Der Kindesunterhalt ist so lange zu zahlen, bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat. Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen zu finanzieren. Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem Abitur finanziert werden. Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich erholen, orientieren und auf das Studium vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden aber nur in Ausnahmefällen anerkannt. Unterhalt muss aber nicht immer in gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat. (Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur nach Aufforderung oder Änderung eines Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird. Das passiert nicht automatisch.)

Kindesunterhalt zahlen, wie lange?

Kindesunterhalt für minderjährige Kinder

Ein minderjähriges Kind hat Recht auf Unterhalt, bis es in der Ausbildung ist und eigenes Arbeitseinkommen verdient. So lange müssen Eltern Kindesunterhalt zahlen. Für minderjährige Kinder spielt das Einkommen der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt, keine Rolle. Der Unterhalt richtet sich nur nach der Düsseldorfer Tabelle. Für minderjährige Kinder besteht die Unterhaltspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das Kind sich selbst versorgen kann. Auch noch der Volljährigkeit kann aber die Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Wenn ein Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein Studium macht. Das gilt auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr. Spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch, falls keine dauerhafte Behinderung vorliegt.
Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu Vermögenserträgen zählen zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer eigenen Wohnung (Die Wohnung selbst wird nicht als Vermögen gewertet.)

Anrechnung eigenes Einkommen von

minderjährigen Kindern.

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Was heißt Mindesunterhalt?

Das ist das Minimum, das auf jeden Fall vom unterhaltsverpflichteten Elternteil an das Kind zu zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch einen Zweitjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht ausreichen um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten könnte, muss er sich bei der Unterhaltsberechnung fiktive Einkünfte anrechnen lassen. Jedenfalls dann, wenn bei Teilzeitarbeit der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Das Gericht berechnet den Unterhalt dann danach, was er bei Vollzeit verdienen würde. Eltern müssen alles unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das kann auch für volljährige Kinder gelten, wenn diese sich noch in der Schulausbildung befinden. Arbeitslose Eltern müssen sich dann besonders um eine Arbeitsstelle bemühen. Eltern, die berufstätig sind, müssen sich unter Umständen auch einen Nebenjob suchen oder Überstunden leisten. Einem Vater, der ein zu geringes Einkommen erzielt, um den Kindesunterhalt für sein Kind zu zahlen, ist es zuzumuten, einen zusätzlichen 520 Euro Job anzunehmen. (Der Arbeitgeber muss einem Nebenjob aber zustimmen)
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Der Kindesunterhalt ist so lange zu zahlen, bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung erlangt hat. Im Normalfall ist vom Unterhaltspflichtigen Unterhalt für die erste Berufsausbildung zu zahlen. Eine zweite Ausbildung ist nur in Ausnahmefällen zu finanzieren. Grundsätzlich muss auch ein Studium nach dem Abitur finanziert werden. Auch zwischen Abitur und Studienbeginn muss Unterhalt gezahlt werden. Das Kind muss sich erholen, orientieren und auf das Studium vorbereiten können. Länger als 6 Monate werden aber nur in Ausnahmefällen anerkannt. Unterhalt muss aber nicht immer in gleichbleibender Höhe gezahlt werden. Der Unterhalt muss angepasst werden, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ändert, oder der Unterhaltsberechtigte eigenes Einkommen hat. (Zu beachten ist hierbei, dass der Unterhalt nur nach Aufforderung oder Änderung eines Unterhaltstitel oder Unterhaltsurteils geändert wird. Das passiert nicht automatisch.)

Kindesunterhalt zahlen, wie lange?

Kindesunterhalt für minderjährige

Kinder

Ein minderjähriges Kind hat Recht auf Unterhalt, bis es in der Ausbildung ist und eigenes Arbeitseinkommen verdient. So lange müssen Eltern Kindesunterhalt zahlen. Für minderjährige Kinder spielt das Einkommen der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt, keine Rolle. Der Unterhalt richtet sich nur nach der Düsseldorfer Tabelle. Für minderjährige Kinder besteht die Unterhaltspflicht bis zum 18. Lebensjahr. Die Unterhaltszahlung endet erst dann, wenn das Kind sich selbst versorgen kann. Auch noch der Volljährigkeit kann aber die Unterhaltspflicht noch weiter bestehen. Wenn ein Kind noch eine Ausbildung absolviert oder ein Studium macht. Das gilt auch bei einem freiwilligen sozialen Jahr. Spätestens mit dem 27. Lebensjahr endet aber der Unterhaltsanspruch, falls keine dauerhafte Behinderung vorliegt.
Eigenes Vermögen des minderjährigen Kindes Aus § 1602 Abs. 2 BGB folgt, dass minderjährige unverheiratete Kinder lediglich die Einkünfte aus ihrem Vermögen, nicht jedoch das Vermögen selbst, bedarfsdeckend zu verwenden haben. Zu Vermögenserträgen zählen zum Beispiel Einkünfte aus der Vermietung einer eigenen Wohnung (Die Wohnung selbst wird nicht als Vermögen gewertet.)
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Was heißt Mindesunterhalt?

Das ist das Minimum, das auf jeden Fall vom unterhaltsverpflichteten Elternteil an das Kind zu zahlen ist. Gegebenenfalls ist dieser Elternteil verpflichtet, neben seinem Hauptberuf noch einen Zweitjob aufzunehmen, sollte das Einkommen nicht ausreichen um den Mindestunterhalt sicherzustellen.
Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nur in Teilzeit arbeitet, obwohl er in Vollzeit arbeiten könnte, muss er sich bei der Unterhaltsberechnung fiktive Einkünfte anrechnen lassen. Jedenfalls dann, wenn bei Teilzeitarbeit der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann. Das Gericht berechnet den Unterhalt dann danach, was er bei Vollzeit verdienen würde. Eltern müssen alles unternehmen, um wenigstens den Mindestunterhalt zahlen zu können. Das kann auch für volljährige Kinder gelten, wenn diese sich noch in der Schulausbildung befinden. Arbeitslose Eltern müssen sich dann besonders um eine Arbeitsstelle bemühen. Eltern, die berufstätig sind, müssen sich unter Umständen auch einen Nebenjob suchen oder Überstunden leisten. Einem Vater, der ein zu geringes Einkommen erzielt, um den Kindesunterhalt für sein Kind zu zahlen, ist es zuzumuten, einen zusätzlichen 520 Euro Job anzunehmen. (Der Arbeitgeber muss einem Nebenjob aber zustimmen)
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