Werden beim Unterhalt Umgangskosten berücksichtigt?

Kosten für den Umgang Normalerweise wird das Kindergeld hälftig beim Unterhalt berücksichtigt. Das ist also schon in der Düsseldorfer Tabelle der Fall. Dort wird berücksichtigt, dass die Kindesmutter das Kindergeld erhält. Der Kindesvater muss also weniger zahlen. Wird das nicht berücksichtigt und dem Unterhaltspflichtigen nicht angerechnet, könnte er Umgangskosten geltend machen. Das könnte sein, in dem er weniger Unterhalt zahlt.

Die Kosten des Umgangsrechts:

Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben. Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Das gilt erst recht dann, wenn die Mutter mit dem Kind weggezogen ist und der Vater damit nicht einverstanden war. Gerade wegen höheren Fahrtkosten usw. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten. Der Kindesunterhalt kann auch nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Denn die meisten Kosten laufen weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc..). Und die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, sind bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Umgangskosten bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts zu verrechnen. Sind die Kosten des Umgangs höher als der Kindergeldanteil, der dem Unterhaltsverpflichteten zusteht, dann kann man die Umgangskosten vom eigenen Einkommen abziehen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird, so BGH

Urteile zum Unterhalt:

Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus bleiben. Urteil

Umgangskosten für das Kind sind nicht vom Unterhalt abzugsfähig,

nur in Ausnahmefällen.

Es kann aber zulässig sein, einen Teil der Umgangskosten monatlich vom Einkommen eines Kindesvaters abzuziehen. (Bspw. bei überdurchschnittlich, hohen Umgangskosten, die wegen besonderer Umstände auch nicht zu reduzieren sind oder wenn die hohen Umgangskosten dazu führen würden, dass ein Umgang nicht mehr möglich ist.)

Kann der Unterhalt gekürzt werden, wenn ständig hohe

Umgangskosten

z. b. durch Fahrtkosten entstehen?

Nur dann, wenn sich das Kind wesentlich häufiger beim anderen Elternteil aufhält, als es bei einem “normalen” Umgangsrecht üblich ist. Möglich ist das auch, wenn der Unterhaltspflichtige ungewöhnlich hohe Umgangskosten hat. Und die Gefahr besteht, dass der betreffende Elternteil bei voller Unterhaltspflicht sein Umgangsrecht nicht mehr geltend machen kann, weil ihm das Geld dafür fehlt. Dann könnten die Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden bzw. kann der Selbstbehalt erhöht werden. Allerdings müssen die außergewöhnlich hohen Umgangskosten auch tatsächlich entstanden sowie erforderlich sein und der der Umgang mit dem Kind muss auch regelmäßig stattfinden.
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nach wie vor als außergewöhnliche Belastungen absetzbar (BFH-Urteil ). (Bei arbeitstätigen Vätern (Müttern) bedeutet das, steuerliche Absetzungen und bei Hartz 4 Empfängern kann eventuell ein Zuschuss vom Jobcenter erfolgen, Wenn hohe Fahrtkosten nachgewiesen werden, kann das pfändbare Einkommen auch reduziert werden bzw. der Selbstbehalt erhöht werden (BGH ). Für Arbeitslosengeld 2 entschied das Bundessozialgericht zugunsten einer Fahrtkostenerstattung und anteiligen Umgangskosten, wofür eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" geschaffen wird. Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeldempfänger können einen Zuschuss für Fahrt und Aufenthalt beantragen (§ 21 Abs. 1a BSGH oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG). Das kann auch der Fall sein, wenn ein Vater alle 14 Tage sein Umgangsrecht ausübt und fährt dazu mehrere 100 km. Gerade, wenn die Mutter nach der Trennung mit dem Kind verzogen ist. (BGH )
Facebook AMK Service Recht AMK Logo Recht Gesetze Urteile Bild
RECHTSPORTAL
MIETRECHT Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Anwalts- und Gerichtskostenrechner
4.8 I Art.- Nr. 466
2024
19.90,- nur 12.30,-
im Sonderangebot
bis:

Werden beim Unterhalt Umgangskosten

berücksichtigt?

Kosten für den Umgang Normalerweise wird das Kindergeld hälftig beim Unterhalt berücksichtigt. Das ist also schon in der Düsseldorfer Tabelle der Fall. Dort wird berücksichtigt, dass die Kindesmutter das Kindergeld erhält. Der Kindesvater muss also weniger zahlen. Wird das nicht berücksichtigt und dem Unterhaltspflichtigen nicht angerechnet, könnte er Umgangskosten geltend machen. Das könnte sein, in dem er weniger Unterhalt zahlt.

