Ohne Ehevertrag Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das ist dann der gesetzliche Güterstand einer Ehe. Die Zugewinngemeinschaft. Was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute dazu kommt, ist der Zugewinn. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird er im Scheidungsverfahren aufgeteilt, das ist dann der Zugewinnausgleich.

Gütertrennung

Die Gütertrennung muss notariell beurkundet werden. Es gibt eine vollständige Trennung der Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner. Beide Partner bleiben Eigentümer des Vermögens vor der Eheschließung und des Vermögens, welches während der Ehe erworben wurde. Nur die Aufteilung der gemeinsamen ehelichen Gebrauchsgüter (das gemeinsame Auto, die Ehewohnung, der Hausrat und gemeinsame Ersparnisse) bleiben von der Gütertrennung ausgeschlossen. Diese werden bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.

Vorteile der Gütertrennung

1. Die Ehegatten haben kein Mitspracherecht bei der Verwendung des Vermögens des jeweils anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen ohne das Einverständnis des anderen. 2. Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines Partners findet nicht statt. Jeder behält das, was ihm gehört.

Nachteile der Gütertrennung

Der Aufwand, um die Vermögenswerte ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Es muss genau und andauernd darauf geachtet werden, dass während der Ehezeit die erworbenen Werte dem richtigen Partner zugeordnet werden.
Gütergemeinschaft Bei Gütergemeinschaft kommt alles in einen Topf. Es gibt nur das Vermögen der beiden Ehegatten. Die Ehegatten sind auch Gesamtschuldner. Jeder Ehegatte hat auch für die Schulden des anderen einzugestehen.

Die Gütergemeinschaft ist ein ehelicher Güterstand, die durch

einen Ehevertrag entsteht.

Dabei wird mit Abschluss des Ehevertrages das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der Frau gemeinschaftliches Vermögen und Eigentum beider Ehegatten.

Dazu gehören aber nicht:

- unpfändbare Unterhaltsansprüche - Gegenstände, die im Ehevertrag ausdrücklich vom Gesamtgut ausgenommen wurden Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke oder Grundstücksanteile, kann den Schenkern aber ein Anspruch auf Rückübertragung zustehen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind scheitert.

Die Gütergemeinschaft muss notariell vereinbart werden.

Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Ehepartner zu gemeinschaftlichem Vermögen. Das gilt für Hausrat und auch persönliche Sachen. Auch Dinge, die jeder Partner schon vor der Ehe hatte und auch für Sachen, die während der Ehe einzeln oder gemeinsam erwirtschaftet werden. Was gehört nicht zur Gütergemeinschaft? Im Ehevertrag können bestimmte Güter, Rechte und Vermögen vom Gesamtgut ausgeschlossen werden. Auch eine Erbschaft gehört nicht zur Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass diese nur dem einem Partner zugewendet werden soll. Die Ehepartner müssen sich jederzeit gegenseitig Auskunft darüber geben, was momentan zum gesamten Güterstand gehört, was dazu gekommen ist und was weggeben wurde. Die Gütergemeinschaft endet durch Scheidung Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei denn, es wurde die fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart.

Gütergemeinschaft bei Ehe und Scheidung

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Ohne Ehevertrag Ohne Ehevertrag gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das ist dann der gesetzliche Güterstand einer Ehe. Die Zugewinngemeinschaft. Was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute dazu kommt, ist der Zugewinn. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird er im Scheidungsverfahren aufgeteilt, das ist dann der Zugewinnausgleich.

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Die Gütertrennung muss notariell beurkundet werden. Es gibt eine vollständige Trennung der Vermögenswerte der Ehe- oder Lebenspartner. Beide Partner bleiben Eigentümer des Vermögens vor der Eheschließung und des Vermögens, welches während der Ehe erworben wurde. Nur die Aufteilung der gemeinsamen ehelichen Gebrauchsgüter (das gemeinsame Auto, die Ehewohnung, der Hausrat und gemeinsame Ersparnisse) bleiben von der Gütertrennung ausgeschlossen. Diese werden bei einer Trennung ganz normal aufgeteilt.

Vorteile der Gütertrennung

1. Die Ehegatten haben kein Mitspracherecht bei der Verwendung des Vermögens des jeweils anderen. Jeder kann über sein Vermögen frei verfügen ohne das Einverständnis des anderen. 2. Eine Beteiligung am Vermögenszuwachs eines Partners findet nicht statt. Jeder behält das, was ihm gehört.

Nachteile der Gütertrennung

Der Aufwand, um die Vermögenswerte ständig auf dem aktuellen Stand zu halten. Es muss genau und andauernd darauf geachtet werden, dass während der Ehezeit die erworbenen Werte dem richtigen Partner zugeordnet werden.
Gütergemeinschaft Bei Gütergemeinschaft kommt alles in einen Topf. Es gibt nur das Vermögen der beiden Ehegatten. Die Ehegatten sind auch Gesamtschuldner. Jeder Ehegatte hat auch für die Schulden des anderen einzugestehen.

Die Gütergemeinschaft ist ein ehelicher

Güterstand, die durch einen Ehevertrag

entsteht.

Dabei wird mit Abschluss des Ehevertrages das gesamte vorhandene Vermögen des Mannes und der Frau gemeinschaftliches Vermögen und Eigentum beider Ehegatten.

Dazu gehören aber nicht:

- unpfändbare Unterhaltsansprüche - Gegenstände, die im Ehevertrag ausdrücklich vom Gesamtgut ausgenommen wurden Schenken Eltern ihren Schwiegerkindern Grundstücke oder Grundstücksanteile, kann den Schenkern aber ein Anspruch auf Rückübertragung zustehen, wenn die Ehe des Beschenkten mit ihrem Kind scheitert.

Die Gütergemeinschaft muss notariell

vereinbart werden.

Bei der Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Ehepartner zu gemeinschaftlichem Vermögen. Das gilt für Hausrat und auch persönliche Sachen. Auch Dinge, die jeder Partner schon vor der Ehe hatte und auch für Sachen, die während der Ehe einzeln oder gemeinsam erwirtschaftet werden. Was gehört nicht zur Gütergemeinschaft? Im Ehevertrag können bestimmte Güter, Rechte und Vermögen vom Gesamtgut ausgeschlossen werden. Auch eine Erbschaft gehört nicht zur Gütergemeinschaft, wenn der Erblasser bestimmt hat, dass diese nur dem einem Partner zugewendet werden soll. Die Ehepartner müssen sich jederzeit gegenseitig Auskunft darüber geben, was momentan zum gesamten Güterstand gehört, was dazu gekommen ist und was weggeben wurde. Die Gütergemeinschaft endet durch Scheidung Mit Scheidung endet die Gütergemeinschaft. Es sei denn, es wurde die fortgesetzte Gütergemeinschaft vereinbart.
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