Urteil Eine arbeitslose Mutter, die mit ihrem Kind zu einem Mann gezogen war. Der verfügte über ausreichendes Einkommen. Das Einkommen des Mannes wurde angerechnet auch wenn er familienrechtlich nicht unterhaltspflichtig war. Bundessozialgericht
Das Bürgergeld zählt als Einkommen. Wenn es das einzige Einkommen ist, was der Unterhaltspflichtige zum Leben erhält, führt das nicht zu einer Unterhaltspflicht. Weil sein Existenzminimum nicht durch die Unterhaltszahlung angegriffen werden darf. Da das Jobcenter bereits Einkommen und Vermögen prüft, bevor es Bürgergeld zahlt, werden meistens keine weiteren Prüfungen über die Zahlungsfähigkeit zum Unterhalt vorgenommen. Routinemäßig müssen zwar Angaben über Einkommen und Vermögen gemacht werden, es dürften bei ehrlichen Angaben aber eigentlich keine anderen Ergebnisse vorliegen. Der Bürgergeldbescheid reicht aus, um die Zahlungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Pflicht zur Arbeitsaufnahme bei Unterhaltspflichten Ein unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um seine Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Der arbeitslose Unterhaltspflichtige muss ständig Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen, auf Stellenangebote reagieren und sich bei möglichen Arbeitgebern bewerben. Hierbei sind auch Bemühungen außerhalb des Ortes zumutbar. Dabei ist von einem Zeitaufwand vergleichbar mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auszugehen. Wenn eine geringfügige Beschäftigung zumutbar ist, aber nicht genutzt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden. Muss ein Bürgergeld Empfänger Kindesunterhalt zahlen, muss er sich besonders um eine Arbeitsstelle bemühen. Ansonsten kann ein Gericht ein fiktives Einkommen berechnen und den Unterhaltspflichtigen danach zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichten.

Müssen Bürgergeld- Empfänger Unterhalt zahlen?

Unterhalt für Bürgergeld Empfänger

Ein “Bürgergeld -Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen.

Nicht ausgezahlte Unterhaltsbeträge können nicht zu Lasten des

Hilfebedürftigen als Einkommen angerechnet werden.

Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der er tatsächlich ausgezahlt wurde. Es muss nachgewiesen werden, dass kein Unterhalt gezahlt wurde. Unwichtig ist auch, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist. Es zählt immer nur die tatsächlich erhaltende Zahlung. Anrechnung Unterhalt auf das Bürgergeld Der Unterhalt wird vollständig auf den Regelsatz angerechnet.
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Urteil Eine arbeitslose Mutter, die mit ihrem Kind zu einem Mann gezogen war. Der verfügte über ausreichendes Einkommen. Das Einkommen des Mannes wurde angerechnet auch wenn er familienrechtlich nicht unterhaltspflichtig war. Bundessozialgericht
Das Bürgergeld zählt als Einkommen. Wenn es das einzige Einkommen ist, was der Unterhaltspflichtige zum Leben erhält, führt das nicht zu einer Unterhaltspflicht. Weil sein Existenzminimum nicht durch die Unterhaltszahlung angegriffen werden darf. Da das Jobcenter bereits Einkommen und Vermögen prüft, bevor es Bürgergeld zahlt, werden meistens keine weiteren Prüfungen über die Zahlungsfähigkeit zum Unterhalt vorgenommen. Routinemäßig müssen zwar Angaben über Einkommen und Vermögen gemacht werden, es dürften bei ehrlichen Angaben aber eigentlich keine anderen Ergebnisse vorliegen. Der Bürgergeldbescheid reicht aus, um die Zahlungsfähigkeit zu Unterhaltszahlungen nachzuweisen. Pflicht zur Arbeitsaufnahme bei Unterhaltspflichten Ein unterhaltspflichtiger, arbeitsloser Elternteil muss besondere Anstrengungen unternehmen, um seine Leistungsfähigkeit herzustellen. Die Meldung beim Arbeitsamt als arbeitssuchend reicht nicht aus. Der arbeitslose Unterhaltspflichtige muss ständig Anstrengungen zur Erlangung einer Arbeit unternehmen, auf Stellenangebote reagieren und sich bei möglichen Arbeitgebern bewerben. Hierbei sind auch Bemühungen außerhalb des Ortes zumutbar. Dabei ist von einem Zeitaufwand vergleichbar mit einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit auszugehen. Wenn eine geringfügige Beschäftigung zumutbar ist, aber nicht genutzt wird, muss trotzdem Unterhalt gezahlt werden. Muss ein Bürgergeld Empfänger Kindesunterhalt zahlen, muss er sich besonders um eine Arbeitsstelle bemühen. Ansonsten kann ein Gericht ein fiktives Einkommen berechnen und den Unterhaltspflichtigen danach zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichten.

Müssen Bürgergeld- Empfänger

Unterhalt zahlen?

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Ein “Bürgergeld -Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als Einkommen anrechnen lassen.

Nicht ausgezahlte Unterhaltsbeträge können nicht

zu Lasten des Hilfebedürftigen als Einkommen

angerechnet werden.

Bei einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Grundsicherung bezieht, darf ein gegen einen Elternteil bestehender Unterhaltsanspruch bei der Leistungsberechnung grundsätzlich nur in der Höhe berücksichtigt werden, in der er tatsächlich ausgezahlt wurde. Es muss nachgewiesen werden, dass kein Unterhalt gezahlt wurde. Unwichtig ist auch, ob in einer Unterhaltsvereinbarung ein höherer Betrag vereinbart worden ist. Es zählt immer nur die tatsächlich erhaltende Zahlung. Anrechnung Unterhalt auf das Bürgergeld Der Unterhalt wird vollständig auf den Regelsatz angerechnet.
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