Die Kosten des Umgangsrechts:

Die Kosten des Umgangsrechts trägt der Umgangsberechtigte. Der andere Elternteil braucht sich nicht zu beteiligen. Er kann sich darauf beschränken, das Kind zum verabredeten Zeitpunkt an der Wohnungstür zu übergeben. Die durch den Umgang entstehenden Kosten (Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung und der Unterbringung des Kindes) können bei der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht vom Einkommen abgezogen werden. Ausnahme: überdurchschnittlich hohe Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind weit weggezogen ist. Das gilt erst recht dann, wenn die Mutter mit dem Kind weggezogen ist und der Vater damit nicht einverstanden war. Gerade wegen höheren Fahrtkosten usw. Dann können aber nur die reinen Mehrkosten abgesetzt werden, die Kosten der Fahrkarte bzw. die Benzinkosten. Der Kindesunterhalt kann auch nicht für die Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind beim Umgangsberechtigten aufhält. Denn die meisten Kosten laufen weiter, egal ob das Kind zu Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete, Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für Kleidung, Schulbedarf etc..). Und die Kosten, die durch das Kind während des Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil entstehen, sind bereits in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle eingerechnet. Allerdings besteht die Möglichkeit, die Umgangskosten bei der Ermittlung des Ehegattenunterhalts zu verrechnen. Sind die Kosten des Umgangs höher als der Kindergeldanteil, der dem Unterhaltsverpflichteten zusteht, dann kann man die Umgangskosten vom eigenen Einkommen abziehen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird, so BGH

Urteile zum Unterhalt:

Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus bleiben. Urteil

Umgangskosten für das Kind sind nicht vom

Unterhalt abzugsfähig, nur in Ausnahmefällen.

Es kann aber zulässig sein, einen Teil der Umgangskosten monatlich vom Einkommen eines Kindesvaters abzuziehen. (Bspw. bei überdurchschnittlich, hohen Umgangskosten, die wegen besonderer Umstände auch nicht zu reduzieren sind oder wenn die hohen Umgangskosten dazu führen würden, dass ein Umgang nicht mehr möglich ist.)

Kann der Unterhalt gekürzt werden, wenn

ständig hohe Umgangskosten

z. b. durch Fahrtkosten entstehen?

Nur dann, wenn sich das Kind wesentlich häufiger beim anderen Elternteil aufhält, als es bei einem “normalen” Umgangsrecht üblich ist. Möglich ist das auch, wenn der Unterhaltspflichtige ungewöhnlich hohe Umgangskosten hat. Und die Gefahr besteht, dass der betreffende Elternteil bei voller Unterhaltspflicht sein Umgangsrecht nicht mehr geltend machen kann, weil ihm das Geld dafür fehlt. Dann könnten die Kosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden bzw. kann der Selbstbehalt erhöht werden. Allerdings müssen die außergewöhnlich hohen Umgangskosten auch tatsächlich entstanden sowie erforderlich sein und der der Umgang mit dem Kind muss auch regelmäßig stattfinden.
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nach wie vor als außergewöhnliche Belastungen absetzbar (BFH-Urteil ). (Bei arbeitstätigen Vätern (Müttern) bedeutet das, steuerliche Absetzungen und bei Hartz 4 Empfängern kann eventuell ein Zuschuss vom Jobcenter erfolgen, Wenn hohe Fahrtkosten nachgewiesen werden, kann das pfändbare Einkommen auch reduziert werden bzw. der Selbstbehalt erhöht werden (BGH ). Für Arbeitslosengeld 2 entschied das Bundessozialgericht zugunsten einer Fahrtkostenerstattung und anteiligen Umgangskosten, wofür eine "Bedarfsgemeinschaft auf Zeit" geschaffen wird. Arbeitslosengeld 2 und Sozialgeldempfänger können einen Zuschuss für Fahrt und Aufenthalt beantragen (§ 21 Abs. 1a BSGH oder besondere Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG). Das kann auch der Fall sein, wenn ein Vater alle 14 Tage sein Umgangsrecht ausübt und fährt dazu mehrere 100 km. Gerade, wenn die Mutter nach der Trennung mit dem Kind verzogen ist. (BGH )
 neue Gesetze Bild oben AMK Logo
RECHTSPORTAL
Facebook Ratgeber Unterhalt Ratgeber Unterhalt Unterhaltsberechnungen Formulare und Vorlagen Anwalts- und Gerichtskostenrechner
4.8 I Art.- Nr. 466
2024
19.90,- nur 12.30,-
im Sonderangebot
bis: