In der Trennungsvereinbarung können Regelungen bezüglich der Ehewohnung (wer bleibt in der Ehewohnung), des Hausrats, des zu zahlenden Kindes- und Ehegattentrennungsunterhaltes und des Umgangs mit den Kindern getroffen werden. Das gilt für Paare die sich trennen aber nicht scheiden lassen wollen oder können…….. In der Trennungsvereinbarung können Regelungen für die Zeiten des Getrenntlebens getroffen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn die Partner nicht beabsichtigen, sich scheiden zu lassen, sondern nur dauerhaft getrennt leben wollen. Beide Ehegatten haben das gleiche Recht, in der Wohnung zu leben, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die Wohnung gehört.

In der Trennungsvereinbarung können folgende Dinge vereinbart werden:

- die Auflösung des gemeinsamen Haushalts - die Verteilung des Hausrats - Schuldentilgung - das Sorge- und Umgangsrecht - den Trennungsunterhalt. .

Formular Trennungsvereinbarung

(3 Seiten)
Das ist ein Muster für eine Trennungsvereinbarung. Darin werden Regelungen getroffen, die für die Trennungszeit gelten sollen. Es können aus dem Muster Regelungen entfernt aber auch hinzugefügt werden. Sie erhalten das Formular in Word und als PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
Die Trennung hat noch keinen Einfluss auf die Witwenrenten oder auf eine Erbberechtigung. Gerade nichteheliche Lebensgemeinschaften unterliegen nicht dem Scheidungsrecht und so müssen sich die Trennenden hier um viele Dinge allein kümmern. Die Trennungsvereinbarung regelt, wie mit dem gemeinsamen Vermögen, der Wohnung und Sonstigem verfahren wird. Auch der Umgang mit den Kindern kann darin enthalten sein.
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Trennungsvereinbarung Muster
In der Trennungsvereinbarung können Regelungen bezüglich der Ehewohnung (wer bleibt in der Ehewohnung), des Hausrats, des zu zahlenden Kindes- und Ehegattentrennungsunterhaltes und des Umgangs mit den Kindern getroffen werden. Das gilt für Paare die sich trennen aber nicht scheiden lassen wollen oder können…….. In der Trennungsvereinbarung können Regelungen für die Zeiten des Getrenntlebens getroffen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn die Partner nicht beabsichtigen, sich scheiden zu lassen, sondern nur dauerhaft getrennt leben wollen. Beide Ehegatten haben das gleiche Recht, in der Wohnung zu leben, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder wem die Wohnung gehört.

In der Trennungsvereinbarung können folgende

Dinge vereinbart werden:

- die Auflösung des gemeinsamen Haushalts - die Verteilung des Hausrats - Schuldentilgung - das Sorge- und Umgangsrecht - den Trennungsunterhalt. .

Formular Trennungsvereinbarung

Das ist ein Muster für eine Trennungsvereinbarung. Darin werden Regelungen getroffen, die für die Trennungszeit gelten sollen. Es können aus dem Muster Regelungen entfernt aber auch hinzugefügt werden. Sie erhalten das Formular in Word und als PDF Format. Das PDF ist editierbar - mit PC und Smartphone - (ausfüllen, speichern, drucken, versenden)
Die Trennung hat noch keinen Einfluss auf die Witwenrenten oder auf eine Erbberechtigung. Gerade nichteheliche Lebensgemeinschaften unterliegen nicht dem Scheidungsrecht und so müssen sich die Trennenden hier um viele Dinge allein kümmern. Die Trennungsvereinbarung regelt, wie mit dem gemeinsamen Vermögen, der Wohnung und Sonstigem verfahren wird. Auch der Umgang mit den Kindern kann darin enthalten sein.
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