Ab einem bestimmten Alter der Kinder, können Mütter verpflichtet sein, arbeiten zu gehen. Geschiedene Alleinerziehende müssen in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Auch, wenn Grundschulkinder in einer Ganztagsschule betreut werden können, muss die Mutter Vollzeit arbeiten, bevor sie Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes verlagen kann. Es wird also immer geprüft, ob eine Betreuungsmöglichkeit ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht. Und auch, ob aus psychologischer Sicht, nichts dagegen spricht, das Kind auswärts betreuen zu lassen. Wer länger als drei Jahre Betreuungsunterhalt will, muss die besonderen Umstände seines Falles beweisen können.

Wiederverheiratete Mutter muss Nebenjob annehmen

Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen Nebenbeschäftigung annehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Das gilt auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als Hausfrau und Mutter nicht arbeitet. Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist. Die Kinder aus erster Ehe haben unterhaltsrechtlich den gleichen Rang wie das Kind aus zweiter Ehe, Deswegen muss ein Unterhaltspflichtiger auch immer für den Unterhalt aller seiner Kinder gleichermaßen sorgen.

Ab welchem Alter der Kinder kann die

Mutter zur Arbeit verpflichtet sein?

Die Mütter müssen nach dem neuen Recht früher in ihren Beruf zurückkehren. Bisher gab es eine pauschale Altersgrenze: Geschiedene Mütter mussten erst nach dem 8. Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Diese Grenze existiert nicht mehr. Grundsätzlich wird ab dem dritten Geburtstag des Kindes verlangt, dass die Mutter wieder einer Berufstätigkeit nachgeht. Verlangt werden kann das aber nur, wenn die Mutter auf Unterhalt angewiesen ist. Egal ob vom Exmann oder vom Staat. Hat sie genügend Vermögen, um selbst für den Unterhalt zu sorgen, kann sie natürlich nicht dazu gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Die Pflicht zu arbeiten muss aber der Billigkeit entsprechen. Ist das Kind krank? gibt es Möglichkeiten der Kinderbetreuung? Gibt es einen Kindergartenplatz für das Kind? War die Mutter früher schon mit Kind berufstätig? Die Mutter bekommt auch eine gewisse Zeit sich wieder und neu zu orientieren.

Kinderbetreuung

Ein Unterhaltspflichtiger, der zwei Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren zu versorgen hat, ist höchstens zur Ausübung einer Halbtagstätigkeit verpflichtet. Die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit erhöht sich jedoch auf eine Tätigkeit im Umfang einer Zwei-Drittel- Stelle, wenn die Unterhaltspflicht gegenüber einem weiteren minderjährigen Kind besteht, das bei dem anderen Elternteil lebt. Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, so lange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Voraussetzungen für einen solchen Unterhaltsanspruch sind: - ein gemeinschaftliches Kind - eine Regelung über die elterliche Sorge - das Kind muss betreuungsbedürftig sein

Ist die Mutter verpflichtet zu arbeiten, wenn sie

Unterhalt möchte?

Betreut eine Mutter drei schulpflichtige Kinder im Alter von neun bis zwölf Jahren, muss sie grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Halbtagstätigkeit ist aber zumutbar. Umstände, die die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen, muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen. Seit 2008 kann sich die unterhaltsberechtigte Mutter nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes gegen eine Erwerbstätigkeit entscheiden. Dabei wird aber auch bei guten Kita-Angeboten "kein übergangsloser Wechsel zu einer Vollzeittätigkeit" verlangt. Die Väter mehrerer - nicht aus einer Ehe hervorgegangener - Kinder haften für den Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

Grundschulkinder

Sind die Kinder erst 7 und 10 Jahre alt, ist dem Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten eine Vollzeitstelle anzunehmen, um den Unterhaltsverpflichteten zu entlasten. Arbeitspflicht ist abhängig von Kriterien wie: Entwicklungsstörungen oder Schulschwierigkeiten des Kindes, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, Beschäftigungschancen des Betreuenden. Zwischen dem 11. und dem 15. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar, ab dem 16. Lebensjahr eine Vollzeitstelle
Arbeitspflicht der Mutter bei Unterhalt Unterhaltsberechnungen
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Ab einem bestimmten Alter der Kinder, können Mütter verpflichtet sein, arbeiten zu gehen. Geschiedene Alleinerziehende müssen in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Auch, wenn Grundschulkinder in einer Ganztagsschule betreut werden können, muss die Mutter Vollzeit arbeiten, bevor sie Betreuungsunterhalt vom Vater des Kindes verlagen kann. Es wird also immer geprüft, ob eine Betreuungsmöglichkeit ab dem dritten Lebensjahr des Kindes besteht. Und auch, ob aus psychologischer Sicht, nichts dagegen spricht, das Kind auswärts betreuen zu lassen. Wer länger als drei Jahre Betreuungsunterhalt will, muss die besonderen Umstände seines Falles beweisen können.

