Enthält ein Mietvertrag keine Regelung zur Haustierhaltung, ist die Hundehaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Das gilt auch, wenn der Mieter schon über viele Jahre einen Hund hielt. Es reicht aber nicht aus, wenn der Vermieter nur befürchtet, weniger Mietinteressenten zu erhalten, weil er glaubt, Hunde im Haus, schrecken ab. (ä.a.LG Karlsruhe, Az. 5 S 121/01) Der Vermieter muss nachweisen können, dass Hunde im Haus Mieter belästigen oder neue Mietinteressenten abschrecken. Das ist meistens nur möglich, wenn er Beschwerden von Mietern vorlegen kann.

Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er die Tierhaltung von z.B. Hunden und Katzen erlauben will oder nicht.

unerlaubte Tierhaltung

Kommt es zur Störung durch die Haustiere, dann kann der Vermieter, den Mieter auffordern, das Tier wieder abzuschaffen.Die Gründe müssen allerdings erheblich sein. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter unangemessen, Vermieter können die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen. (BGH Az.: VIII ZR 168/12)
Das Halten von Kampfhunden gehört weder im Mehrfamilienhaus noch im Einfamilienhaus zum vertragsgemäßen Gebrauch (LG Krefeld, Az.: 2 S 89/96) weil durch diese Tiere Gefährdungen oder Belästigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten sind (OLG Köln, Az.: 6 U 257/86). Auch sonstige gefährliche Tiere, wie beispielsweise Bären, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern und Skorpione, gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens (Musterschreiben "Abmahnung wegen Hundehaltung” Auszug) nach § XXX des zwischen uns geschlossenen Mietvertrages ist die Haltung von Haustieren mit Ausnahme von Kleintieren nur dann zulässig, wenn zuvor die Genehmigung des Vermieters e ........... Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Eine Erlaubnis zur Haltung eines bestimmten Tiers bis zu seinem Ableben ist zulässig. Danach darf kein neues Tier ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden. Er muss aber u.U. einverstanden sein, wenn es bisher mit der Tierhaltung keine Probleme gab. Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Besucher ihre Hunde draußen lassen müssen. Auch wenn man für einige Tage ein Tier in Pflege nimmt, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor. Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Eine Abmahnung wegen Hundehaltung ist entbehrlich, wenn sich der Mieter von vornherein weigert, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt. In diesem Falle kann der Vermieter sofort auf Abschaffung des Tieres und Unterlassung weiterer Haltung klagen.
Mit diesem Schreiben mahnt der Vermieter den Mieter an, dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht den Hausfrieden stört oder andere Mieter im Haus belästigt. Er droht die Kündigung an, wenn der Mieter diese Umstände nicht beseitigen kann. Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

Abmahnung wegen unerlaubter Hundehaltung -

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Enthält ein Mietvertrag keine Regelung zur Haustierhaltung, ist die Hundehaltung von der Erlaubnis des Vermieters abhängig. Das gilt auch, wenn der Mieter schon über viele Jahre einen Hund hielt. Es reicht aber nicht aus, wenn der Vermieter nur befürchtet, weniger Mietinteressenten zu erhalten, weil er glaubt, Hunde im Haus, schrecken ab. (ä.a.LG Karlsruhe, Az. 5 S 121/01) Der Vermieter muss nachweisen können, dass Hunde im Haus Mieter belästigen oder neue Mietinteressenten abschrecken. Das ist meistens nur möglich, wenn er Beschwerden von Mietern vorlegen kann.

Es bleibt dem Vermieter überlassen, ob er

die Tierhaltung von z.B. Hunden und

Katzen erlauben will oder nicht.

unerlaubte Tierhaltung

Kommt es zur Störung durch die Haustiere, dann kann der Vermieter, den Mieter auffordern, das Tier wieder abzuschaffen.Die Gründe müssen allerdings erheblich sein. Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Solche Klauseln in Mietverträgen benachteiligen Mieter unangemessen, Vermieter können die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die "Störfaktoren" überwiegen. (BGH Az.: VIII ZR 168/12)
Das Halten von Kampfhunden gehört weder im Mehrfamilienhaus noch im Einfamilienhaus zum vertragsgemäßen Gebrauch (LG Krefeld, Az.: 2 S 89/96) weil durch diese Tiere Gefährdungen oder Belästigungen von Mitbewohnern oder Nachbarn zu befürchten sind (OLG Köln, Az.: 6 U 257/86). Auch sonstige gefährliche Tiere, wie beispielsweise Bären, Wildkatzen, Krokodile, Riesenschlangen, Giftnattern und Skorpione, gehören nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens (Musterschreiben "Abmahnung wegen Hundehaltung” Auszug) nach § XXX des zwischen uns geschlossenen Mietvertrages ist die Haltung von Haustieren mit Ausnahme von Kleintieren nur dann zulässig, wenn zuvor die Genehmigung des Vermieters e ........... Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Eine Erlaubnis zur Haltung eines bestimmten Tiers bis zu seinem Ableben ist zulässig. Danach darf kein neues Tier ohne Zustimmung des Vermieters angeschafft werden. Er muss aber u.U. einverstanden sein, wenn es bisher mit der Tierhaltung keine Probleme gab. Ein Tierhaltungsverbot besagt nicht, dass Besucher ihre Hunde draußen lassen müssen. Auch wenn man für einige Tage ein Tier in Pflege nimmt, liegt keine unzulässige Tierhaltung vor. Die Verweigerung der Erlaubnis kann treuwidrig sein, wenn schon mehrere andere Tiere im Haus / in der Wohnanlage mit Wissen des Vermieters gehalten werden. Wenn ein Tier nachweislich stört bzw. Mitbewohner belästigt oder gar bedroht, kann eine auch stillschweigend erteilte Erlaubnis widerrufen werden. Eine Abmahnung wegen Hundehaltung ist entbehrlich, wenn sich der Mieter von vornherein weigert, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt. In diesem Falle kann der Vermieter sofort auf Abschaffung des Tieres und Unterlassung weiterer Haltung klagen.
Mit diesem Schreiben mahnt der Vermieter den Mieter an, dafür zu sorgen, dass sein Hund nicht den Hausfrieden stört oder andere Mieter im Haus belästigt. Er droht die Kündigung an, wenn der Mieter diese Umstände nicht beseitigen kann. Wir übermitteln das Formular je im Word und PDF Format. Die Vorlagen sind mit - mit PC und Smartphone - (zum Ausfüllen, Speichern, Drucken, Versenden)

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