Arbeitszeit Fahrtzeit
Arbeitszeit ist die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur
Verfügung stellt. Regelungen über die Arbeitszeit finden sich in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. in der
Arbeitszeitordnung), in Tarifverträgen und in Betriebsvereinbarungen.
Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszeit. Eine Ausnahme sind Außendienstmitarbeiter, die
ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück.
Zulässige Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass max. 10 Std./pro Tag gearbeitet werden darf. Und das darf auch nur die Ausnahme
sein, denn innerhalb von 6 Monaten muss ein Schnitt von 8Std/Tag erreicht werden. D.h., es darf im Arbeitsvertrag auch
keine tgl. Arbeitszeit von 10 Std. vereinbart werden.
Arztbesuche
Grundsätzlich sind Arztbesuche in der Freizeit zu erledigen, außer es handelt sich um Notfälle oder der Termin kann von
Seiten des Arztes nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. In letzterem Fall bescheinigt der Arzt das dem Patienten,
der damit auch Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten hat.
Mittagspause
Der Arbeitgeber darf die Mittagspause auch auf eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine Pause von 30 Minuten
vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten.
Urteile: 1. Das Bundesarbeitsgericht hat Bereitschaftszeiten zur regelmäßigen Arbeitszeit gerechnet und einem klagenden
Rettungssanitäter die volle Wechselschichtzulage zugesprochen (BAG, Urt. v. 24.09.2008 – 10 AZR 669/07).
2. Einer Krankenschwester, die in Teilzeit arbeitet, aber nur eine anteilige Zulage gebilligt. Wer halbtags arbeite, könne
auch nur die Hälfte der Schichtzulage beanspruchen. Das stellt keine Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten dar (BAG,
Urt. v. 24.09.2008 – 10 AZR 634/07).
3. Verlässt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen (mehrmals), ohne das vorher dem Arbeitgeber zu
melden, riskiert er eine fristlose Kündigung. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 996/06
4. Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungs-Terminal von Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am Arbeitsplatz ist,
riskiert die Kündigung. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 9 Sa 493/02 5.
Auch wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen die so genannte "Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst auf
eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet, muss er dem Betriebsrat Informationen zur Arbeitszeit der Mitarbeiter geben.
6. Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar. Der
Arbeitgeber darf zum Ausgleich eine Verrechnung mit den Vergütungsansprüchen durchführen.
7. Auch arbeitsschutzrechtlich stellen Fahrtzeiten keine Arbeitszeit dar, weil der Arbeitnehmer während der Fahrzeit nicht zur
Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet sei, sondern nach freiem Belieben Ruhepausen einlegen könne (LAG
Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2005, Az.: 15 Sa 1812/04).
“Fahrzeit ist keine Arbeitszeit” Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit grundsätzlich nicht als
zusätzliche Dienstzeiten anerkennen lassen. Verwaltungsgericht Koblenz.
“Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers müssen nicht wie die normale Arbeitszeit vergütet werden.
Bundesarbeitsgericht
Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) bei einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit
gelten, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer
überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. (BAG, Urteil Az.: 9 AZR 519/05).
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG). Die Fahrzeit auf Dienstreisen
muss bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht zu berücksichtigen.
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