Arbeitszeit Fahrtzeit Arbeitszeit ist die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer gemäß dem Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Regelungen über die Arbeitszeit finden sich in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen  (z. B. in der Arbeitszeitordnung), in Tarifverträgen und in Betriebsvereinbarungen. Die Fahrtzeit von der Wohnung zum Arbeitsplatz gilt nicht als Arbeitszeit. Eine Ausnahme sind Außendienstmitarbeiter, die ihr Büro zu Hause haben und von dort zum ersten Kunden fahren, bzw. vom letzten Kunden zurück.   Zulässige Arbeitszeit  Das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass max. 10 Std./pro Tag gearbeitet werden darf. Und das darf auch nur die Ausnahme sein, denn innerhalb von 6 Monaten muss ein Schnitt von 8Std/Tag erreicht werden. D.h., es darf im Arbeitsvertrag auch keine tgl. Arbeitszeit von 10 Std. vereinbart werden. Arztbesuche Grundsätzlich sind Arztbesuche in der Freizeit zu erledigen, außer es handelt sich um Notfälle oder der Termin kann von Seiten des Arztes nicht außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden. In letzterem Fall bescheinigt der Arzt das dem Patienten, der damit auch Anspruch auf Bezahlung dieser Zeiten hat. Mittagspause Der  Arbeitgeber darf die  Mittagspause auch auf eine Stunde festlegen, obwohl gesetzlich nur eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Der Arbeitgeber hat Weisungsrechte hinsichtlich der Arbeits- und Pausenzeiten. Urteile: 1. Das Bundesarbeitsgericht hat  Bereitschaftszeiten zur regelmäßigen Arbeitszeit gerechnet und einem  klagenden  Rettungssanitäter die volle Wechselschichtzulage zugesprochen (BAG, Urt. v. 24.09.2008 – 10 AZR 669/07). 2. Einer Krankenschwester, die in Teilzeit arbeitet, aber nur eine anteilige Zulage gebilligt. Wer halbtags arbeite,   könne auch nur die Hälfte der Schichtzulage  beanspruchen. Das stellt keine Diskriminierung der Teilzeitbeschäftigten dar (BAG, Urt. v. 24.09.2008 – 10 AZR 634/07). 3. Verlässt ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen (mehrmals), ohne das vorher dem Arbeitgeber zu melden, riskiert er eine fristlose Kündigung.  Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az. 4 Sa 996/06 4. Wer seine Arbeitszeit am Zeiterfassungs-Terminal von Kollegen eingeben lässt, obwohl er nicht am Arbeitsplatz ist,  riskiert die Kündigung. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen: 9 Sa 493/02 5. Auch wenn der Arbeitgeber in seinem Unternehmen die so genannte "Vertrauensarbeitszeit" einführt und somit bewusst auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten verzichtet, muss er dem Betriebsrat Informationen zur Arbeitszeit der Mitarbeiter geben. 6. Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuss des Arbeitgebers dar.     Der Arbeitgeber darf zum Ausgleich eine Verrechnung mit den Vergütungsansprüchen durchführen. 7. Auch arbeitsschutzrechtlich stellen Fahrtzeiten keine Arbeitszeit dar, weil der Arbeitnehmer während der Fahrzeit nicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen verpflichtet sei, sondern nach freiem Belieben Ruhepausen einlegen könne  (LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.07.2005, Az.: 15 Sa 1812/04). “Fahrzeit ist keine Arbeitszeit” Beamte können Fahrtzeiten außerhalb der regulären Arbeitszeit grundsätzlich nicht als zusätzliche Dienstzeiten anerkennen lassen. Verwaltungsgericht Koblenz. “Die Fahrzeiten für Dienstreisen eines Arbeitnehmers müssen nicht wie die normale Arbeitszeit vergütet werden.  Bundesarbeitsgericht Das BAG hat entschieden, dass die Fahrtzeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) bei einer Dienstreise nicht als Arbeitszeit gelten, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt. (BAG, Urteil Az.: 9 AZR 519/05). Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Pausen (2 Abs. 1 ArbZG). Die Fahrzeit auf Dienstreisen muss bei der Berechnung der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht zu berücksichtigen. Kündigung während Krankheit Inhalt vom Ratgeber anzeigen! mehr Info 2012 gab es Neuregelungen im Arbeitsrecht Hauptseite Arbeitsrecht mehr Informationen zum Arbeitsrecht