Werden beim Unterhalt
Umgangskosten berücksichtigt?
Kosten für den Umgang
Normalerweise wird das Kindergeld zur Hälfte beim
Unterhalt berücksichtigt. Das ist also schon in der
Düsseldorfer Tabelle der Fall. Dort wird
berücksichtigt, dass die Kindesmutter das
Kindergeld erhält.
Der Kindesvater muss also weniger zahlen. Wird
das nicht berücksichtigt und dem
Unterhaltspflichtigen nicht angerechnet, könnte er
Umgangskosten geltend machen. Das könnte sein,
in dem er weniger Unterhalt zahlt.
Die Kosten des Umgangsrechts:
Die Kosten des Umgangsrechts trägt der
Umgangsberechtigte.
Der andere Elternteil braucht sich nicht zu
beteiligen.
Die durch den Umgang entstehenden Kosten
(Fahrtkosten, Kosten der Verpflegung) können bei
der Berechnung des Unterhalts grundsätzlich nicht
vom Einkommen abgezogen werden.
Ausnahme: überdurchschnittlich hohe
Fahrtkosten, die dadurch entstehen, dass das Kind
weit weggezogen ist. Das gilt erst recht dann, wenn
die Mutter mit dem Kind weggezogen ist und der
Vater damit nicht einverstanden war.
Dann können aber nur die Mehrkosten abgesetzt
werden, die Kosten der Fahrkarte bzw. die
Benzinkosten.
Der Kindesunterhalt kann auch nicht für die
Zeiten gekürzt werden, an denen sich das Kind
beim Umgangsberechtigten aufhält. Denn die
meisten Kosten laufen weiter, egal ob das Kind zu
Hause ist oder beim Vater (z.B. anteilige Miete,
Nebenkosten, auf den Monat umgelegte Kosten für
Kleidung, Schulbedarf etc..).
Und die Kosten, die durch das Kind während des
Aufenthalts beim Umgangsberechtigten Elternteil
entstehen, sind bereits in den Sätzen der
Düsseldorfer Tabelle eingerechnet.
Allerdings besteht die Möglichkeit, die
Umgangskosten bei der Ermittlung des
Ehegattenunterhalts zu verrechnen. Sind die
Kosten des Umgangs höher als der
Kindergeldanteil (Hälfte des Kindergeldes), der
dem Unterhaltsverpflichteten zusteht, dann kann
man die Umgangskosten vom eigenen Einkommen
abziehen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet
wird.
Urteile zum Unterhalt:
Die Kosten des Umgangs eines
barunterhaltspflichtigen Elternteils können dann zu
einer Erhöhung oder einer Minderung des
Selbstbehalts des unterhaltsrelevanten
Einkommens führen, wenn dem
Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld nicht
zugute kommt und er die Kosten zahlen kann, weil
ihm über dem Selbstbehalt nichts dafür übrig bleibt.
Umgangskosten für das Kind sind nur
in Ausnahmefällen abzugsfähig.
Es kann aber zulässig sein, einen Teil der
Umgangskosten monatlich vom Einkommen eines
Kindesvaters abzuziehen. (Bspw. bei
überdurchschnittlich, hohen Umgangskosten, die
wegen besonderer Umstände auch nicht zu
reduzieren sind oder wenn die hohen
Umgangskosten dazu führen würden, dass ein
Umgang nicht mehr möglich ist.)
Kann der Unterhalt gekürzt werden,
wegen ständig hoher Umgangskosten
z. b. durch Fahrtkosten
Nur dann, wenn sich das Kind wesentlich häufiger
beim anderen Elternteil aufhält, als es bei einem
“normalen” Umgangsrecht üblich ist.
Möglich ist das auch, wenn der Unterhaltspflichtige
ungewöhnlich hohe Umgangskosten hat. Und die
Gefahr besteht, dass der betreffende Elternteil bei
voller Unterhaltspflicht sein Umgangsrecht nicht
mehr geltend machen kann, weil ihm das Geld
dafür fehlt.
Dann könnten die Kosten vom Nettoeinkommen
abgezogen werden bzw. kann der Selbstbehalt
erhöht werden.
Allerdings müssen die außergewöhnlich hohen
Umgangskosten auch tatsächlich entstanden
sowie erforderlich sein und der Umgang mit dem
Kind muss auch regelmäßig stattfinden.
Sind Umgangskosten steuerlich
absetzbar?
Aufwendungen eines Elternteils für Besuche bei
dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind als
außergewöhnliche Belastungen absetzbar. (Bei
arbeitstätigen Vätern (Müttern) bedeutet das,
steuerliche Absetzungen und bei Bürgergeld/
Empfängern kann eventuell ein Zuschuss vom
Jobcenter erfolgen,
Wenn hohe Fahrtkosten nachgewiesen werden,
kann das pfändbare Einkommen auch reduziert
werden bzw. der Selbstbehalt erhöht werden.
Bürgergeld- und Sozialgeldempfänger können
einen Zuschuss für Fahrt und Aufenthalt
beantragen.
Das kann auch der Fall sein, wenn ein Vater alle
14 Tage sein Umgangsrecht ausübt und fährt dazu
mehrere 100 km. Gerade, wenn die Mutter nach
der Trennung mit dem Kind verzogen ist.
Berechnungstabelle
Antrag Übernahme Umgangskosten
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