Wiederverheiratete Mutter muss

Nebenjob annehmen

Eine wiederverheiratete Mutter muss notfalls einen Nebenbeschäftigung annehmen, um ihre beim Vater lebenden Kinder aus erster Ehe finanziell zu unterstützen. Das gilt auch, wenn aus der neuen Ehe inzwischen ein weiteres Kind hervorgegangen ist und die Frau daher als Hausfrau und Mutter nicht arbeitet. Notfalls muss der neue Ehemann sie im Haushalt unterstützen, so dass ihr eine Nebentätigkeit möglich ist. Die Kinder aus erster Ehe haben unterhaltsrechtlich den gleichen Rang wie das Kind aus zweiter Ehe, Deswegen muss ein Unterhaltspflichtiger auch immer für den Unterhalt aller seiner Kinder gleichermaßen sorgen.

Ab welchem Alter der Kinder

kann die Mutter zur Arbeit

verpflichtet sein?

Die Mütter müssen nach dem neuen Recht früher in ihren Beruf zurückkehren. Bisher gab es eine pauschale Altersgrenze: Geschiedene Mütter mussten erst nach dem 8. Geburtstag ihres Kindes wieder arbeiten gehen. Diese Grenze existiert nicht mehr. Grundsätzlich wird ab dem dritten Geburtstag des Kindes verlangt, dass die Mutter wieder einer Berufstätigkeit nachgeht. Verlangt werden kann das aber nur, wenn die Mutter auf Unterhalt angewiesen ist. Egal ob vom Exmann oder vom Staat. Hat sie genügend Vermögen, um selbst für den Unterhalt zu sorgen, kann sie natürlich nicht dazu gezwungen werden, arbeiten zu gehen. Die Pflicht zu arbeiten muss aber der Billigkeit entsprechen. Ist das Kind krank? gibt es Möglichkeiten der Kinderbetreuung? Gibt es einen Kindergartenplatz für das Kind? War die Mutter früher schon mit Kind berufstätig? Die Mutter bekommt auch eine gewisse Zeit sich wieder und neu zu orientieren.

Kinderbetreuung

Ein Unterhaltspflichtiger, der zwei Kinder im Alter von 14 und 15 Jahren zu versorgen hat, ist höchstens zur Ausübung einer Halbtagstätigkeit verpflichtet. Die unterhaltsrechtliche Obliegenheit zu einer Erwerbstätigkeit erhöht sich jedoch auf eine Tätigkeit im Umfang einer Zwei-Drittel-Stelle, wenn die Unterhaltspflicht gegenüber einem weiteren minderjährigen Kind besteht, das bei dem anderen Elternteil lebt. Nach § 1570 BGB kann ein geschiedener Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, so lange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Voraussetzungen für einen solchen Unterhaltsanspruch sind: - ein gemeinschaftliches Kind - eine Regelung über die elterliche Sorge - das Kind muss betreuungsbedürftig sein

Ist die Mutter verpflichtet zu arbeiten,

wenn sie Unterhalt möchte?

Betreut eine Mutter drei schulpflichtige Kinder im Alter von neun bis zwölf Jahren, muss sie grundsätzlich keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Halbtagstätigkeit ist aber zumutbar. Umstände, die die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit ausnahmsweise als zumutbar erscheinen lassen, muss der Unterhaltspflichtige darlegen und beweisen. Seit 2008 kann sich die unterhaltsberechtigte Mutter nur noch bis zum dritten Geburtstag des Kindes gegen eine Erwerbstätigkeit entscheiden. Dabei wird aber auch bei guten Kita-Angeboten "kein übergangsloser Wechsel zu einer Vollzeittätigkeit" verlangt. Die Väter mehrerer - nicht aus einer Ehe hervorgegangener - Kinder haften für den Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen.

Grundschulkinder

Sind die Kinder erst 7 und 10 Jahre alt, ist dem Unterhaltsberechtigten nicht zuzumuten eine Vollzeitstelle anzunehmen, um den Unterhaltsverpflichteten zu entlasten. Arbeitspflicht ist abhängig von Kriterien wie: Entwicklungsstörungen oder Schulschwierigkeiten des Kindes, anderweitige Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, Beschäftigungschancen des Betreuenden. Zwischen dem 11. und dem 15. Lebensjahr ist eine Teilzeitbeschäftigung zumutbar, ab dem 16. Lebensjahr eine Vollzeitstelle
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