Unterhalt und Nebeneinkommen
Unterhalt Nebeneinkommen
Tätigkeiten, die über einen Vollzeitjob hinausgehen, sind überobligatorischer Natur und führen nicht zu einer
Erhöhung der Unterhaltspflicht. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die Nebentätigkeit zum Berufsbild
gehört.
Solche Nebeneinkommen können daher zu einer Erhöhung des zu zahlenden Unterhalts führen. OLG
Zweibrücken.
Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn das für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe
notwendig ist. Geht der Unterhaltsverpflichtete einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach, kann ihm ein fiktives
Nebeneinkommen aus Nebenbeschäftigung nicht zugerechnet werden. OLG Brandenburg
Ausnahme: Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit sind nach der Rechtsprechung nach "Billigkeit"
anzurechnen. Es wird im Einzelfall immer geprüft, ob eine Einbeziehung von Nebenverdienst in die
Unterhaltsberechnung "billig" erscheint. Es ist aber auch möglich, dass nur die Hälfte vom Nebeneinkommen
angerechnet wird.
Wenn der Unterhaltsbedürftige einen Nebenjob annimmt, muss er das beim Expartner angeben. Sonst kann das
als Betrug gewertet werden. Generell wird jeder Verdienst bei der Berechnung des Unterhalts anteilig
berücksichtigt.
Unterhalt und Anrechnung von Nebeneinkommen
“Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn das für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe
notwendig ist.
Er ist verpflichtet, neben der Betreuung und Erziehung seiner Kinder aus zweiter Ehe einen Nebenerwerb
auszuüben, um auch die gleichrangigen Ansprüche auf Barunterhalt seiner Kinder aus erster Ehe erfüllen zu
können.
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