Der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen muss, darf die

Hälfte des Kindergelds vom Unterhalt abziehen. Der

tatsächliche Betrag ist also nicht gleich mit dem Wert in der

Tabelle.

Der Selbstbehalt für einen erwerbstätigen Unterhaltszahler

beläuft sich auf 1.450 Euro. Für einen nicht erwerbstätigen

Unterhaltspflichtigen liegt der Selbstbehalt bei 1200 Euro im

Monat.

Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen vorgenommen werden. Berufsbedingte Aufwendungen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, müssen sie nachgewiesen werden. (Das können Fahrgeld, Bücher usw. sein)

Düsseldorfer Tabelle 2024 und Anrechnung- Kindergeld

Düsseldorfer Tabelle 2024

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Der Elternteil, der den Kindesunterhalt zahlen

muss, darf die Hälfte des Kindergelds vom

Unterhalt abziehen. Der tatsächliche Betrag ist also

nicht gleich mit dem Wert in der Tabelle.

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einen nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen

liegt der Selbstbehalt bei 1200 Euro im Monat.

Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte. Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen vorgenommen werden. Berufsbedingte Aufwendungen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 EUR, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, müssen sie nachgewiesen werden. (Das können Fahrgeld, Bücher usw. sein)

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