Unterhalt und Nebeneinkommen Unterhalt Nebeneinkommen Tätigkeiten, die über einen Vollzeitjob hinausgehen, sind überobligatorischer Natur und führen nicht zu einer Erhöhung der Unterhaltspflicht. Etwas anderes kann  jedoch dann gelten, wenn die Nebentätigkeit zum Berufsbild gehört. Solche Nebeneinkommen können daher zu einer Erhöhung des zu zahlenden Unterhalts führen. OLG Zweibrücken. Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn das für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe notwendig ist.   Geht der Unterhaltsverpflichtete einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nach, kann ihm ein fiktives Nebeneinkommen aus Nebenbeschäftigung nicht zugerechnet werden. OLG Brandenburg Ausnahme: Einkünfte aus überobligatorischer Tätigkeit sind nach der Rechtsprechung nach "Billigkeit" anzurechnen. Es wird im Einzelfall immer geprüft, ob eine Einbeziehung von Nebenverdienst in die Unterhaltsberechnung "billig" erscheint. Es ist aber auch möglich, dass nur die Hälfte  vom Nebeneinkommen angerechnet wird. Wenn der Unterhaltsbedürftige einen Nebenjob annimmt, muss er das beim Expartner angeben. Sonst kann das als Betrug gewertet werden.  Generell wird jeder Verdienst bei der Berechnung des Unterhalts anteilig berücksichtigt. Unterhalt und Anrechnung von Nebeneinkommen  “Ein Hausmann muss einen Nebenjob annehmen, wenn das für den Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe notwendig ist. Er ist verpflichtet, neben der Betreuung und Erziehung seiner Kinder aus zweiter Ehe einen Nebenerwerb auszuüben, um auch die gleichrangigen Ansprüche auf Barunterhalt seiner Kinder aus erster Ehe erfüllen zu können. - Unterhalt berechnen  - Unterhalt für nichteheliches Kind Inhalt des Ratgebers anzeigen! mehr Info Es gab Neuregelungen 2012 Rechner Kindesunterhalt Rechner Ehegattenunterhalt Wie hoch der Unterhaltsanspruch wirklich ist.