengeldes für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stellen, wenn er sich nicht oder nicht intensiv genug um eine
neue Arbeitsstelle bemüht hat. Dabei müsse er sich notfalls auch auf Stellen bewerben, für die er überqualifiziert ist,
(OLG) Koblenz (Az.:13 UF 337/05).
Der Selbstbehalt muss dem Unterhaltsschuldner aber immer bleiben. Vom Arbeitslosengeld muss also auch nur dann
Unterhalt gezahlt werden, wenn dieses über dem Eigenbedarf liegt.
müssen Hartz 4 Empfänger Unterhalt zahlen?
Wenn Arbeitslose keinen Unterhalt für ihre Kinder zahlen, müssen sie unter Umständen mit weniger Hartz IV
auskommen. Jedes Jobcenter kann nach seinem Ermessen einen Teil des Arbeitslosengelds II (Alg II) für die
unterhaltsberechtigten, minderjährigen Kinder abzweigen kann (Az. B 14 AS 43/07 R).
Unterhalt und Hartz 4
Unterhaltspflicht trotz Hartz IV ?
Wenn eine geringfügige Beschäftigung zumutbar ist, aber nicht genutzt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden.
Der Nebenverdienst, wird dann gerechnet, auch wenn er tatsächlich nicht verdient wird.
Denn Nebenverdienst wird bis auf einen geringen Betrag nicht auf Hartz 4 angerechnet. “Hartz IV-Empfänger muss sich
nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen Nicht ausgezahlte Unterhaltsbeträge
können nicht zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen angerechnet werden.
Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender
Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der er
tatsächlich zur Auszahlung an das Kind gelangt. Unwichtig ist, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag
vereinbart worden ist.”
Als Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II sind sogenannte Patchwork-Familien anzusehen. Daher haben
Trennungskinder keinen Anspruch auf Sozialleistungen, wenn der gemeinsame Haushalt über ein ausreichendes
Einkommen verfügt.
Eine arbeitslose Mutter, die mit ihrem Kind zu einem Mann gezogen war. Der verfügte über ausreichendes Einkommen.
Das Einkommen des Mannes wurde angerechnet auch wenn er familienrechtlich nicht unterhaltspflichtig war.
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